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   FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11   

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https://dejure.org/2015,18671
FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11 (https://dejure.org/2015,18671)
FG Saarland, Entscheidung vom 24.03.2015 - 1 K 1170/11 (https://dejure.org/2015,18671)
FG Saarland, Entscheidung vom 24. März 2015 - 1 K 1170/11 (https://dejure.org/2015,18671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA)

  • Betriebs-Berater

    VGA - Vermögensminderung bei Zeitwertkontenmodell; Vorteilsausgleich/Kompensation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GmbHG § 43
    Mit Gehaltserhöhung verbundene Umwandlung von Barlohnansprüchen des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell als vGA der Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mit Gehaltserhöhung verbundene Umwandlung von Barlohnansprüchen des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell als vGA der Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umwandlung von Barlohnansprüchen als vGA

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2325
  • EFG 2015, 1747
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Vermögensminderung nicht die handelsbilanzielle Auswirkung maßgeblich; vielmehr ist die Minderung des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG anhand einer geschäftsvorfallbezogenen Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. BFH vom 28. April 2010 I R 78/08, BStBl II 2013, 41; vom 11. September 2013 I R 28/13, BStBl II 2014, 726 m.w.N.).

    Der Senat sieht in einer sog. Entgeltumwandlung einen einheitlich zu beurteilenden Geschäftsvorfall, da die Vorgänge so eng miteinander zusammenhängen, dass sie denklogisch nicht trennbar sind (so wohl auch BFH vom 28. April 2010 I R 78/08, BStBl II 2013, 41 unter II. 4 b).

  • BFH, 11.09.2013 - I R 28/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Vermögensminderung nicht die handelsbilanzielle Auswirkung maßgeblich; vielmehr ist die Minderung des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG anhand einer geschäftsvorfallbezogenen Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. BFH vom 28. April 2010 I R 78/08, BStBl II 2013, 41; vom 11. September 2013 I R 28/13, BStBl II 2014, 726 m.w.N.).
  • FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04

    Zur Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Erweist sich die Verbuchung eines bestimmten Betrages als Zuführung zu Rückstellungen (z.B. für Pension- oder Zeitwertkonten) als nicht fremdüblich - etwa weil das Schriftformerfordernis bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht erfüllt ist -, erspart die Kapitalgesellschaft aber den anderenfalls zu zahlenden Gehaltsaufwand, so ist diese Ersparnis bei der Berechnung der Vermögensminderung zu berücksichtigen (vgl. etwa BFH vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BStBl II 2005, 841 zur Berücksichtigung ersparter fiktiver Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung; FG des Saarlandes vom 3. Dezember 2008 1 K 1377/04, EFG 2009, 774; offen gelassen in BFH vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310).
  • BFH, 21.01.1998 - I B 66/97

    Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Übersteigt die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers im konkreten Falle das, was an seiner Stelle ein fremder Dritter erhalten hätte, dann ist insofern von einer gesellschaftsrechtlichen Zahlungsveranlassung auszugehen, ungeachtet dessen, wie sich im Einzelnen die Gesamtausstattung zusammensetzt (BFH vom 21. Januar 1998 I B 66/97, BFH/NV 1998, 883).
  • BFH, 17.03.2010 - I R 19/09

    Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Erweist sich die Verbuchung eines bestimmten Betrages als Zuführung zu Rückstellungen (z.B. für Pension- oder Zeitwertkonten) als nicht fremdüblich - etwa weil das Schriftformerfordernis bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht erfüllt ist -, erspart die Kapitalgesellschaft aber den anderenfalls zu zahlenden Gehaltsaufwand, so ist diese Ersparnis bei der Berechnung der Vermögensminderung zu berücksichtigen (vgl. etwa BFH vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BStBl II 2005, 841 zur Berücksichtigung ersparter fiktiver Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung; FG des Saarlandes vom 3. Dezember 2008 1 K 1377/04, EFG 2009, 774; offen gelassen in BFH vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310).
  • BFH, 23.10.2013 - I R 60/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Ist der begünstigte Gesellschafter - wie vorliegend - ein beherrschender, kann eine vGA auch dann vorliegen, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an diesen erbringt, für die es an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BStBl II 2015, 413).
  • BFH, 08.06.1977 - I R 95/75

    Zur Frage des Vorteilsausgleichs bei verdeckten Gewinnausschüttungen

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Gleiches gilt für Leistungen und Gegenleistungen aus Rechtsgeschäften, die so eng zusammenhängen, dass sie wirtschaftlich als einheitliches Geschäft anzusehen sind (BFH vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BStBl II 1977, 704).
  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    (1) Eine vGA setzt eine Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft voraus, die sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt (BFH vom 22. Februar 1989 I R 44/85 und I R 9/85, BStBl II 1989, 475 und 631).
  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    Zur "Gesamtausstattung" gehören alle Vorteile und Entgelte aus dem Dienstverhältnis, wie etwa das Festgehalt, erfolgsabhängige Tantiemen, Versorgungszusagen oder Sachbezüge (z.B. BFH vom 11. September 1968 I R 89/63, BStBl II 1968, 809).
  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11
    (1) Eine vGA setzt eine Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft voraus, die sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt (BFH vom 22. Februar 1989 I R 44/85 und I R 9/85, BStBl II 1989, 475 und 631).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 21/03

    VGA bei Invaliditätszusage

  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24. März 2015  1 K 1170/11 aufgehoben.

    Die nach erfolglosem Einspruch gegen die geänderten Körperschaftsteuerbescheide 2005 und 2006 erhobene Klage war zum Teil erfolgreich (Finanzgericht --FG-- des Saarlandes, Urteil vom 24. März 2015  1 K 1170/11, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1747).

  • FG Thüringen, 25.06.2015 - 1 K 136/15

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Beitragszahlungen einer

    Die Zulassung der Revision erfolgt auch im Hinblick auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 24. März 2015 1 K 1170/11 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 1749), gegen das Revision eingelegt wurde (Az. des BFH: I R 26/15).
  • FG Münster, 05.09.2018 - 7 K 3531/16

    Zeitwertkonten: Ein Überblick

    Schließlich enthält die Vereinbarung keine Regelung zur Organhaftung gemäß § 43 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung während einer möglichen Freistellung (hierzu auch FG des Saarlandes, Urteil vom 24.03.2015 1 K 1170/11, EFG 2015, 1747).
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