Rechtsprechung
FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 1498/06 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Art der Besteuerung eines Kundenstamms im Rahmen einer Betriebsveräußerung; Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung; Möglichkeit der Wahl zwischen der sofortigen Versteuerung zum Veräußerungszeitpunkt und der nicht tariflich begünstigten Besteuerung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34; EStG § 24 Nr. 2; EStG § 15; EStG § 16
Besteuerungswahlrecht nach Betriebsveräußerung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer: - Besteuerungswahlrecht nach Betriebsveräußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsveräußerung
- Veräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen
Papierfundstellen
- EFG 2009, 576
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 1498/06
Der Zeitpunkt der Veräußerung ist unabhängig davon, ob ein Kaufpreis gestundet oder langfristig in Raten fällig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 29.3.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 mwN.).Im Fall der Leibrentenzahlung ist eine solche teleologische Reduktion auch nur deshalb gerechtfertigt, weil ansonsten der vorzeitige Tod des Verkäufers vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung des Rentenberechtigten nicht zu einer rückwirkenden Korrektur des im Veräußerungszeitpunkts anzusetzenden Veräußerungsgewinns führen kann (zuletzt: BFH-Beschluss vom 29.3.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 und FG Köln, Urteil vom 14.8.2008, 15 K 3288/06, [...]).
- FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 3288/06
Wahlrecht zwischen der Sofortversteuerung einer Abfindung oder der späteren …
Auszug aus FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 1498/06
Im Fall der Leibrentenzahlung ist eine solche teleologische Reduktion auch nur deshalb gerechtfertigt, weil ansonsten der vorzeitige Tod des Verkäufers vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung des Rentenberechtigten nicht zu einer rückwirkenden Korrektur des im Veräußerungszeitpunkts anzusetzenden Veräußerungsgewinns führen kann (…zuletzt: BFH-Beschluss vom 29.3.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 und FG Köln, Urteil vom 14.8.2008, 15 K 3288/06, [...]).