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FG Münster, 02.05.1996 - 1 K 1357/94 E |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 991
Wird zitiert von ...
- BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung
Daraus folgt zugleich, daß die Anschaffungskosten der Altaktien nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Realisierung des Bezugsrechts aufzuteilen sind (a.A. das nach dem nicht veröffentlichten BFH-Beschluß vom 30. Dezember 1996 I R 41/96 rechtskräftige Urteil des FG Münster vom 2. Mai 1996 1 K 1357/94 E, EFG 1996, 991: rechnerischer Wert des Bezugsrechts im Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses maßgebend, nicht späterer Börsenkurs des Bezugsrechts).