Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 16.06.2010

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 1 K 1176/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31633
FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 1 K 1176/07 (https://dejure.org/2008,31633)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 K 1176/07 (https://dejure.org/2008,31633)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 K 1176/07 (https://dejure.org/2008,31633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 2; EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62
    Wohnsitz eines Oberschlesiers in Deutschland nicht feststellbar

  • rechtsportal.de

    EStG § 1 Abs. 2 ; EStG § 1 Abs. 3 ; EStG § 62
    Wohnsitz eines Oberschlesiers in Deutschland nicht feststellbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnsitz eines Oberschlesiers in Deutschland nicht feststellbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1038
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.09.2007 - III S 28/06

    Bei fehlendem inländischen Wohnsitz kein Kindergeld; Einkommensteuerbescheid kein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 1 K 1176/07
    Denn bei der Festsetzung der Einkommensteuer und der Kindergeldfestsetzung handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, so dass der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes keinen Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10 Abgabenordnung - AO - darstellt (BFH-Beschluss vom 28. September 2007, III S 28/06 BFH/NV 2008, 50 m.w.N.).
  • FG Thüringen, 13.07.2012 - 3 K 1158/10

    Ein vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der keinen

    Im Fall des BFH (Urteil v. 07.04.2011 - III R 89/08) habe das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einem oberschlesischen Kläger mit Urteil vom 16. Januar 2008, Az. 1 K 1176/07, das Kindergeld versagt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 10 K 10364/05

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland erwerbstätigen Anspruchstellers für sein

    Zum einen ist nicht erkennbar, dass das Finanzamt sich mit einer Überprüfung von Wohnsitz und Aufenthalt des Klägers näher befasst hat, und im übrigen handelt es sich bei der Festsetzung der Einkommensteuer und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren, so dass der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes keinen Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10 AO darstellt (vgl. BFH, Beschluss vom 28.9.2007, III S 28/06, BFH/NV 2008, 50 m.w.N.; Finanzgericht Rheinland - Pfalz , Urteil vom 16.01.2008 1 K 1176/07).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13805
FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07 (https://dejure.org/2010,13805)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.06.2010 - 1 K 1176/07 (https://dejure.org/2010,13805)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 1 K 1176/07 (https://dejure.org/2010,13805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 UStG 1999, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 UStG 1999, § 15 UStG 1999, § 16 UStG 1999, § 18 UStG 1999
    Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller Scheinfirmen sind - Leistungsbeschreibung in der Rechnung bei einer Arbeitnehmerüberlassung - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Abzug einer in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbetrug im Falle der sog. "Karussellgeschäfte"; Möglichkeit der Identifizierung der abgerechneten Leistung als Voraussetzung für die Angaben eines Abrechnungspapiers; Schutz des ...

  • rechtsportal.de

    Kein Vorsteuerabzug aus von Briefkastenfirmen bzw. Domizilgesellschaften erstellten, nicht die tatsächlich im Baubereich erbrachte Arbeitnehmerüberlassung ausweisenden Eingangsrechnungen; Entscheidung über Vorsteuerabzug aufgrund von Gutgläubigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorsteuerabzug aus von Briefkastenfirmen bzw. Domizilgesellschaften erstellten, nicht die tatsächlich im Baubereich erbrachte Arbeitnehmerüberlassung ausweisenden Eingangsrechnungen - Entscheidung über Vorsteuerabzug aufgrund von Gutgläubigkeit des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Scheinfirmen: FG versagt Vorsteuerabzug

Papierfundstellen

  • EFG 10, 1739
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Hierzu genügt beispielsweise die Feststellung, dass das leistende Unternehmen an dem in der Rechnung angegebenen Sitz keine eigenen Büroräume hatte, die Post zur Verschleierung an einen anderen Ort geleitet und dort durch eine Person mit falschem Namen abgeholt worden ist (ständige Rechtsprechung, s. BFH vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315, 319 m.w.N.).

    Dies entspricht grundsätzlich auch der Rechtsprechung des BFH zu umsatzsteuerlichen Betrugsfällen einer jeden Art (vom 19. April 2007 a.a.O., S. 320 m.w.N.).

  • BFH, 21.01.1993 - V R 30/88

    Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Aus der Entscheidung des BFH vom 21. Januar 1993, BStBl II 1993, 384 gehe nicht hervor, dass aus der Rechnung erkennbar sein müsse, dass es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung handele (Bl. 135 f.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmer für die Herstellung bestimmter Gewerke überlassen werden und diese die Gewerke auch erstellt haben (BFH vom 21. Januar 1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 385).

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Auch wenn jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen für Rechnung eines anderen auftrete, sei zivilrechtlich grundsätzlich nur der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft verpflichtet (BFH vom 21. Februar 2002 V B 108/01).
  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Die Leistungsbeschreibung entspreche den Anforderungen des BFH (vom 10. November 1995, BStBl II 1995, 395).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Der Vertrauensschutz kann deshalb nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nicht im Rahmen der Steuerfestsetzung nach §§ 16, 18 UStG, sondern nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme gemäß §§ 163, 227 AO Berücksichtigung finden (BFH vom 30. April 2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744, 748 unter Prüfung der Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Dagegen ist - selbst wenn der Umsatz den objektiven Kriterien einer Lieferung genügt und die Tätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit zu beurteilen ist - der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (Urteile vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen u.a., Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 und vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und 440/04, Axel Kittel u.a., BFH/NV Beilage 2006, 454, UR 2006, 594).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    In der Abrechnung kann auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden; diese müssen aber eindeutig bezeichnet sein (ständige Rechtsprechung; s. BFH vom 8. Oktober 2008 V R 59/07, BStBl II 2009, 219, 220 m.w.N.).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Dagegen ist - selbst wenn der Umsatz den objektiven Kriterien einer Lieferung genügt und die Tätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit zu beurteilen ist - der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (Urteile vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen u.a., Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 und vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und 440/04, Axel Kittel u.a., BFH/NV Beilage 2006, 454, UR 2006, 594).
  • BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06

    Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG begründet keinen Vertrauensschutz,

    Auszug aus FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07
    Das Steuerfestsetzungsverfahren und die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahren, auch wenn sie miteinander verbunden werden können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 13. Februar 2008 XI B 202/06, BFH/NV 2008, 1216 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei

    eee) Zwar genügt es nach Auffassung des FG Saarland (Urteil vom 16.06.2010 1 K 1176/07, EFG 2010, 1739) nur dann, in den Abrechnungspapieren diejenigen Gewerke anzugeben, die der Leistungsempfänger durch die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitnehmer hat ausführen lassen, wenn aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich um eine sonstige Leistung in Form der Arbeitnehmerüberlassung handelt.
  • FG München, 18.05.2018 - 3 K 1609/16

    Arbeitnehmer, Leistungen, Minderung, Leistung, Unfallschaden, Staatsanwaltschaft,

    Es muss allerdings aus der Rechnung stets hervorgehen, dass es sich um eine sonstige Leistung in Form der Arbeitnehmerüberlassung handelt (Urteil des FG des Saarlandes vom 16. Juni 2010 - 1 K 1176/07, DStRE 2011, 947).
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