Rechtsprechung
   FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02   

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https://dejure.org/2005,12335
FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2005,12335)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.04.2005 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2005,12335)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. April 2005 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2005,12335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelvermutung für die Annahme, dass in einem Einzelunternehmen Zweitfahrzeuge zu weniger als 10% unternehmerisch genutzt werden; Anwendbarkeit der 1%-Regel bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten zum Zwecken der Umsatzsteuer; Vermutung, ein Fahrzeug werde auch ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Einzelunternehmen - Zweit- und Drittfahrzeuge - unternehmerische Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKW-Nutzung; Schätzung; Einzelunternehmer; mehrere Fahrzeuge; Fahrtenbuch; Vorsteuer; Verwendungseigenverbrauch; unternehmerische Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    PKW-Nutzung - Schätzung - Einzelunternehmer - mehrere Fahrzeuge - Fahrtenbuch - Vorsteuer - Verwendungseigenverbrauch - unternehmerische Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Private Kfz-Nutzung - So drücken Sie die Umsatzsteuerbelastung

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Auch Zweit- und Drittfahrzeuge mit VSt-Abzug

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: Zweit- und Drittwagen einfacher absetzbar

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1653
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Der dem Urteil des BFH vom 28. Februar 2002, V R 25/96 zugrundeliegende Sachverhalt sei nicht mit dem des Streitfalles vergleichbar.

    Immerhin hat der BFH in seinem Urteil vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BStBl. II 2003, 815 bereits in der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Unternehmensvermögen gesehen.

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Denn der Wert der Nutzungsentnahme geht vom Listenpreis des Fahrzeugs aus und berücksichtigt weder die tatsächlich auf den Betrieb des Fahrzeugs entfallenden Kosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall (BFH vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; HFR 1999, 569; DStR 1999, 848; v. 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).
  • BFH, 11.04.1996 - V B 133/95

    Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Wird der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch nach der 1%-Regelung angesetzt, so kann der Unternehmer wegen der nicht vorsteuerbelasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von der Bemessungsgrundlage nach Abschnitt I Abs. 2 des BMF-Schreibens vom 21. Februar 1996, BStBl. I 1996, 151 vornehmen (BFH v. 11. April 1996 V B 133/95, UR 1996, 337).
  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Denn der Wert der Nutzungsentnahme geht vom Listenpreis des Fahrzeugs aus und berücksichtigt weder die tatsächlich auf den Betrieb des Fahrzeugs entfallenden Kosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall (BFH vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; HFR 1999, 569; DStR 1999, 848; v. 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 87/98

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Bei einer Schätzung nach allgemeinen Grundsätzen ist dieser pauschale Abschlag jedoch nicht vorzunehmen (BFH v. 10. Juni 1999 V R 87/98, BStBl. II 1999, 580).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Dabei bleiben die Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, außer Ansatz (EuGH v. 25. Mai 1993 C-193/91, BStBl. II 1993, 812).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 30/00

    Voller Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Ein Unternehmer, der das Fahrzeug insgesamt dem Unternehmen zugeordnet hat und den uneingeschränkten Vorsteuerabzug begehrt, kann sich jedoch unmittelbar auf Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG berufen, weil Art. 3 der Entscheidung des Rates vom 28. Februar 2000 (2000/186/EG) zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von Art. 6 und Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG abweichende Regelungen einzuführen, ungültig ist, soweit er die rückwirkende Geltung der Ermächtigung ab dem 1. April 1999 vorsieht (dazu eingehend: BFH vom 15. Juli 2004 V R 30/00, BStBl. II 2004, 1025 m.w.N.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
    Durch das Urteil des EUGH vom 29. April 2004, C-17/01 habe sich die Rechtslage dahingehend geändert, dass sich der Kläger für Anschaffungen vom 1. April 1999 bis zum 4. März 2000 auf die günstigere Regelung des Artikels 17 der Sechsten EG-Richtlinie berufen könne, so dass ihm die ganze Vorsteuer aus dem Kauf des PKW Jaguar XKR in Höhe von insgesamt DM 28.510,08 zum Abzug gemäß § 15 Abs. 1 UStG zustehe.
  • FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01

    Vorauszahlungsbescheid; Jahressteuerbescheid; Klageverfahren; Ersetzung; USt VZ

    Das Verfahren gegen den Vorauszahlungsbescheid zur Umsatzsteuer für Juli 1999 wird abgetrennt und unter dem neuen Geschäftszeichen 1 K 139/02 fortgeführt.

    Das Verfahren 1 K 139/02 wird bis zur Bestandskraft des Jahresbescheides zur Umsatzsteuer 1999 vom 7. Februar 2002 ausgesetzt.

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01, 1 K 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12157
FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01, 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,12157)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.03.2002 - 1 K 248/01, 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,12157)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. März 2002 - 1 K 248/01, 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,12157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand des Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid ; Erlass eines Jahressteuerbescheides während Verfahren gegen Vorauszahlungsbescheid ; Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens bei Ergehen eines Änderungsbescheids ; Begriff der "Ersetzung"

  • rechtsportal.de

    FGO § 68
    Vorauszahlungsbescheid; Jahressteuerbescheid; Klageverfahren; Ersetzung; USt VZ Juli 1999 und Dezember 2000

  • rechtsportal.de

    FGO § 68
    Vorauszahlungsbescheid; Jahressteuerbescheid; Klageverfahren; Ersetzung; USt VZ Juli 1999 und Dezember 2000

  • datenbank.nwb.de

    Vorauszahlungsbescheid - Jahressteuerbescheid - Klageverfahren - Ersetzung - USt VZ Juli 1999 und Dezember 2000

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/98

    Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01
    Bei Übersendung des Jahresbescheides vertrat der Beklagte die Auffassung, dieser sei gemäß § 68 FGO n. F. Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens geworden (Hinweis auf BFH v. 4. November 1999, BStBl. II 2000, 454 und v. 21. Februar 1991, BStBl. II 1991, 465 sowie die Verfügung der OFD Saarbrücken O 2200 - 151 - St 14 2 vom 9. November 2001).

    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.

  • BFH, 21.02.1991 - V R 130/86

    Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines

    Auszug aus FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01
    Bei Übersendung des Jahresbescheides vertrat der Beklagte die Auffassung, dieser sei gemäß § 68 FGO n. F. Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens geworden (Hinweis auf BFH v. 4. November 1999, BStBl. II 2000, 454 und v. 21. Februar 1991, BStBl. II 1991, 465 sowie die Verfügung der OFD Saarbrücken O 2200 - 151 - St 14 2 vom 9. November 2001).

    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02

    Unternehmerische Nutzung mehrerer hochwertiger Kraftfahrzeuge durch einen

    Auszug aus FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01
    Das Verfahren gegen den Vorauszahlungsbescheid zur Umsatzsteuer für Juli 1999 wird abgetrennt und unter dem neuen Geschäftszeichen 1 K 139/02 fortgeführt.

    Das Verfahren 1 K 139/02 wird bis zur Bestandskraft des Jahresbescheides zur Umsatzsteuer 1999 vom 7. Februar 2002 ausgesetzt.

  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01
    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.
  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Auszug aus FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01
    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.
  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid

    Auszug aus FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 248/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Verfahren auszusetzen, wenn während des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid ergeht und dieser nicht nach § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, sondern mit Einspruch angefochten wird (BFH v. 11. Februar 1994 III B 127/93, BStBl. II 1994, 658).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2057/02

    § 68 FGO: Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid

    Der in der Literatur (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO § 68 FGO Rz 15; Gräber/von Groll § 68 Rz 30, 75) und vereinzelt auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 28. März 2002, Az.: 1 K 248/01 und 1 K 139/02, EFG 2002, 853, aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003, Az.: V B 103/02, a.a.O.) vertretenen Auffassung, eine Ersetzung eines Vorauszahlungsbescheides durch einen Jahressteuerbescheid nach § 68 FGO sei nicht, jedenfalls nach § 68 FGO n.F. nicht mehr anzunehmen, vermag sich der Senat demgegenüber nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22044
FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,22044)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.03.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,22044)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. März 2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,22044)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand des Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid ; Erlass eines Jahressteuerbescheides während Verfahren gegen Vorauszahlungsbescheid; Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens bei Ergehen eines Änderungsbescheids; Begriff der "Ersetzung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 853
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2057/02

    § 68 FGO: Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid

    Der in der Literatur (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO § 68 FGO Rz 15; Gräber/von Groll § 68 Rz 30, 75) und vereinzelt auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 28. März 2002, Az.: 1 K 248/01 und 1 K 139/02, EFG 2002, 853, aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003, Az.: V B 103/02, a.a.O.) vertretenen Auffassung, eine Ersetzung eines Vorauszahlungsbescheides durch einen Jahressteuerbescheid nach § 68 FGO sei nicht, jedenfalls nach § 68 FGO n.F. nicht mehr anzunehmen, vermag sich der Senat demgegenüber nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28205
FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,28205)
FG Saarland, Entscheidung vom 20.03.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,28205)
FG Saarland, Entscheidung vom 20. März 2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,28205)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/98

    Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02
    Bei Übersendung des Jahresbescheides vertrat der Beklagte die Auffassung, dieser sei gemäß § 68 FGO n.F. Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens geworden (Hinweis auf BFH v. 4. November 1999, BStBl. II 2000, 454 und v. 21. Februar 1991, BStBl. II 1991, 465 sowie die Verfügung der OFD Saarbrücken O 2200 - 151 - St 14 2 vom 9. November 2001).

    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.

  • BFH, 21.02.1991 - V R 130/86

    Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines

    Auszug aus FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02
    Bei Übersendung des Jahresbescheides vertrat der Beklagte die Auffassung, dieser sei gemäß § 68 FGO n.F. Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens geworden (Hinweis auf BFH v. 4. November 1999, BStBl. II 2000, 454 und v. 21. Februar 1991, BStBl. II 1991, 465 sowie die Verfügung der OFD Saarbrücken O 2200 - 151 - St 14 2 vom 9. November 2001).

    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.

  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid

    Auszug aus FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Verfahren auszusetzen, wenn während des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid ergeht und dieser nicht nach § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, sondern mit Einspruch angefochten wird (BFH v. 11. Februar 1994 III B 127/93, BStBl. II 1994, 658).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Auszug aus FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02
    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.
  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02
    Der BFH hat diese Frage nach altem Recht sowohl für das Einspruchsverfahren (BFH v. 4. November 1999 V R 35/98, BStBl. II 2000, 454) als auch für das Klageverfahren (BFH v. 21. Februar 1991 V R 130/86, BStBl. II 1991, 465; v. 1. Oktober 1992 V R 81/89, BStBl. II 1993, 120; v. 17. März 1994 V R 39/92, BStBl. II 1994, 538, 540) im Sinne einer "Ersetzung" entschieden.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 22.04.2002 - 1 K 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,68861
FG Saarland, 22.04.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,68861)
FG Saarland, Entscheidung vom 22.04.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,68861)
FG Saarland, Entscheidung vom 22. April 2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,68861)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Gera, 11.08.2003 - 1 K 139/02 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23889
VG Gera, 11.08.2003 - 1 K 139/02 GE (https://dejure.org/2003,23889)
VG Gera, Entscheidung vom 11.08.2003 - 1 K 139/02 GE (https://dejure.org/2003,23889)
VG Gera, Entscheidung vom 11. August 2003 - 1 K 139/02 GE (https://dejure.org/2003,23889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürHebG § 3; ThürHebammenVO § 1
    Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigung; Beihilfe und Hebammenleistungen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Beihilfeleistungen für die Tätigkeit als Hebamme; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer Hebamme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Weimar, 30.10.2001 - 4 K 1945/00

    Höchstgrenze für die Beihilfefähigkeit von Hebammenleistungen außerhalb der

    Auszug aus VG Gera, 11.08.2003 - 1 K 139/02
    Das erkennende Gericht folgt insoweit der den Beteiligten bekannten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar vom 30. Oktober 2001 Az. 4 K 1945/00.We.
  • OVG Thüringen, 23.06.2009 - 2 KO 177/05

    Beihilferecht: Anwendung der Gebührenanpassungsverordnung auf Gebührenforderungen

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 11. August 2008 - 1 K 139/02 GE - abzuändern und unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 5. November 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Dezember 2001 den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 131, 00 EUR zu zahlen.
  • VG Göttingen, 15.09.2006 - 3 A 58/05

    Zur Beihilfefähigkeit von Medikamenten gegen erektile Dysfunktion;

    Verweist daher der niedersächsische Gesetzgeber, wie dies in § 87 c Abs. 1 NBG in der Fassung vom 18.12.2001 geschehen ist, zur Begründung einer gesetzlichen Leistungspflicht des Landes auf Verwaltungsvorschriften (vgl. Kümmel, BeamtenR, Stand: 06/06, § 87 c Rn 3 m.w.N.) des Bundes, so darf dies nicht in einer Weise geschehen, dass die Landesbeamtinnen und -beamten schrankenlos der normsetzenden Gewalt der Exekutive des Bundes ausgeliefert werden, die ihnen gegenüber zum Erlass von Beihilfevorschriften weder staatlich demokratisch noch sonst legitimiert sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.02.1988, aaO., unter Hinweis auf BVerfGE 64, 208, 214); vielmehr muss der Inhalt der niedersächsischen Beihilfevorschriften im Wesentlichen aufgrund der Entscheidung des niedersächsischen Gesetzgebers feststehen (vgl. in diesem Sinne auch Anmerkung des GBD im Niedersächsischen Landtag zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 30.11.2004/ Vorlage 4 Nr. 1 zu § 87 c Abs. 1 NBG, abgedruckt bei Topka/Möhle, BhV, Stand: 05/06, Rechtsgrundlagen § 87 c, Seite 2; VG Gera, Urteil vom 11.08.2003 - 1 K 139/02 GE -).
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