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   VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05   

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VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05 (https://dejure.org/2005,20015)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2005 - 1 K 1394/05 (https://dejure.org/2005,20015)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 1 K 1394/05 (https://dejure.org/2005,20015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung; vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Die Antragstellerin kann die ihrer Ansicht nach unzulässige Gewährung von Zuschüssen an die Beigeladene durch die vorgesehene Finanzierungsvereinbarung nur verhindern, wenn sie glaubhaft macht, dass sie durch die Zuschussgewährung in ihrem grundrechtlich geschützten Recht auf Wettbewerbsfreiheit, das entweder aus Art. 2 Abs. 1 oder aus Art. 12 Abs. 1 GG herzuleiten ist, verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 18.4.1985, BVerwGE 71, 183).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schützen allerdings weder das Grundgesetz noch das einfache Bundesrecht davor, dass der Staat in Verfolgung öffentlicher Belange Subventionen gewährt, um ein bestimmtes Verhalten der Bürger zu fördern, das ihm aus wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist (vgl. BVerwG, B. v. 28.11.1996 - 8 B 216/96 - u. Urt. v. 18.04.1985, BVerwGE 71, 183, 191 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1998 - 1 S 1580/96

    Vergabe öffentlicher Aufträge - kein subjektives Recht mittelständischer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Abgesehen davon begründet diese Vorschrift kein subjektives Recht der Antragstellerin, das sie im vorliegenden Verfahren geltend machten könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.06.1998, DÖV 1999, 79).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Vorbeugender Rechtsschutz, den die Antragstellerin mit ihrem vorliegenden Antrag in Anspruch nimmt, ist angesichts der regelmäßig als ausreichend zu erachtenden Rechtsschutzmöglichkeiten, die die Verwaltungsgerichtsordnung einem von hoheitlichen Maßnahmen Betroffenen einräumt, nur ausnahmsweise zulässig und zwar nur dann, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des nachgängigen einstweiligen Rechtsschutzes - für den Rechtsschutzsuchenden mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urt. 08.09.1972, BVerwGE 40, 323, 326; VGH Bad.-Württ. B. v. 20.11.2001, NVwZ-RR 2002, 507).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1998 - 4 A 599/97

    Negative Konkurrentenklage; Zulässigkeit; Begründetheit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit liegt erst dann vor, wenn der Staat durch einseitige Subventionierung eines Konkurrenten die Wettbewerbslage verzerrt und die wirtschaftliche Stellung des nicht begünstigten Unternehmers in unerträglichem Maße und unzumutbar schädigt (OVG Münster, Urteile. v. 10.12.1998 - 4 A 599/97 m.w.N. - u. v. 22.09.1982, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1982 - 4 A 989/81
    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Streit um die Gewährung einer Subvention oder eines Zuschusses entsprechend dem damit verfolgten Zweck öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. BGH, B. v. 15.12.1998, WM 1999, 150; OVG Münster, Urt. v. 22.09.1982, NVwZ 1984, 522 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Vorbeugender Rechtsschutz, den die Antragstellerin mit ihrem vorliegenden Antrag in Anspruch nimmt, ist angesichts der regelmäßig als ausreichend zu erachtenden Rechtsschutzmöglichkeiten, die die Verwaltungsgerichtsordnung einem von hoheitlichen Maßnahmen Betroffenen einräumt, nur ausnahmsweise zulässig und zwar nur dann, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des nachgängigen einstweiligen Rechtsschutzes - für den Rechtsschutzsuchenden mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urt. 08.09.1972, BVerwGE 40, 323, 326; VGH Bad.-Württ. B. v. 20.11.2001, NVwZ-RR 2002, 507).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 6 W 35/05

    Vergabeverfahren: Ausschreibungspflicht für Zuschussverträge im öffentlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Ihr Antrag, dem die Vergabekammer Baden-Württemberg noch teilweise stattgegeben hatte, wurde im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 13.07.2005 - 6 W 35/05 - insgesamt zurückgewiesen.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    In einem weiteren, bei einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts anhängigen Linienverkehrsgenehmigungsverfahren (Az.: 5 K 1367/05) habe sie unter Beweis gestellt, dass sie ohne Zuschüsse ein besseres Angebot als das bisherige anbieten könne.
  • VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87

    Einstweilige Anordnung gegen beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Die hierin liegende vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache ist zwar mit Rücksicht auf das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung nicht schlechthin ausgeschlossen; ihre Zulässigkeit hängt jedoch davon ab, ob zumindest überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen und ob der jeweilige Antragsteller besonders schwerwiegenden Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf das Ergebnis eines Klageverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.01.1988, VRS 75, 148).
  • BVerwG, 28.11.1996 - 8 B 216.96
    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schützen allerdings weder das Grundgesetz noch das einfache Bundesrecht davor, dass der Staat in Verfolgung öffentlicher Belange Subventionen gewährt, um ein bestimmtes Verhalten der Bürger zu fördern, das ihm aus wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist (vgl. BVerwG, B. v. 28.11.1996 - 8 B 216/96 - u. Urt. v. 18.04.1985, BVerwGE 71, 183, 191 f.).
  • BGH, 15.12.1998 - XI ZB 19/98

    Rechtsweg für die Klage einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen ein

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

  • VG Düsseldorf, 15.09.2016 - 7 L 2411/16

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Verwaltungsrechtsweg

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12; OVG NRW, Urteil vom 22. September 1982 - 4 A 989/81 -, VG Köln, Urteil vom 17. November 2010 - 21 K 5862/09 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 1 K 1394/05 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 58 Rdnr. 6; Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, § 58 Rdnr. 5;.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2012 - 13 ME 231/12

    Anlehnung eines Rettungsdienstträgers im verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren

    Insoweit gilt, dass bei einem subordinationsrechtlichen Vertrag ein solcher Eingriff immer dann vorliegt, wenn der Dritte einen Verwaltungsakt gleichen Inhalts erfolgreich anfechten könnte (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 58 Rdnr. 6; Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, § 58 Rdnr. 5; vgl. zur prozessualen Ausgestaltung etwa: VG Köln, Urt. v. 17.11.2010 - 21 K 5862/09 - (Frequenzzuteilung); VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.10.2005 - 1 K 1394/05 - (Finanzierungsvereinbarung zum Linienverkehr); jeweils zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05

    Konkurrentenstreit über Zulassung zum Linienverkehr; Finanzierungsvereinbarung;

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2005 - 1 K 1394/05 - wird zurückgewiesen.
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