Rechtsprechung
FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzeste Verbindung; Verkehrsgünstig; Autobahn; Zeitersparnis; Ermäßigungsverfahren; Bindungswirkung; Besteuerungsgrundlage - Ansatz einer anderen als der kürzesten Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansatz einer anderen als der kürzesten Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur bei Zeitersparnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04
- BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74
Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer …
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mit Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1975, 885 ausgeführt, dass eine andere als die kürzeste benutzbare Straßenverbindung dann offensichtlich verkehrsgünstiger sei als diese, wenn der Steuerpflichtige bei ihrer Benutzung das Fahrziel trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreichen könne.
- BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und …
Soweit in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2005 10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852; Hessisches FG, Urteil vom 25. September 2006 1 K 1310/04, juris) eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten für erforderlich gehalten wird, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen. - FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
Ansatz der verkehrsgünstigeren Straßenverbindung zwischen Wohnung und …
Das FG Hessen hat schließlich unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 hervorgehoben (Urteil des FG Hessen vom 25. September 2006, 1 K 1310/04, juris-Ausdruck), dass eine andere als die kürzeste Straßenverbindung dann offensichtlich verkehrsgünstiger ist, wenn der Steuerpflichtige bei ihrer Benutzung das Fahrtziel trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreichen kann.
Rechtsprechung
VG Potsdam, 24.01.2008 - 1 K 1310/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Potsdam, 24.01.2008 - 1 K 1310/04
- BVerwG, 21.08.2008 - 8 B 36.08