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   FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05   

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FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05 (https://dejure.org/2008,19862)
FG München, Entscheidung vom 13.08.2008 - 1 K 1328/05 (https://dejure.org/2008,19862)
FG München, Entscheidung vom 13. August 2008 - 1 K 1328/05 (https://dejure.org/2008,19862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter landwirtschaftlich genutzter-- Grundstücksparzellen, Bauland und eines Grundstücks zu Straßenbauzwecken - Schenkung eines Baugrundstücks an den Ehemann als Zählobjekt bei zeitnaher Veräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von mehreren Grundstücksveräußerungen als gewerblicher Grundstückshandel; Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    EStG § 13; ; EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; EStG § 13; GewStG § 2 Abs. 1
    Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels zu Hilfsgeschäften der Land- und Forstwirtschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels zu Hilfsgeschäften der Land- und Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    b) "Objekt" im vorgenannten Sinne kann auch ein unbebautes Grundstück sein (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (BFH-Urteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.b bb).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294 unter 3.b; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    Hinzukommen muss ferner, dass durch die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige nach dem Veräußerungsentschluss entfaltet, ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen wird (BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).

    d) Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört, führt grundsätzlich zu Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, weil die Veräußerung ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung ist (BFH-Urteil in BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes - wie etwa die Bebauung - zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294 unter 3.b; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    c) Verkauft der Steuerpflichtige weniger als vier Grundstücke, so kann nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291) niedergelegten Grundsätzen ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen.

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes - wie etwa die Bebauung - zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 unter C.III.5.; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    Selbst wenn die ehemaligen Betreiber eines Betriebes ein Wahlrecht gehabt hätten, die Pacht als Land- und Forstwirtschaft zu behandeln, hat die Klägerin als Erwerber ein solches Wahlrecht nicht (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    a) Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    Allenfalls hinsichtlich der Waldgrundstücke könnte unter vereinfachten Voraussetzungen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124; BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BStBl II 1982, 158, BFHE 134, 426) der Erwerb eines (Teil-)Betriebs gesehen werden, zumal diese nach dem Wortlaut des Kaufvertrages nicht fremdverpachtet waren.
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    Jede Parzelle ist in diesem Zusammenhang als ein Objekt zu betrachten (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
  • BFH, 17.06.1993 - IV R 110/91

    Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    Hinsichtlich der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen lag niemals eine erkennbare Absicht der Selbstbewirtschaftung vor, so dass die Grundstücke auch nicht unter den vom BFH in den Urteilenvom 17. Juni 1993 IV R 110/91 (BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752) undvom 06. März 1991 X R 57/88 (BFHE 164, 246 , BStBl II 1991, 829) aufgestellten Voraussetzungen Vorrats-Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs werden konnten.
  • BFH, 17.12.1970 - IV R 286/66

    Landwirt - Veräußerung von Grundstücken - Parzellierung - Gesamtbild der

    Auszug aus FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
    In diesem Falle könnte die Annahme eines Gewerbebetriebes zu verneinen sein (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1970 IV R 286/66, BFHE 101, 520, BStBl II 1971, 456) bzw. es könnte erwogen werden, ob die Ackerlandverkäufe als Zählobjekte außer Betracht zu bleiben hätten.
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81

    Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 09.12.1960 - IV 67/58 U

    Begriff des forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

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