Rechtsprechung
FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; Ermittlung der Gegenleistung bei einer Teilung des wesentlichen Gesellschaftsvermögens unter Fortbestehen der Gesellschaft; Ermittlung des Erwerbsgegenstandes anhand des den Übereignungsanspruch begründenden Rechtsgeschäfts und ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 2 Abs. 3; ; GrEStG § 7 Abs. 2; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilung des Gesellschaftsvermögens einer GbR unter Fortbestehen der Gesellschaft; Sanierungskosten nach Erwerb eines Grundstücks mit unrenoviertem Altbau als Gegenleistung; Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG bei Verteilung des aus mehreren Grundstücken bestehenden ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilung des Gesellschaftsvermögens einer GbR unter Fortbestehen der Gesellschaft - Sanierungskosten nach Erwerb eines Grundstücks mit unrenoviertem Altbau als Gegenleistung - Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG bei Verteilung des aus mehreren Grundstücken bestehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
- BFH, 25.05.2004 - II R 42/04
- BFH, 23.08.2006 - II R 42/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 02.10.1970 - III R 163/66
Reiheneinfamilienhäuser - Selbständige wirtschaftliche Einheiten - Einheitlicher …
Auszug aus FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
Als entscheidendes Merkmal ist auf die bauliche Gestaltung und Einrichtung dieser Wohngrundstücke abzustellen, wobei jedes dieser Wohnungsgrundstücke für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, wenn die Grundstücke unabhängig voneinander veräußert werden können (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1970 III R 163/66, BStBl II 1970, 822 zu § 2 des Bewertungsgesetzes). - BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …
Auszug aus FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
Denn besteuert wird bei der Einbeziehung von Sanierungsverträgen in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht die formale (zivilrechtliche) Gestaltung, sondern das von den Beteiligten gewollte wirtschaftliche Ergebnis (vgl. Beschluss der 3. Kammer des 2. Senates des BVerfG vom b. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl. II 1992, 212, unter 1 a dd der Gründe). - BFH, 23.01.1985 - II R 35/82
Gesamthand - Wirtschaftliche Einheit - Komplex verschiedener Grundstücke - …
Auszug aus FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
Für die Zuordnung zum Typus der wirtschaftlichen Einheit sind die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zugehörigkeit maßgebend, wobei den objektiven Merkmalen ggf. der Vorrang einzuräumen ist (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 II R 35/82, BStBl II 1985, 336).
- BFH, 13.08.2003 - II R 52/01
GrEStG - einheitlicher Erwerbsgegenstand
Auszug aus FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, müssen diese aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Sanierung des Grundstücks dienen, hinwirken (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 13. August 2003 II R 52/01, BFH/NV 2004, 663). - BFH, 06.12.1989 - II R 95/86
Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"
Auszug aus FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. Dezember 1989 II R 95/86 (BStBl. II 1990, 186). - FG Sachsen, 01.06.2004 - 1 K 149/00
Sanierungskosten nach Erwerb eines Grundstücks mit unrenoviertem Altbau als …
Auszug aus FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
Die Akten der Verfahren 1 K 149-151/00 werden beigezogen.
- FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4223/10
Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum …
Bestimmt der Erwerber tatsächlich und wirtschaftlich den Geschehensablauf selbst, kann von einer "Hinnahme" eines vorbereiteten Geschehensablaufs keine Rede sein (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.05.2004 - 1 K 122/00 -, zitiert nach Juris).