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VG Mainz, 05.04.2001 - 1 K 1100/99.MZ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterliegen von Soft-Air-Waffen unter das Waffengesetz; Sinn und Zweck der Herausnahme von Schusswaffen aus dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes; Voraussetzungen für den Ausschluss von Schusswaffen aus dem Waffenbegriff des Waffengesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 05.04.2001 - 1 K 1100/99.MZ
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11466/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1998 - 20 B 2433/97
Bewertung einer Soft-Air-Waffe als Waffe i.S.d. Waffengesetzes (WaffG)
Auszug aus VG Mainz, 05.04.2001 - 1 K 1100/99
Diese Rechtsauffassung werde sowohl durch das Urteil des VG Minden vom 04. Dezember 1998 - Az.: 7 K 2136/98 - als auch durch den Beschluss des OVG Münster vom 02. März 1998 - Az.: 20 B 2433/97 - bestätigt.
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2001 - 1 S 196/00
Waffenrechtliche Erlaubnis für Soft-Air-Waffen
Aus diesem Grunde dürfte auch der Umstand, dass die Spielzeugwaffen konstruktionsmäßig derzeit nicht so beschaffen sind, dass ein Verschießen von gas- oder flüssigkeitsgefüllten Hohlgeschossen schon konstruktiv unmöglich gemacht wird, für sich allein nicht ausreichen, ihnen die Privilegierung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 1. WaffV abzusprechen (anders VG Mainz, Urteil vom 05.04.2001 - 1 K 1100/99 -, unter Berufung auf den Wortlaut der Ausnahmevorschrift und die Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a WaffG).