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   FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15   

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https://dejure.org/2016,24294
FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15 (https://dejure.org/2016,24294)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.06.2016 - 1 K 1368/15 (https://dejure.org/2016,24294)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 1 K 1368/15 (https://dejure.org/2016,24294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gegen Umsatzsteuerforderungen im Hinblick auf die Entstehung von Säumniszuschlägen

  • Burhoff online

    Aufrechnung, Umsatzsteuerforderung, Zulässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gegen Umsatzsteuerforderungen im Hinblick auf die Entstehung von Säumniszuschlägen

  • rechtsportal.de

    AO § 226 Abs. 3 ; RVG § 55
    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gegen Umsatzsteuerforderungen im Hinblick auf die Entstehung von Säumniszuschlägen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnung von Steuerverbindlichkeiten gegen Vergütungsansprüche eines Rechtsanwalts nach § 55 RVG erst nach rechtskräftigem Abschluss des Festsetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufrechnung mit RVG-Forderung gegen Umsatzsteuer - geht das (noch)?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 03.11.1993 - IX 188/88

    Abgabenordnung; Aufrechnung mit Schadensersatzforderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15
    § 226 Abs. 3 der Abgabenordnung soll verhindern, dass die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Vorschützen von ungewissen oder zweifelhaften, womöglich erst einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderung aufgehalten wird (Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 226 AO, Rz. 39; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. November 1993 IX 188/88, juris; FG Kassel, Urteil vom 2. September 2009 8 K 2080/08, EFG 2010, 296).

    Die Finanzbehörde ist überfordert, wenn sie entscheiden soll, ob der Steuerpflichtige einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen den Justizfiskus (VGH München, Beschluss vom 4. Februar 2002 23 ZS 01.3171, beck-online) oder gegen den Finanzfiskus (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. November 1993 IX 188/88, juris) hat.

    Soweit es sich jedoch um Ansprüche des Steuerpflichtigen aus dem Steuerschuldverhältnis handelt, ist die Finanzbehörde dagegen von der Sache her nicht überfordert (Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 226 AO, Rz. 39; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. November 1993 IX 188/88, juris).

  • FG Hessen, 02.09.2009 - 8 K 2080/08

    Keine Aufrechnung mit einer einredebehafteten Gegenforderung gem. § 226 Abs. 3 AO

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15
    § 226 Abs. 3 der Abgabenordnung soll verhindern, dass die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Vorschützen von ungewissen oder zweifelhaften, womöglich erst einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderung aufgehalten wird (Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 226 AO, Rz. 39; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. November 1993 IX 188/88, juris; FG Kassel, Urteil vom 2. September 2009 8 K 2080/08, EFG 2010, 296).

    Die Regelung soll zeitliche Verzögerungen bei der Geltendmachung steuerlicher Ansprüche durch die Überprüfung zweifelhafter, u.U. erst einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftiger Gegenforderungen verhindern (vgl. u.a. FG Kassel, Urteil vom 2. September 2009 8 K 2080/08, EFG 2010, 296).

  • BFH, 10.07.1979 - VII R 114/75

    Aufrechnung von Ansprüchen - Ablehnung der Aufrechnung - Bestehen des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15
    Soweit für die Feststellung der Gegenforderung und der Hauptforderung verschiedene Behörden zuständig sind, muss der aufrechnende Steuerpflichtige darlegen, dass die Gegenforderung entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist (vgl. Loose, a.a.O., Rz. 42; Rozek, a.a.O.; BFH-Urteil vom 10. Juli 1979 VI R 114/75, BStBl II 1979, 690).
  • VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15
    Die Finanzbehörde ist überfordert, wenn sie entscheiden soll, ob der Steuerpflichtige einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen den Justizfiskus (VGH München, Beschluss vom 4. Februar 2002 23 ZS 01.3171, beck-online) oder gegen den Finanzfiskus (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. November 1993 IX 188/88, juris) hat.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15
    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BFH-Urteil vom 21. November 2006 VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291).
  • FG Köln, 16.12.2020 - 7 K 811/19

    Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegenüber Ansprüchen aus den

    Zur Begründung verwies der Beklagte auf die Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 02.09.2009 (Az. 8 K 2080/08, juris) und des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalts vom 21.06.2016 (Az. 1 K 1368/15, juris).

    Teilweise wird von der Rechtsprechung eine Forderung, die in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren geltend gemacht wird, erst dann als "unbestritten" angesehen, wenn zumindest das Festsetzungsverfahren nach § 55 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes - RVG - durch Beschluss abgeschlossen wurde (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.06.2016 1 K 1368/15, NJ 2016, 438).

    Wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, indem sich die Forderungen unverjährt gegenüber standen, keinerlei Kenntnis von der Forderung hatte, war eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Forderung nicht möglich (s. auch Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.06.2016 1 K 1368/15, NJ 2016, 438).

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Ob aufgrund der zum 01.01.1991 in Kraft getretenen Änderung des § 17 Abs. 2 GVG der Senat inhaltlich zur Entscheidung über die Steuererstattungsforderungen berufen wäre (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 2 Ws 60/98 - NStZ 1999, 446; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 3 TG 2026/93 - NJW 1995, 1107; Gaa, NJW 1997, 3343 (3344)) oder sich die Ausweitung des Prüfungsumfanges durch die zum 01.01.1991 in Kraft getretene Neuregelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG nicht auf den Fall der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden nicht rechtskräftigen und bestrittenen Gegenforderung bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07. Oktober 1998 - 3 B 68/97 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VII B 253/06 - zitiert nach juris; BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 56/04 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 01. Dezember 2004 - VII B 245/04 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 09. April 2002 - VII B 73/01 - NJW 2002, 3126; BAG, Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 3/01 - NJW 2002, 317; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 4 ZB 07.1132 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2019 - 7 UF 53/19 - zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 29. Januar 2009 - 1 UF 266/08 - NJW-RR 2010, 153; OLG Dresden, Urteil vom 12. April 2000 - 6 U 3646/99 - zitiert nach juris; VG Würzburg, Urteil vom 14. November 2018 - W 2 K 17.281 - zitiert nach juris; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juni 2016 - 1 K 1368/15 - zitiert nach juris; Lückemann, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 17 GVG Rn. 10; Rozek, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 256. Lieferung 02.2020, § 226 AO Rn. 141; vgl. auch zur Rechtlage vor dem 01.01.1991: BGH, Urteil vom 11. Januar 1955 - I ZR 106/53 - zitiert nach juris) und damit das Verfahren - gegebenenfalls nach Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO - nach § 148 ZPO auszusetzen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1955 - I ZR 106/53 - zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 07. Oktober 1998 - 3 B 68/97 - zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2019 - 4 Sa 39/18 - zitiert nach juris), bis die Beklagte eine Entscheidung des zuständigen Finanzgerichts über ihre Erstattungsansprüche herbeigeführt hätte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12. April 2000 - 6 U 3646/99 - zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 145 ZPO Rn. 19a; Skamel, in: beck-online.GK, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.04.2020; § 387 BGB Rn. 219), kann dahinstehen.
  • LSG Hessen, 23.12.2019 - L 2 SO 102/18

    1. Eine wirksame Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staatskasse im

    Diese Abtretung ist vom Urkundsbeamten im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG zu beachten (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juni 2016, 1 K 1368/15, juris), ebenso auch durch den Richter im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren.
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