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   FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07, 1 K 1367/07   

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FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07, 1 K 1367/07 (https://dejure.org/2009,23378)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2009 - 1 K 1366/07, 1 K 1367/07 (https://dejure.org/2009,23378)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 1 K 1366/07, 1 K 1367/07 (https://dejure.org/2009,23378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des Erbfalles - Bereicherung; Bereicherungsprinzip; Nettowert; Grundstückswert; Bebautes Grundstück; Erbschaftssteuer; Mindestwert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des Erbfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bereicherung; Bereicherungsprinzip; Nettowert; Grundstückswert; Bebautes Grundstück; Erbschaftssteuer; Mindestwert

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Ein solcher entsteht vielmehr erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (Urteil des BFH vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl II 2008, 876 ).

    Der BFH hat inzwischen unter Berufung auf das Bereicherungsprinzip durch das Urteil in BStBl II 2008, 876 , in einem Fall, in dem der Nacherbe bis zum Tod des Vorerben bereits umfangreiche Baumaßnahmen am Grundbesitz durchgeführt hatte (u.a. Schaffung zweier vermieteter Wohnungen), entschieden, dass zwar dadurch zivilrechtlich kein Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden sei, der zu einer nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit hätte führen können, da der bezweckte Erfolg - der Eigentumserwerb - eingetreten sei, dass aber das Bereicherungsprinzip die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten ausschließe, die der Nacherbe (Kläger) selbst durch Baumaßnahmen auf dem nachlasszugehörigen Grundstück in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen habe.

    Die Entscheidung beruht weder auf den (noch) umstrittenen Grundsätzen in dem BFH-Urteil in BStBl II 2008, 876 (vgl. dazu z.B. Krause/Grootens, BeraterBrief Vermögen 2008, 395, Thouet, Zeitschrift für die Notarpraxis 2008, 446) noch auf dem obiter dictum in dem BFH-Urteil in BStBl II 2004, 1039.

  • BFH, 02.07.2004 - II R 9/02

    Bewertung des Sachleistungsanspruchs eines Vermächtnisnehmers auf Übertragung

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Der angesetzte Grundbesitzwert in Höhe von ... EUR betrage nur 41, 62 % des im Erbscheinerteilungsverfahren mit ... EUR bezifferten Verkehrswerts des Grundstücks, so dass die Unterbewertung unter Beachtung des obiter dictums in dem Urteil des BFH vom 02.07.2004 II R 9/02, BStBl II 2004, 1039, nur einen Abzug in Höhe von (41,62 % von 102.258,38 EUR =) 42.559,93 EUR zulasse.

    Die Entscheidung beruht weder auf den (noch) umstrittenen Grundsätzen in dem BFH-Urteil in BStBl II 2008, 876 (vgl. dazu z.B. Krause/Grootens, BeraterBrief Vermögen 2008, 395, Thouet, Zeitschrift für die Notarpraxis 2008, 446) noch auf dem obiter dictum in dem BFH-Urteil in BStBl II 2004, 1039.

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2003 - 4 K 1046/03

    Kein bereicherungsmindernder Abzug von eigenen Arbeitsleistungen an dem von Todes

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Denn hierfür sei Voraussetzung, dass die Aufwendungen vertraglich geschuldet seien (Urteil des Finanzgerichts - FG - Rheinland-Pfalz vom 31.07.2003 4 K 1046/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2003, 1406).

    Dagegen stellen Vorausleistungen, die nicht vertraglich geschuldet werden, sondern - wie die Investitionen des Klägers und seiner Ehefrau im Streitfall - lediglich in der Erwartung einer letztwilligen Zuwendung erbracht werden, keine in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstandenen Kosten dar (Urteil des FG Rheinland Pfalz in DStRE 2003, 1406).

  • BFH, 13.07.1983 - II R 105/82

    Lebzeitige Zuwendungen an Erblasser für vertragliche Erbeinsetzung als

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Diese gesetzliche Fiktion beruht auf der Überlegung, dass auch in diesen Fällen einerseits das Vermögen des Erblassers mit der Schuld wirtschaftlich belastet war und andererseits der Forderungsverlust den Erwerb des Erben schmälert (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 13.07.1983 II R 105/82, BStBl II 1984, 37 , sowie Meincke, ErbStG , 14. Aufl., § 10 Anm. 27).

    Darunter fallen jedoch nur solche Kosten, die sich als Gegenleistung für eine vertraglich fest eingeräumte Erbeinsetzung darstellen (vgl. z.B. die Urteile des BFH in BStBl II 1984, 37 , und des FG München vom 18.01.1995 4 K 3921/93, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1995, 116, und vom 15.02.1995 4 K 415/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 752).

  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Im Übrigen komme es erbschaftsteuerrechtlich allein auf die bürgerlich-rechtlichen Eigentumsverhältnisse an (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15.10.1997 II R 68/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 820).

    Im Übrigen ist, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, jedenfalls nach der Rechtsprechung im bürgerlich-rechtlich geprägten Erbschaftsteuerrecht eine wirtschaftliche Betrachtungsweise und damit die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ausgeschlossen (Urteil des BFH in BStBl II 1997, 820 ).

  • BFH, 27.06.2007 - II R 30/05

    Berliner Testament: Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    cc) Es kommt hinzu, dass der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Verbindlichkeiten, die gemäß § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergegangen sind, als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG voraussetzt, dass die Verbindlichkeiten nicht nur rechtlich bestehen, sondern den Erblasser im Todeszeitpunkt auch wirtschaftlich belasten (BFH-Urteile vom 05.03.1997 II R 24/94, BFH/NV 1997, 820, vom 24.03.1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339 , und vom 27.06.2007 II R 30/05, BStBl II 2007, 651 ).

    An dieser wirtschaftlichen Belastung fehlt es, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 651 ).

  • FG München, 15.02.1995 - 4 K 415/92

    Minderung des Erwerbes von Todes wegen durch Nachlassverbindlichkeiten;

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Darunter fallen jedoch nur solche Kosten, die sich als Gegenleistung für eine vertraglich fest eingeräumte Erbeinsetzung darstellen (vgl. z.B. die Urteile des BFH in BStBl II 1984, 37 , und des FG München vom 18.01.1995 4 K 3921/93, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1995, 116, und vom 15.02.1995 4 K 415/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 752).
  • FG München, 18.01.1995 - 4 K 3921/93

    Abziehbarkeit des Pflegeaufwandes vom Erwerb; Abziehbarkeit des Pflegeaufwandes

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    Darunter fallen jedoch nur solche Kosten, die sich als Gegenleistung für eine vertraglich fest eingeräumte Erbeinsetzung darstellen (vgl. z.B. die Urteile des BFH in BStBl II 1984, 37 , und des FG München vom 18.01.1995 4 K 3921/93, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1995, 116, und vom 15.02.1995 4 K 415/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 752).
  • BFH, 24.03.1999 - II R 34/97

    Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    cc) Es kommt hinzu, dass der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Verbindlichkeiten, die gemäß § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergegangen sind, als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG voraussetzt, dass die Verbindlichkeiten nicht nur rechtlich bestehen, sondern den Erblasser im Todeszeitpunkt auch wirtschaftlich belasten (BFH-Urteile vom 05.03.1997 II R 24/94, BFH/NV 1997, 820, vom 24.03.1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339 , und vom 27.06.2007 II R 30/05, BStBl II 2007, 651 ).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 24/94

    Rückerstattungspflicht auf Grund eines Darlehensvertrages im Sinne einer

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
    cc) Es kommt hinzu, dass der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Verbindlichkeiten, die gemäß § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergegangen sind, als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG voraussetzt, dass die Verbindlichkeiten nicht nur rechtlich bestehen, sondern den Erblasser im Todeszeitpunkt auch wirtschaftlich belasten (BFH-Urteile vom 05.03.1997 II R 24/94, BFH/NV 1997, 820, vom 24.03.1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339 , und vom 27.06.2007 II R 30/05, BStBl II 2007, 651 ).
  • BFH, 09.11.1994 - II R 111/91

    Unterhalts- und Pflegeaufwendungen als Nachlaßverbindlichkeiten

  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14

    Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch

    Diese Rechtsprechung soll nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 18. Mai 2009 1 K 1366/07 u. a., juris) auch für sonstige Erwerbe von Todes wegen gelten.
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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1366/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,83235
FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1366/07 (https://dejure.org/2011,83235)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2011 - 1 K 1366/07 (https://dejure.org/2011,83235)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2011 - 1 K 1366/07 (https://dejure.org/2011,83235)
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