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   FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1134/2008   

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https://dejure.org/2010,32099
FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1134/2008 (https://dejure.org/2010,32099)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 K 1134/2008 (https://dejure.org/2010,32099)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 K 1134/2008 (https://dejure.org/2010,32099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Anwendbarkeit der Remittance-Base-Klausel des Art. II Abs. 2 DBA-Großbritannien auf nichtselbständige Einkünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung des für eine Tätigkeit in England von seinem deutschen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslohns; Anwendbarkeit der Remittance-Base-Klausel bei den unterschiedlichen Wohnsitzgestaltungen oder Ansässigkeitsgestaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die auf nichtselbständige Arbeit in England entfallenden ausländischen Einkünfte sind von der deutschen Besteuerung freizustellen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die auf nichtselbständige Arbeit in England entfallenden ausländischen Einkünfte sind von der deutschen Besteuerung freizustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.02.2006 - I R 14/05

    Anwendung der sog. Remittance-Base-Klausel des Art. 21 DBA-Singapur auf

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1134/08
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.02.2006 I R 14/05, BStBl II 2006, 743 änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2001 am 22.12.2006 nach § 164 Abs. 2 AO.

    Gemäß BFH-Urteil vom 22.02.2006, I R 14/05, BStBl II 2006, 743, das zum DBA-Singapur 72 ergangen sei, würden jegliche Einkünfte, die aus Deutschland stammten und aufgrund einer Bestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens von der Steuer befreit seien, einbezogen.

    Dieser Auslegung aufgrund des Regelungszusammenhangs folgt auch der Bundesfinanzhof im Fall des DBA-Singapur in seinem Urteil vom 22.02.2006 I R 14/05 (BStBl II 2006, 743).

    Die Rechtsprechung des BFH zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern (BFH-Urteil vom 29.11.2000 I R 102/99, BStBl II 2001, 195) und Singapur (BFH-Urteil vom 22.02.2006, a.a.O.) treffen zu dieser Frage keine Aussage.

    Dass auf die abstrakte Steuerrechtslage im Vereinigten Königreich und nicht auf die tatsächliche Besteuerung abzustellen ist, ergibt sich im Übrigen auch aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum DBA-Singapur vom 22.02.2006, a.a.O..

  • BFH, 29.11.2000 - I R 102/99

    Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1134/08
    Die Rechtsprechung des BFH zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern (BFH-Urteil vom 29.11.2000 I R 102/99, BStBl II 2001, 195) und Singapur (BFH-Urteil vom 22.02.2006, a.a.O.) treffen zu dieser Frage keine Aussage.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 1203/15

    Besteuerungsrecht für eine Abfindung - Sachlicher Anwendungsbereich von Art. XI

    Das Finanzgericht Nürnberg habe sich in seinem rechtskräftigen Urteil vom 14.12.2010 (1 K 1134/2008) der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und in Tz. 45 dezidiert aufgeführt, dass die "remittance basis"-Klausel des DBA Großbritannien für Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit keine Relevanz habe.

    Das Urteil des FG Nürnberg vom 14.12.2010 - 1 K 1134/2008 betreffe den umgekehrten Fall, dass der in Deutschland steuerpflichtige Kläger Einkünfte in England bezogen habe.

    Da dies für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nicht der Fall ist, fallen diese Einkünfte auch nicht unter den Anwendungsbereich dieser Klausel (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 K 1134/2008, EFG 2011, 1250, Rz. 45 u. 46).

  • FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17

    Besteuerung auf remittance Basis

    Dies ergibt der Wortlaut seiner ersten Voraussetzung (FG Nürnberg, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 1134/2008, EFG 2011, 1250).
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