Rechtsprechung
   FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21107
FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09 (https://dejure.org/2013,21107)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.05.2013 - 1 K 139/09 (https://dejure.org/2013,21107)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 1 K 139/09 (https://dejure.org/2013,21107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 6 ErbStG, § 31 BewG, § 9 BewG, § 96 Abs 1 FGO, § 162 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung von im Ausland belegenen und in Form von Gesellschaften gehaltenen Immobilien bei der Ermittlung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzusetzenden Wert von in Form von Gesellschaften gehaltenen Immobilien im Ausland bei der Ermittlung des Nachlasses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anzusetzenden Wert von in Form von Gesellschaften gehaltenen Immobilien im Ausland bei der Ermittlung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 06.11.1907 - V 194/07

    Sog. Selbstkontrahieren eines Vertreters

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Verkehrswertermittlung von ... (Ehemann der Klägerin) vom ... Februar 2007 (Anlage zum Schriftsatz vom 23. März 2007, Verfahrensakte 1 V 194/07) Bezug genommen.

    Nachdem das FA aufgrund der Anerkennung weiterer Steuerschulden einen Teilbetrag ausgesetzt hatte, lehnte der erkennende Senat den Aussetzungsantrag mit Beschluss vom 11. Juli 2008 (1 V 194/07) ab.

    Die einschlägigen Verwaltungsakten (vier Bände Erbschaftsteuerakten), die Gerichtsakten der Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 1 V 3443/04, 1 V 194/07 und 1 V 3418/08, insgesamt 3 Bände) und die Akten des Strafverfahrens bei dem Landgericht ... (..., 3 Bände) waren beigezogen und Gegenstand der Beratung und Entscheidung.

    63 Die verbleibenden Ungenauigkeiten, die jeder Schätzung eigen sind, muss sich die Klägerin zurechnen lassen (vgl. § 76 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. § 90 Abs. 2 AO), da der Sachverhalt, der zu ermitteln und steuerlich zu beurteilen ist, sich auf Vorgänge im Ausland bezieht (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Juli 2008 1 V 194/07).

  • BFH, 26.04.1967 - IV B 7/67

    Betragsmäßige Angabe der auf die einzelnen Veranlagungszeiträume entfallenden

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    cc) Da Streitgegenstand im Rahmen der Anfechtungsklage nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.Juli 1967 GrS 1/66, BStBl III 1967, 344), hat der Senat von Amts wegen die von FA unzutreffend einbezogenen Zahlungen im Wege der Saldierung zu berücksichtigen (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO, Loseblatt, Stand April 2013, § 96, Rdnr. 198).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Eine Bindungswirkung wird einem Übereinkommen im Rahmen einer Besprechung zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zur Behebung eines Beweisnotstandes nur einer sogenannten tatsächlichen Verständigung zuerkannt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 354).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Dieses ist auch nicht verpflichtet, seine Schätzung durch ein Sachverständigengutachten vorzubereiten (BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167 und vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Ferner ist das Finanzgericht nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 VI B 118/04, BStBl II 2007, 538, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Dieses ist auch nicht verpflichtet, seine Schätzung durch ein Sachverständigengutachten vorzubereiten (BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167 und vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 20.06.2007 - II R 29/06

    Keine Abzugsfähigkeit dem Erben im Zusammenhang mit der

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Zum anderen handelt es sich um Aufwendungen für die Vertretung im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren zur Erbschaftsteuer (insgesamt xx.xxx,xx EUR, entspricht xx.xxx,-- DM), die aufgrund der dem § 10 Abs. 8 ErbStG zugrunde liegenden Wertung nicht berücksichtigungsfähig sind (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 II R 29/06, BStBl II 2007, 722).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Diese Ausgleichspflicht beruht auf der Vermutung des Gesetzgebers, dass der Erblasser sein Vermögen unter seinen Abkömmlingen gleichmäßig verteilen will (Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 4. Juli 1975 IV ZR 3/74, Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen - BGHZ - 65, 75).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06

    Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    Dabei ist es für die Bewertung ohne Bedeutung, ob sich diese auf § 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG stützt, da - wovon der Senat ausgeht - die Bewertung der SCI - vergleichbar einer rein vermögensverwaltenden inländischen Personengesellschaft - wie Grundvermögen zu erfolgen hat (§§ 10 Abs. 1 Satz 3, 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG, vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Januar 2008 3 K 445/06, n.v. zitiert nach juris), ob es sich um Betriebsvermögen einer Personengesellschaft handelt (§ 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG), oder ob die Bewertung aufgrund der Struktur der SCI als eigenständige juristischen Person mit Sitz im Ausland nach § 12 Abs. 2, 6 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG zu erfolgen hat.
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
    cc) Da Streitgegenstand im Rahmen der Anfechtungsklage nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.Juli 1967 GrS 1/66, BStBl III 1967, 344), hat der Senat von Amts wegen die von FA unzutreffend einbezogenen Zahlungen im Wege der Saldierung zu berücksichtigen (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO, Loseblatt, Stand April 2013, § 96, Rdnr. 198).
  • BFH, 01.10.2008 - II R 73/06

    Voraussetzung einer gesonderten Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 3 AO

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht