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   VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28180
VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14.KO (https://dejure.org/2014,28180)
VG Koblenz, Entscheidung vom 25.09.2014 - 1 K 111/14.KO (https://dejure.org/2014,28180)
VG Koblenz, Entscheidung vom 25. September 2014 - 1 K 111/14.KO (https://dejure.org/2014,28180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beseitigung eines Schwimmbades am Wohngebäude

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Streit um das private Schwimmbad im Außenbereich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden.

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Auszüge)

    Swimmingpool an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude nicht genehmigungsfähig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beseitigungsanspruch eines Schwimmbades an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude - Schwimmbad gehöre nicht zu den üblichen Nebenanlagen eines Wohngebäudes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12

    Zur Frage der Zulässigkeit baulicher Nebenanlagen zu einem im Außenbereich

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Doch wie bereits ihr Wortlaut ("in dem Baugebiet", vgl. § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauNVO) hinreichend verdeutlicht, findet sie im Außenbereich keine Anwendung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013 - 3 S 241/12 -, juris, Rn. 27; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 15.09.2011 - 1 LB 8/11 -, juris, Rn. 47).

    An einer solchen (planwidrigen) Lücke fehlt es im Fall der Kläger, weil die für den Außenbereich geltende Bestimmung des § 35 BauGB den vorliegenden Sachverhalt abschließend regelt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013, a. a. O.).

    Deswegen muss auch die Ausstattung eines im Außenbereich geplanten Wohnhauses verkehrsüblich und noch hinreichend vom Verwendungszweck geprägt sein, wobei zur Ausstattung grundsätzlich auch etwaige bauliche Nebenanlagen gehören können (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013, a. a. O., Rn. 30).

    Ein Swimmingpool ist dagegen in keiner Weise verkehrsüblich, da Wohnhäuser regelmäßig nicht über eine solche Einrichtung verfügen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013, a. a. O., Rn. 31).

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Somit kann in tatsächlicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden, dass dort weitere bauliche Anlagen entstehen (vgl. hierzu auch BVerwG, ZfBR 2000, 278).

    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (BVerwG, Beschl. v. 09.09.1999, ZfBR 2000, 278).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 S 30.10

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Im Übrigen würde eine derartige Nutzungsuntersagung das durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützte Eigentum unverhältnismäßig einschränken (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.06.2011 - 2 S 30.10 -, juris, Rn. 4; ferner Hess. VGH, Beschl. v. 30.11.1992, NuR 1994, 89).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 1 LB 8/11

    Erlöschen des Bestandsschutzes; Privilegierung eines Schießsportzentrums;

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Doch wie bereits ihr Wortlaut ("in dem Baugebiet", vgl. § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauNVO) hinreichend verdeutlicht, findet sie im Außenbereich keine Anwendung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013 - 3 S 241/12 -, juris, Rn. 27; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 15.09.2011 - 1 LB 8/11 -, juris, Rn. 47).
  • VGH Bayern, 05.08.2005 - 26 ZB 04.3428
    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Sie sind nicht wie Rechtssätze anwendbar, sondern immer nur als Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet, zum Vorliegen eines beeinträchtigten Belangs beizutragen (BVerwG, Urt. v. 28.02.1975, BVerwGE 48, 81; OVG NRW, Beschl. v. 14.03.2014, BauR 2014, 1126; BayVGH, Beschl. v. 05.08.2005 - 26 ZB 04.3428 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - 2 A 2276/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für das Abstellen von Wohnmobilen zur gewerblichen

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Sie sind nicht wie Rechtssätze anwendbar, sondern immer nur als Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet, zum Vorliegen eines beeinträchtigten Belangs beizutragen (BVerwG, Urt. v. 28.02.1975, BVerwGE 48, 81; OVG NRW, Beschl. v. 14.03.2014, BauR 2014, 1126; BayVGH, Beschl. v. 05.08.2005 - 26 ZB 04.3428 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Denn eine Analogie setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 31.01.2013, NuR 2013, 417).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Sie sind nicht wie Rechtssätze anwendbar, sondern immer nur als Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet, zum Vorliegen eines beeinträchtigten Belangs beizutragen (BVerwG, Urt. v. 28.02.1975, BVerwGE 48, 81; OVG NRW, Beschl. v. 14.03.2014, BauR 2014, 1126; BayVGH, Beschl. v. 05.08.2005 - 26 ZB 04.3428 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Während sich die Verkehrsüblichkeit einer Garage daraus ergibt, dass zur funktionsgerechten Nutzung auch eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes die Möglichkeit gehört, ein Kraftfahrzeug (sicher) abstellen zu können (BVerwG, Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362), folgt dies für eine Terrasse daraus, dass es sich hierbei nach der Verkehrsanschauung um eine (weit verbreitete) Fortsetzung der Wohnnutzung in den Grundstücksaußenbereich handelt, die in aller Regel unmittelbar an das Wohngebäude anschließt, jedenfalls aber stets einen engen räumlichen wie funktionalen Bezug zu dem Wohngebäude aufweist.
  • BVerwG, 06.10.1994 - 4 B 178.94

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Ferienwohnung im Außenbereich durch Umwandlung

    Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14
    Durch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB sollen keine neuen Baurechte geschaffen, sondern nur Härten und Schwierigkeiten beseitigt werden, um dem Eigentümer eine angemessene Wohnraumversorgung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.10.1994, DÖV 1995, 199).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2021 - 3 K 227/19

    Vorsteuerabzugsverbot bei Aufwendungen aus der Vercharterung von Segeljachten

    Die Klägerin wandte sich dagegen mit der Klage, über die das Finanzgericht mit Urteil vom 28.11.2018 (1 K 111/14) entschied.

    Die Akten des Finanzgerichts zu den Aktenzeichen 1 K 111/14 und 3 V 98/19 sind beigezogen.

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