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VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Voraussetzung für die Abschussfreigabe von Hirschen in Freigebieten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Behördliche Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II wurde zu Recht abgelehnt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Behördliche Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II wurde zu Recht abgelehnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II zur Schadensabwehr bedarf plausibler Begründung - Hirsche der Klassen I und II stehen außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke unter besonderem Schutz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13
Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14
Denn bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (vgl. BVerwG, U. v. 04.12.2014 4 C 33.13 , Rn. 21, juris;… B. v. 07.05.1996 4 B 55/96 , Rn. 3, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 113 Rn. 124, 147;… Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2014, Rdnr. 103 zu § 113 m. w. N.) hier des Ablaufs des Jagdjahres 2014/2015 zum 31. März 2015 hatte der Kläger nicht hinreichend begründet, dass die Erlegung von Hirschen der Klasse II zur Schadensabwehr erforderlich ist. - BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte …
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14
Denn bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (…vgl. BVerwG, U. v. 04.12.2014 4 C 33.13 , Rn. 21, juris; B. v. 07.05.1996 4 B 55/96 , Rn. 3, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 113 Rn. 124, 147;… Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2014, Rdnr. 103 zu § 113 m. w. N.) hier des Ablaufs des Jagdjahres 2014/2015 zum 31. März 2015 hatte der Kläger nicht hinreichend begründet, dass die Erlegung von Hirschen der Klasse II zur Schadensabwehr erforderlich ist.