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   FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09   

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https://dejure.org/2013,43860
FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09 (https://dejure.org/2013,43860)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.04.2013 - 1 K 1151/09 (https://dejure.org/2013,43860)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. April 2013 - 1 K 1151/09 (https://dejure.org/2013,43860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Investitionszulagenbegünstigung eines Schotter und Beton verarbeitenden Gewerbes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Investitionszulage bei Mischbetrieben Zuordnung des Mahlens von Steinen zum Bergbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulage bei Mischbetrieben - Zuordnung des Mahlens von Steinen zum Bergbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.09.2011 - III R 64/08

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 22. September 2011 (III R 64/08, BStBl II 2012, 358, BFHE 236, 168, Tz. 19) bestätigt, dass eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen zum verarbeitenden Gewerbe gehören dürfte.

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (beispielhaft BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht - auch für frühere Gesetzesfassungen - die für das jeweilige Kalenderjahr geltende WZ heranzuziehen, im Streitfall folglich die WZ 2003.

    bb) In der bereits angeführten Entscheidung des BFH (III R 64/08) hatte dieser unter Hinweis darauf, dass dies keine Bindungswirkung entfalte, darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit sich als Bergbau darstellen dürfte, soweit Steine gewonnen, grob behauen und gemahlen werden, eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dagegen zum verarbeitenden Gewerbe gehören dürfte, und auf das Urteil vom 23. Oktober 2002 (III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) verwiesen.

    Dagegen ist sowohl im Verfahren III R 64/08 als auch in der Streitsache nach der einschlägigen WZ 2003 C Ziff. 14 Bergbau der Betrieb von Steinbrüchen und das Mahlen (auch Brechen, grobes Behauen, Waschen, Trocknen, Sortieren und Mischen) von Steinen, die beim Bau verwendet werden.

  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09
    bb) In der bereits angeführten Entscheidung des BFH (III R 64/08) hatte dieser unter Hinweis darauf, dass dies keine Bindungswirkung entfalte, darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit sich als Bergbau darstellen dürfte, soweit Steine gewonnen, grob behauen und gemahlen werden, eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dagegen zum verarbeitenden Gewerbe gehören dürfte, und auf das Urteil vom 23. Oktober 2002 (III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) verwiesen.

    In dem Bezugsverfahren III R 40/00 war aber noch Ziff. 26.70.2 Unterabschnitt DI WZ 1993 einschlägig, wonach die Be- und Verarbeitung von Natursteinen zum verarbeitenden Gewerbe gehörte.

  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09
    Einerseits werden hierbei Endprodukte hergestellt - Dämmschüttgut und Schüttgut für Bodenaustauschzwecke sind dies zweifellos, und um Endprodukte in Abgrenzung zu Sekundärrohstoffen handelt es sich auch bei Baustoffen wie Natursteinen, Sand, Kies, Schotter, Split ... (WZ 03 51.13.2) -, andererseits - und unabhängig von dem geringen Umfang der Beimischung von unter 10 % - unterscheidet sich die Tätigkeit insoweit nicht von der im Zusammenhang mit der Herstellung von Gemischen aus Natursteinabbau, so dass nach Ansicht des Senats hier das Brechen und Mahlen überwiegt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06

    Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09
    Seine Auslegung ist daher grundsätzlich Sache der Gerichte, wobei das verarbeitende Gewerbe im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produkts im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materialien und durch die Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet ist (FG Sachsen-Anhalt-Urteil vom 24. November 2008 1 K 1584/06, EFG 2009, 959).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09
    Soweit - wie hier - die Tätigkeit nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige eingeordnet wird und diese Einordnung sich nach der Verkehrsauffassung richtet, kann es dazu kommen, dass bei Änderung der Verkehrsauffassung eine Tätigkeit eine geänderte Zuordnung erfährt (dazu, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass aufgrund der regelmäßigen Überarbeitung der WZ sich die Zuordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten ändern kann, BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1).
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. April 2013  1 K 1151/09 im Kostenausspruch ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als es die Investitionszulage für die Kalenderjahre 2000 und 2001 betrifft.

    Das FG des Landes Sachsen-Anhalt wies die Klage mit Urteil vom 18. April 2013  1 K 1151/09 als unbegründet ab.

    das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. April 2013  1 K 1151/09 aufzuheben und der Klage mit der Maßgabe stattzugeben, dass entsprechend dem erstinstanzlichen Klageantrag.

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Die Unterteilung der einzelnen Tätigkeiten in erstes Brechen und Mischen einerseits (Bergbau) und weiteres Brechen (Produktion) andererseits erscheint dem Senat anders als noch im Urteil vom 18. April 2013 (Az. 1 K 1151/09) als künstliche Aufspaltung eines Produktionsprozesses, der einheitlich zu sehen und zu würdigen ist.
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