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   FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 1 K 11149/05   

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https://dejure.org/2009,37641
FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 1 K 11149/05 (https://dejure.org/2009,37641)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.10.2009 - 1 K 11149/05 (https://dejure.org/2009,37641)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 1 K 11149/05 (https://dejure.org/2009,37641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Häusliches Arbeitszimmer eines Großbetriebsprüfers kein Mittelpunkt der beruflichen Betätigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 EStG; § 9 Abs. 5 EStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
    Häusliches Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung häuslichen Arbeitszimmers eines Großbetriebsprüfers nicht als qualitativer Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Häusliches Arbeitszimmer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.03.2008 - VI B 95/07

    Anderer Arbeitsplatz bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - Keine Rüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 1 K 11149/05
    Aus dem Schreiben des FAfGBp vom 14.04.2009 ergibt sich, dass dem Kläger im Streitjahr ein Arbeitsplatz zur Verfügung stand, der tatsächlich für alle Aufgabenbereiche des Klägers nutzbar war (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 05.03.2008 - VI B 95/07 - BFH/NV 2008, 956).

    Auf die Entscheidung des Steuerpflichtigen, bestimmte Arbeiten vorzugsweise am häuslichen Arbeitsplatz erledigen zu wollen, kommt es nicht an (vgl. BFH, Beschluss vom 05.03.2008 - VI B 95/07 - BFH/NV 2008, 956).

  • BFH, 12.11.2008 - X B 112/08

    Die Voraussetzungen für ein Häusliches Arbeitszimmer sind hinreichend geklärt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 1 K 11149/05
    Um dies annehmen zu können, muss der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Arbeitszimmer liegen (vgl. zuletzt BFH, Beschluss vom 12.11.2008 - X B 112/08 - BFH/NV 2009, 161).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93

    Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 1 K 11149/05
    Die Klage ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 27.10.1993 - XI R 17/93 - BStBl II 1994, 439), jedoch unbegründet.
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12

    Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers

    In einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 1. Oktober 2009, 1 K 11149/05, www.juris.de habe der Großbetriebsprüfer ausschließlich Vor- und Nacharbeiten in seinem Arbeitszimmer geleistet.

    (b) Der Kläger leitet fälschlicherweise aus einem Urteil des Niedersächsischen FG vom 01. Oktober 2009 1 K 11149/05, www.juris.de ab, dass dem dortigen Großbetriebsprüfer der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer verwehrt wurde, weil er dort nur Vor- und Nacharbeiten für die Prüfung ausgeübt habe.

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