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   VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06   

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VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06 (https://dejure.org/2006,15336)
VG Dresden, Entscheidung vom 06.07.2006 - 1 K 1186/06 (https://dejure.org/2006,15336)
VG Dresden, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 1 K 1186/06 (https://dejure.org/2006,15336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Glücksspiel & Recht

    Fun Games und die neue SpielVO

  • vdai.de PDF

    Spielgeräte, die aufgrund Umbaus und Veränderung der Software keiner Zulassungs- oder Erlaubnispflicht nach den § 33c Abs. 1 S. 2 GewO, §§ 4, 5, 5a, 13 oder 14 SpielV (mehr) unterliegen, bedürfen vor der Aufstellung und Inbetriebnahme keiner Prüfung und (negativen) Feststellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Außerbetriebnahme und Entfernung von zulassungs- bzw. erlaubsnisfreien Spielgeräten wegen Fehlens eines Negativattestes durch die PTB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgerüstete Fun-Games-Geräte nicht automatisch illegal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umgerüstete Fun-Games-Geräte nicht automatisch illegal

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 6 B 10359/06

    Gewerberecht - Bauartzulassung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06
    Spielgeräte, die vom Hersteller und/oder Aufsteller nachträglich der neuen Rechtslage angepasst und so verändert wurden, dass sie nunmehr solche nach § 6a SpielV darstellen, sind daher auch nicht "formell illegal", wenn sie kein negatives Prüfverfahren bei der PTB durchlaufen haben (anders wohl HessVGH, Beschl. v. 23.3.2005, Az. 11 TG 175/05, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.5.2006, Az. 6 B 10359/06, zit. nach Juris, die sich allerdings nur mit einer technischen Veränderung durch den Aufsteller bzw. nur mit Änderungen des Softwareprogramms beschäftigen, die für sich genommen auch nach hiesiger Auffassung - vgl. nachfolgend zu den hier problematischen Auswurfschächten - nicht ausreichen und denen die obige Stellungnahme der PTB bei der Entscheidungsfindung nicht vorlag).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.11.2005 (GewArch 2006, 123 ) diese Vorgehensweise zur Durchsetzung der Regelungen der Spielverordnung bezüglich (nicht)zugelassener Spielgeräte als rechtens gebilligt, so dass von weiteren Ausführungen zur Ermächtigungsgrundlage abgesehen wird.
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05
    Auszug aus VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06
    Spielgeräte, die vom Hersteller und/oder Aufsteller nachträglich der neuen Rechtslage angepasst und so verändert wurden, dass sie nunmehr solche nach § 6a SpielV darstellen, sind daher auch nicht "formell illegal", wenn sie kein negatives Prüfverfahren bei der PTB durchlaufen haben (anders wohl HessVGH, Beschl. v. 23.3.2005, Az. 11 TG 175/05, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.5.2006, Az. 6 B 10359/06, zit. nach Juris, die sich allerdings nur mit einer technischen Veränderung durch den Aufsteller bzw. nur mit Änderungen des Softwareprogramms beschäftigen, die für sich genommen auch nach hiesiger Auffassung - vgl. nachfolgend zu den hier problematischen Auswurfschächten - nicht ausreichen und denen die obige Stellungnahme der PTB bei der Entscheidungsfindung nicht vorlag).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2007 - 4 B 2757/06

    Einordnung von Spielgeräten als solche mit Gewinnmöglichkeit aufgrund ihrer

    NW -, juris; vgl. aber VG Dresden, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 1 K 1186/06 -, GewArch 2006, 476.

    - 1 K 1186/06 -, GewArch 2006, 476; ferner Odenthal, ZfWG 2006, 286, 288 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06

    Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit der Funktion der Berechtigungen zum

    NW -, juris; vgl. demgegenüber VG Dresden, Beschluss vom 6.7.2006 - 1 K 1186/06 -, GewArch 2006, 476; ferner Odenthal, ZfWG 2006, 286, 288/289 m.w.N.
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Bezogen auf Spielgeräte, die als so genannte Fun Games die Möglichkeit des Gewinns von Weiterspielmarken (Token) boten und deshalb nach gefestigter Verwaltungsrechtsprechung als Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 1 GewO erlaubnis- und bezüglich ihrer Bauart zulassungspflichtig waren, geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - mehrheitlich davon aus, dass das aus der Eigenschaft eines Geräts als Geldspielgerät folgende Erfordernis einer Bauartzulassung (§ 33c GewO) nicht nachträglich durch eine Veränderung der Programmierung entfällt (VGH Kassel - 11. Senat - GewArch 2005, 255; OVG Koblenz GewArch 2007, 38; VG Neustadt B. v. 08.03.2006 - 4 L 180/06 -, zit. nach juris; VG Dresden GewArch 2006, 476; VG Giessen DÖV 2006, 837; a.A. wohl VGH Kassel - 8. Senat - GewArch 2007, 290).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 6 S 773/07

    Verbot von Spielgeräten - Fun-Games - mit "Highscore"-Konto

    Soweit der Antragsteller zunächst geltend macht, dass Spielgeräte, welche (durch ein Update) nachträglich der neuen Rechtslage angepasst und so verändert worden seien, dass sie nunmehr unter § 6a SpielV fielen, nicht schon "formell illegal" seien, wenn sie kein negatives Prüfverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchlaufen haben, dürfte dies zwar zutreffen, da es für die Beurteilung, ob ein Geldspielgerät i. S. des § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO vorliegt, dessen Bauart nach § 33c Abs. 1 Satz 2 GewO von der PTB zugelassen sein muss, auf den zum Einsatz kommenden a k t u e l- l e n Spielablauf ankommen dürfte (vgl. OVG NW, Beschl. v. 03.04.2007, NVwZ-RR 2007, 522 u. Beschl. v. 26.02.2007, NVwZ-RR 2007, 390; HessVGH, Beschl. v. 16.01.2007, GewArch 2007, 290; bereits VG Dresden, Beschl. v. 06.07.2006, GewArch 2006, 476; a. A. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 08.05.2006, GewArch 2007, 38).
  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06

    Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung

    Zur Bestätigung dieser Argumentation hat die Antragstellerin mit dem nachgereichten Schriftsatz vom 24. August 2006, der deshalb als Ergänzung ihrer bisherigen Begründung berücksichtigungsfähig ist, auf einen Beschluss des VG Dresden vom 6. Juli 2006 - 1 K 1186/06 - (GewArch 2006 S. 476 = juris) verwiesen, wonach die PTB auch nach ihrer eigenen Stellungnahme ausschließlich für die Prüfung der Bauartzulassung zulassungspflichtiger Spielgeräte, nicht aber für die negative Feststellung zuständig sei, dass ursprünglich zulassungspflichtige Geräte nach ihrem Umbau nunmehr als bloße Unterhaltungsspielgeräte keiner Bauartzulassung (mehr) bedürften.
  • VG Ansbach, 28.08.2008 - AN 4 K 07.03530

    Fun Games; Unterhaltungsspielgeräte, Typ "Magic Games" bzw. "Magic Games II";

    Auf die zutreffenden Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2007, Az. 4 B 2757/06, und des Verwaltungsgericht Dresden vom 6. Juli 2006, Az. 1 K 1186/06, werde verwiesen.

    Die Klägerseite selbst beruft sich insbesondere auf den bereits wiederholt zitierten Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2007, Az. 4 B 2757/06, GewArch 2007, 386, Juris, sowie auf den Beschluss des VG Dresden vom 6. Juli 2006, Az. 1 K 1186/06, GewArch 2006, 476, Juris.

  • VG Minden, 28.03.2007 - 11 K 2637/06
    Dies entspricht nicht nur der Betrachtungsweise, die in der Rechtsprechung soweit ersichtlich ausnahmslos vertreten wird, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 -, NVwZ 2006, 600; VGH Hessen, Beschluss vom 23.3.2005 - 11 TG 175/05 - OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 8.5.2006 - 6 B 10359/06 - OVG Hamburg, Urteile vom 4.3.2005 - 1 Bf 214/04 und 1 Bf 215/04 - VG Dresden, Beschluss vom 6.7.2006 - 1 K 1186/06 - VG Minden, Beschluss vom 7.11.2006 - 11 L 589/06 -, sondern wird auch von einem Gutachten des IFO-Instituts im Auftrag des Arbeitsausschusses Münzautomaten von April 2006 bestätigt.

    vgl. zu einem entsprechenden Fall VG Dresden, Beschluss vom 6.7.2006 - 1 K 1186/06 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 4 B 2758/06

    Prüfung eines Verstoßes des § 9 Abs. 2 Spielverordnung (SpielV) gegen die

    NW -, juris; vgl. demgegenüber VG Dresden, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 1 K 1186/06 -, GewArch 2006, 476; ferner Odenthal, ZfWG 2006, 286, 288/289 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 4 B 2653/06

    Einhaltung von Mindestabständen bei der Aufstellung von Geldspielgeräten und

    NW -, juris; vgl. demgegenüber VG Dresden, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 1 K 1186/06 -, GewArch 2006, 476; ferner Odenthal, ZfWG 2006, 286, 288/289 m.w.N.
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