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   FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05   

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FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05 (https://dejure.org/2007,20687)
FG München, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 K 1239/05 (https://dejure.org/2007,20687)
FG München, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 K 1239/05 (https://dejure.org/2007,20687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten; Anforderungen an das Vorliegen eines Lebensmittelpunkts außerhalb des Beschäftigungsorts; Ununterbrochenes Vorherrschen hauswirtschaftlichen Lebens durch die Anwesenheit von ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung nach Zuzug des Lebenspartners am Beschäftigungsort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung nach Zuzug des Lebenspartners am Beschäftigungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BStBl II 1995, 180) ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr Voraussetzung, dass in der "Hauptwohnung" ununterbrochen hauswirtschaftliches Leben durch die Anwesenheit von Familienangehörigen herrschen muss (vgl. BFH-Urteil vom 06. Oktober 1994 VI R 136/89, BStBl II 1995, 184).
  • BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77

    Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung -

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Erforderlich ist jedoch, dass der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen ist (vgl. Schmidt, Kommentar zum EStG, 25. Auflage 2006, § 9 Rz. 141; BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl II 1980, 512;vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • BFH, 05.10.1998 - VI B 98/98

    Divergenz - Darlegungsanforderungen - Lebensmittelpunkt - Wohnung am Arbeitsort -

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Es genügt nicht, dass dieser nur für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1998 6 K 232/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 275; Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1998 VI B 98/98, BFH/NV 1999, 179).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93

    Fahrtkostenaufwendungen auf Grund doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Erforderlich ist jedoch, dass der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen ist (vgl. Schmidt, Kommentar zum EStG, 25. Auflage 2006, § 9 Rz. 141; BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl II 1980, 512;vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG Baden-Württemberg, 15.01.1998 - 6 K 232/97

    Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten; Miteinander

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Es genügt nicht, dass dieser nur für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1998 6 K 232/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 275; Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1998 VI B 98/98, BFH/NV 1999, 179).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89

    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BStBl II 1995, 180) ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr Voraussetzung, dass in der "Hauptwohnung" ununterbrochen hauswirtschaftliches Leben durch die Anwesenheit von Familienangehörigen herrschen muss (vgl. BFH-Urteil vom 06. Oktober 1994 VI R 136/89, BStBl II 1995, 184).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05
    Auch darf der Beschäftigungsort nicht zum Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers geworden sein (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BStBl II 1988, 582).
  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 3849/08

    Doppelte Haushaltsführung: Indizwirkung des Zusammenlebens mit Lebenspartnerin am

    Angesichts der besonderen wirtschaftlich-sozialen Bedeutung der Arbeit und des Arbeitsorts sei jedoch ein eindeutiges Übergewicht oder gar der Lebensmittelpunkt der Lebensinteressen des Klägers in E nicht feststellbar (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 25. April 2007 1 K 1239/05, juris).
  • FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

    Es darf sich nicht lediglich um das Vorhalten einer Wohnung zu Besuchszwecken handeln; vielmehr muss der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes den Lebensmittelpunkt (Haupthausstand) darstellen (vgl. FG München, Urteil vom 25.4.2007, 1 K 1239/05, [...]; BFH, Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90, [...]).
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