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   FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09   

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FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09 (https://dejure.org/2012,14162)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.01.2012 - 1 K 1386/09 (https://dejure.org/2012,14162)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 1 K 1386/09 (https://dejure.org/2012,14162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines im Montageservice tätigen Unternehmers auf den Pauschbetrag für Übernachtungen bei Nichtangabe eines Hotels, Vermieters oder einer Anschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichen von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen wegen ansonsten vorliegender offensichtlich unzutreffender Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abweichen von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen wegen ansonsten vorliegender offensichtlich unzutreffender Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abweichen von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Auswärtstätigkeit
    Auslandsreisekosten
    Übernachtungsgelder
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Diese sind nämlich nur auf solche Sachverhalte anzuwenden, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung auch gelten sollen (BFH, Urteil vom 18. Mai 2004, VI R 70/98, BStBl II 2004, 962; Urteil vom 10. April 2002, VI R 154/00, BStBl II 2002, 779), und daher bei einer vom Normaltypus abweichenden Art der Dienstreise nicht bindend, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH, Urteil vom 11.05.1990, VI R 140/86, BStBl. 1990, 777).

    Bestehen daher Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den Richtlinien genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten (wie beispielsweise bei einer Klassenfahrt, die nur geringe Übernachtungskosten für die Lehrkraft verursacht, vgl. BFH, Urteil vom 11.05.1990, VI R 140/86, BStBl. 1990, 777), so darf die Verwaltung weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anstellen und bei einem nicht unwesentlichen Unterschreiten den Ansatz der Pauschalen wegen der ansonsten vorliegenden offensichtlich unzutreffenden Besteuerung ablehnen (vgl. BFH a.a.O., BStBl. 1990, 777; BFH, Beschluss vom 17.03.2004, I B 158/03, Haufe-Index 1160150).

  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 1498/05

    Steuerfreiheit des Arbeitslohns für Übernachtungspauschalen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Zumindest aber entstehe im Falle einer Klageabweisung eine Divergenz zu dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 16. März 2009, 11 K 1498/05, EFG 2009, 1836, wonach die Anwendung der Pauschbeträge selbst dann nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung führe, wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten die Übernachtungspauschalen um 40 vom Hundert unterschreiten würden, so dass zumindest eine Revisionszulassung zu erfolgen habe.

    Im Übrigen weicht das vorliegende Urteil, insbesondere hinsichtlich des noch für zulässig erachteten Unterschreitens der Pauschbeträge - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht von dem von ihr zitierten Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. März 2009, 11 K 1498/05, EFG 2009, 1836 ab.

  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen, weil zu den Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch die anlässlich einer Dienstreise entstandenen Übernachtungskosten gehören und weil die Finanzverwaltung bei fehlendem Einzelnachweis in Verwaltungsanweisungen auch Pauschbeträge zugelassen hat, die als Schätzung aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung führen (vgl. BFH, Beschluss vom 09.05.2005, VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).

    Sowohl der grundsätzliche Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschbeträge, als auch die Ausnahmefälle der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. bspw. BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005, IV B 3/05, BFH/ NV 2005, 1550).

  • BFH, 17.03.2004 - I B 158/03

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Bestehen daher Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den Richtlinien genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten (wie beispielsweise bei einer Klassenfahrt, die nur geringe Übernachtungskosten für die Lehrkraft verursacht, vgl. BFH, Urteil vom 11.05.1990, VI R 140/86, BStBl. 1990, 777), so darf die Verwaltung weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anstellen und bei einem nicht unwesentlichen Unterschreiten den Ansatz der Pauschalen wegen der ansonsten vorliegenden offensichtlich unzutreffenden Besteuerung ablehnen (vgl. BFH a.a.O., BStBl. 1990, 777; BFH, Beschluss vom 17.03.2004, I B 158/03, Haufe-Index 1160150).
  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 752/08

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der Pauschbeträge für

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Da in solchen Fällen günstigere Konditionen angeboten oder zumindest ausgehandelt werden können, sind die Pauschbeträge für Übernachtungskosten auf diesen Dienstreisetypus nicht zugeschnitten (FG Nürnberg, Urteil vom 11. Dezember 2008, 4 K 752/08, Haufe-Index 2119684).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Diese sind nämlich nur auf solche Sachverhalte anzuwenden, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung auch gelten sollen (BFH, Urteil vom 18. Mai 2004, VI R 70/98, BStBl II 2004, 962; Urteil vom 10. April 2002, VI R 154/00, BStBl II 2002, 779), und daher bei einer vom Normaltypus abweichenden Art der Dienstreise nicht bindend, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH, Urteil vom 11.05.1990, VI R 140/86, BStBl. 1990, 777).
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 70/98

    Reisekosten von Architekten bei Langzeitbaustellen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Diese sind nämlich nur auf solche Sachverhalte anzuwenden, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung auch gelten sollen (BFH, Urteil vom 18. Mai 2004, VI R 70/98, BStBl II 2004, 962; Urteil vom 10. April 2002, VI R 154/00, BStBl II 2002, 779), und daher bei einer vom Normaltypus abweichenden Art der Dienstreise nicht bindend, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH, Urteil vom 11.05.1990, VI R 140/86, BStBl. 1990, 777).
  • BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05

    LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09
    Sowohl der grundsätzliche Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschbeträge, als auch die Ausnahmefälle der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. bspw. BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005, IV B 3/05, BFH/ NV 2005, 1550).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

    Da in solchen Fällen günstigere Konditionen angeboten oder zumindest ausgehandelt werden können, sind die Pauschbeträge unzutreffend (Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Januar 2012 1 K 1386/09, juris m.w.N.) und auch als Aufteilungsmaßstab abzulehnen.
  • VG Gelsenkirchen, 28.06.2010 - 1 K 2729/09

    Beurteilung, dienstliche, Richtwert, Verwaltungsvorschriften, Verwaltungspraxis,

    Soweit in dem Schreiben des Polizeipräsidiums F. vom 10. Oktober 2008 an das LAFP davon die Rede ist, dass insbesondere im Bereich der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 von vorn herein ein strenger Maßstab angelegt worden sei, hat dies der Beklagte in dem zu dem Verfahren 1 K 1386/09 eingereichten Schriftsatz vom 25. Juni 2010 nachvollziehbar damit begründet, dass es sich in diesen Besoldungsgruppen um überwiegend herausgehobene Funktionen in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes handele, an deren Bewertung auch herausgehobene Anforderungen gestellt worden seien.
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