Rechtsprechung
FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter landwirtschaftlich genutzter-- Grundstücksparzellen, Bauland und eines Grundstücks zu Straßenbauzwecken - Schenkung eines Baugrundstücks an den Ehemann als Zählobjekt bei zeitnaher Veräußerung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Behandlung von mehreren Grundstücksveräußerungen als gewerblicher Grundstückshandel; Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2; EStG § 13; GewStG § 2 Abs. 1
Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels zu Hilfsgeschäften der Land- und Forstwirtschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels zu Hilfsgeschäften der Land- und Forstwirtschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
b) "Objekt" im vorgenannten Sinne kann auch ein unbebautes Grundstück sein (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).Eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (BFH-Urteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.b bb).
Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294 unter 3.b; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).
- BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03
Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom …
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Hinzukommen muss ferner, dass durch die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige nach dem Veräußerungsentschluss entfaltet, ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen wird (BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).d) Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört, führt grundsätzlich zu Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, weil die Veräußerung ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung ist (BFH-Urteil in BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes - wie etwa die Bebauung - zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294 unter 3.b; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
c) Verkauft der Steuerpflichtige weniger als vier Grundstücke, so kann nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291) niedergelegten Grundsätzen ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen.Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes - wie etwa die Bebauung - zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).
- BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Selbst wenn die ehemaligen Betreiber eines Betriebes ein Wahlrecht gehabt hätten, die Pacht als Land- und Forstwirtschaft zu behandeln, hat die Klägerin als Erwerber ein solches Wahlrecht nicht (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863). - BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
a) Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt. - BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77
Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb - …
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Allenfalls hinsichtlich der Waldgrundstücke könnte unter vereinfachten Voraussetzungen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124; BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BStBl II 1982, 158, BFHE 134, 426) der Erwerb eines (Teil-)Betriebs gesehen werden, zumal diese nach dem Wortlaut des Kaufvertrages nicht fremdverpachtet waren. - BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Jede Parzelle ist in diesem Zusammenhang als ein Objekt zu betrachten (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369). - BFH, 17.06.1993 - IV R 110/91
Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann …
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Hinsichtlich der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen lag niemals eine erkennbare Absicht der Selbstbewirtschaftung vor, so dass die Grundstücke auch nicht unter den vom BFH in den Urteilenvom 17. Juni 1993 IV R 110/91 (BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752) undvom 06. März 1991 X R 57/88 (BFHE 164, 246 , BStBl II 1991, 829) aufgestellten Voraussetzungen Vorrats-Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs werden konnten. - BFH, 17.12.1970 - IV R 286/66
Landwirt - Veräußerung von Grundstücken - Parzellierung - Gesamtbild der …
Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
In diesem Falle könnte die Annahme eines Gewerbebetriebes zu verneinen sein (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1970 IV R 286/66, BFHE 101, 520, BStBl II 1971, 456) bzw. es könnte erwogen werden, ob die Ackerlandverkäufe als Zählobjekte außer Betracht zu bleiben hätten. - BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81
Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke …
- BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen …
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
- BFH, 09.12.1960 - IV 67/58 U
Begriff des forstwirtschaftlichen Teilbetriebs