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   FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01   

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https://dejure.org/2005,9476
FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01 (https://dejure.org/2005,9476)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 K 141/01 (https://dejure.org/2005,9476)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 K 141/01 (https://dejure.org/2005,9476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Hinzuschätzung durch Buchführungsmängel; Derivative Buchführungspflicht des Steuerpflichtigen; Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit der Buchführung; Vorliegen eines betrieblichen Kontos bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf die Abwicklung privater ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 200 Abs. 1 S. 2
    Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Buchführung - Betriebliche Geschäftsvorfälle auf privaten Konten

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Schätzung von Betriebseinnahmen auf Privatkonto ist möglich

  • IWW (Kurzinformation)

    Buchführungspflicht - Betriebliche Geschäftsvorfälle auf privaten Konten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Getrennte Konten für Geschäft und Privatleben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.09.1992 - VII R 66/91

    Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Anordnungsverfügung für eine Außenprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Das Finanzamt kann mithin im Rahmen einer Außenprüfung auch die Vorlage dieser Kontounterlagen verlangen (ebenso Finanzgericht Hamburg vom 22. März 1991 VII 164/90, EFG 1991, 636; insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. September 1992 VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76).
  • BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91

    Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes zur Ausübung des dem Adressaten

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Die nach § 22 UStG bestehende Aufzeichnungspflicht hat auch Bedeutung für die Einkommensteuer (BFH-Urteil vom 11. August 1992 VII R 90/91, BFH/NV 1993, 346).
  • FG Saarland, 09.03.2004 - 1 V 20/04

    Schätzung bei einem Immobilienmakler

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Nur so kann sich ein sachverständiger Dritter ohne unangemessenen Zeitaufwand einen zutreffenden und vollständigen Überblick über die geschäftliche Lage eines Unternehmens verschaffen (FG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 1998 II 386/97, juris; FG Saarland, Beschluss vom 9. März 2003, 1 V 20/04, juris).
  • FG Hamburg, 16.02.1998 - II 386/97

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt (FA); Ordnungsgemäße

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Nur so kann sich ein sachverständiger Dritter ohne unangemessenen Zeitaufwand einen zutreffenden und vollständigen Überblick über die geschäftliche Lage eines Unternehmens verschaffen (FG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 1998 II 386/97, juris; FG Saarland, Beschluss vom 9. März 2003, 1 V 20/04, juris).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Die Annahme, beim Kläger seien 1.500 DM monatlich für den privaten Verbrauch anzusetzen, ist nicht von vornherein abwegig Denn die Lebenshaltungskosten sind, wenn bessere Erkenntnisquellen nicht vorhanden sind, aufgrund statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln (BFH, Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Buchführungsmängel rechtfertigen eine Hinzuschätzung nur dann, wenn sie die sachliche Unrichtigkeit des Buchführungsergebnisses erkennen lassen (BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Bei der Beurteilung eines Buchführungsfehlers ist nicht auf die formale Bedeutung des Mangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462).
  • FG Hamburg, 22.03.1991 - VII 164/90

    Abgabenordnung; Aufbewahrungspflicht der Kontoauszüge eines freiberuflich tätigen

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01
    Das Finanzamt kann mithin im Rahmen einer Außenprüfung auch die Vorlage dieser Kontounterlagen verlangen (ebenso Finanzgericht Hamburg vom 22. März 1991 VII 164/90, EFG 1991, 636; insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. September 1992 VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76).
  • FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16

    Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei

    In gleicher Weise haben andere Finanzgerichte Widersprüche in den Rechnungsnummern als Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung angesehen (vgl. etwa FG Düsseldorf vom 20. März 2008 16 K 4689/06 E, U, F zu Widersprüchen zwischen Rechnungsnummer und Rechnungsdatum bei numerisch fortlaufender Nummer - trotz früheren Rechnungsdatums wurde dort eine numerisch höhere Rechnungsnummer als bereits verbuchte Rechnungen erfasst; vgl. auch Urteil des FG Saarland vom 30. Juni 2005 1 K 141/01, Juris, zu doppelt vergebenen Rechnungsnummern und weiteren Mängeln).
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