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   FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06   

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FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06 (https://dejure.org/2007,21800)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 K 147/06 (https://dejure.org/2007,21800)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 1 K 147/06 (https://dejure.org/2007,21800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit für aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gewährten Aufwandsentschädigungen; Steuerfreiheit von einem Verbandsvorsitzenden eines Abwasserzweckverbandes von diesem gezahlten Aufwandsentschädigungen; ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 2 S. 2; ; EStG § 3 Nr. 12 S. 1; ; EStG § 3 Nr. 12 S. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (2002) § 3 Nr. 12; LStR 2002 R 13 Abs. 3
    Steuerfreiheit einer den tatsächlichen Aufwand des Vorsitzenden eines Abwasserzweckverbands offenbar übersteigenden Aufwandsentschädigung; Keine entsprechende Anwendung der Regelung für ehrenamtliche Bürgermeister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit einer den tatsächlichen Aufwand des Vorsitzenden eines Abwasserzweckverbands offenbar übersteigenden Aufwandsentschädigung - Keine entsprechende Anwendung der Regelung für ehrenamtliche Bürgermeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Hierbei handelt es sich um innerdienstliche Vorschriften vorgesetzter Behörden für den Vollzug von Gesetzen und Rechtsverordnungen, die dazu dienen, für eine Vielzahl von Fällen das Handeln der Verwaltung näher zu bestimmen (vgl. BVerfGE 40, 237, 247 ff.).

    Willensäußerungen niedrigeren Ranges, insbesondere Verwaltungsakte, können ein Gesetz aufgrund dessen kraft Verfassungsrechts innewohnender Eigenschaften nicht aufheben oder anderweitig gestalten (vgl. BVerfGE 40, 237, 247).

  • BFH, 07.08.1986 - IV R 228/82

    Zahlungen aus der Kasse des Prüfungsausschusses zur Abnahme einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Als öffentliche Kasse können nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH Urteil vom 7. August 1986 - IV R 228/82, BStBl. II 1986, 848, m.w.N.) diejenigen Einrichtungen angesehen werden, die der Dienstaufsicht unterstehen und deren Finanzgebaren der Prüfung durch die öffentliche Hand unterliegt.
  • BFH, 08.01.1998 - V R 32/97

    Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Nach dem Urteil des BFH vom 8. Januar 1998 - V R 32/97, BStBl. II 1998, 410, handelt ein Zweckverband bei der Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art. Die Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung ist einem Abwasserzweckverband als Träger öffentlicher Gewalt eigentümlich und vorbehalten, so dass er hoheitlich tätig wird, wenn die Tätigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Aus dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung, d.h. der Verpflichtung der Exekutive zur Gleichbehandlung der Betroffenen bei Ausübung gesetzlicher Gewalt (vgl. BVerwGE 34, 278, 280 ff.) , ergibt sich keine andere Bewertung.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Verwaltungsanweisungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse haben als Adressaten ausschließlich staatliche Organe und Organverwaltungen, nicht jedoch den Bürger (vgl. BVerfGE 78, 214, 227 ff.) .
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 7/91

    Definition von "Aufwand" (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG )

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher der Senat folgt, steht es den obersten Finanzbehörden frei, zur Arbeitsvereinfachung und Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen in geeigneter Form und im Zusammenwirken mit den obersten Aufsichtsbehörden der in Betracht kommenden öffentlichen Kassen allgemein Sätze festzulegen, die bei den einzelnen Gruppen als echte Aufwandsentschädigungen anzuerkennen sind (vgl. BFH Urteil vom 9. Juli 1992, IV R 7/91, BStBl. II 1993, 50 m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1990 - VI R 42/86

    Der Vorsteher einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Insoweit kann im Streitfall unbeachtet bleiben, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH Urteil vom 19. Januar 1990 - VI R 42/86 m.w.N., BStBl. II 1990, 679) die reine Versorgung mit Trinkwasser steuerrechtlich nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt anzusehen ist.
  • BFH, 28.02.1968 - VI R 192/67

    Rechtlichen Bedeutung von § 33 a Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    Es bleibt dem Steuerpflichtigen allerdings unbenommen, im Einzelnen die tatsächlich entstandenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben darzutun und ggf. nachzuweisen (vgl. BFH Urteil vom 28. Februar 1968, VI R 192/67, BStBl. II 1968, 437).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 68/98

    Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
    In einem solchen Fall sind auch Verwaltungsanweisungen aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) von den Finanzgerichten zu beachten, solange sie nicht im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen, denn ein Steuerpflichtiger hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, nach allgemeinen Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, die eine auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzung zum Inhalt haben, es sei denn, dass die Anwendung der Schätzungsrichtlinie offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (vgl. BFH Urteil v. 21. Oktober 1999, I R 68/98, BFH/NV 2000, 891).
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