Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04   

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https://dejure.org/2006,21885
VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2006,21885)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.03.2006 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2006,21885)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. März 2006 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2006,21885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Rechtsänderungen nach immissionsrechtlicher Genehmigung sind unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11488/04

    Windkraftanlage; Lärmprognose; Drittschutz von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04
    Andererseits sollen gleichzeitig Dritte allein durch die Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen statt einer gebotenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG nicht in ihren Rechten verletzt werden, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 - 8 A 11488/04-, DÖV 2005, 615.

    Damit rückt entscheidend in den Mittelpunkt, ob der Kläger durch das in dem 1999 festgesetzten Bebauungsplangebiet Windpark W./Tünsdorf zugelassene Vorhaben unzumutbar in seinen Rechten als außerhalb des Bebauungsplangebiets in der unbeplanten Ortslage von W. wohnender Grundstücksnachbar betroffen ist, wobei die klägerische Rechtsposition aus dem Gebot der Rücksichtnahme im Ergebnis davon unabhängig ist, ob der Bebauungsplan Verbindlichkeit beanspruchen kann oder die Windenergieanlagen als Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauG zu beurteilen sind, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 - 8 A 11488/04 -, DÖV 2005, 615.

  • OVG Hamburg, 29.04.2004 - 2 Bf 132/00

    Windenergieanlage: Berücksichtigung des Schattenwurfs

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04
    Jedenfalls bei Unterschreitung der auf die tatsächliche Beschattung in geschlossenen Räumen gerichteten Werte von 30 min./Tag und 8 Std./Jahr kann mangels hinreichender Erkenntnisse über eine Belästigungswirkung nicht von einer unzumutbaren Umwelteinwirkung ausgegangen werden, vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29.4.2004 - 2 Bf 132/00 -, NVwZ-RR 2005, 707.
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73

    Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung,

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04
    Entgegen der Ansicht des Klägers, der dazu auf das Urteil des VGH München vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, ZfrBR 2005, 801, verweist, gibt die Eigenart eines Gebiets keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch des Einzelnen, mit der Wohnnutzung in diesem Gebiet, hier einem Dorfgebiet, vereinbare andersartige Nutzung in einem benachbarten Gebiet abzuwehren.
  • OVG Saarland, 01.06.2007 - 3 Q 110/06

    Windenergieanlagen und verschiedene Windlagen im Immissionsschutzrecht

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.3.2006 - 1 K 15/04 - wird zurückgewiesen.

    Mit dem angefochtenen Urteil vom 10.3.2006 - 1 K 15/04 - hat das Verwaltungsgericht die immissionsschutzrechtliche Drittanfechtungsklage des Klägers als Vollerwerbslandwirt abgewiesen, mit der er Lärmschutz gegen den Windpark aus fünf Windenergieanlagen der Beigeladenen begehrt.

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 16/05

    Windenergieanlagen; Eilrechtsschutz; Begriff der Windfarm; nachbarschützender

    Ein darüber hinausgehendes subjektives Recht des einzelnen Nachbarn auf gerichtliche Aufklärung und Feststellung, ein zugunsten der Nachbarschaft in der Genehmigung festgesetzter weitergehender Schutz könne nicht mit der nötigen Sicherheit eingehalten werden, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 10.03.2006 -1 K 15/04-).
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 18/05
    Ein darüber hinausgehendes subjektives Recht des einzelnen Nachbarn auf gerichtliche Aufklärung und Feststellung, ein zugunsten der Nachbarschaft in der Genehmigung festgesetzter weitergehender Schutz könne nicht mit der nötigen Sicherheit eingehalten werden, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 10.03.2006 -1 K 15/04-).
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Ein darüber hinausgehendes subjektives Recht des einzelnen Nachbarn auf gerichtliche Aufklärung und Feststellung, ein zugunsten der Nachbarschaft in der Genehmigung festgesetzter weitergehender Schutz könne nicht mit der nötigen Sicherheit eingehalten werden, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 10.03.2006 -1 K 15/04-).
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 19/05
    Ein darüber hinausgehendes subjektives Recht des einzelnen Nachbarn auf gerichtliche Aufklärung und Feststellung, ein zugunsten der Nachbarschaft in der Genehmigung festgesetzter weitergehender Schutz könne nicht mit der nötigen Sicherheit eingehalten werden, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 10.03.2006 -1 K 15/04-).
  • VG Aachen, 20.05.2019 - 6 K 742/18

    Windenergie; Drittanfechtung; Lärm; Beschattung; optisch bedrängende Wirkung

    vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 5 B 3766/02 -, juris Rn. 39; VG Saarland, Urteil vom 10. März 2006 - 1 K 15/04 -, juris Rn. 63; im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 22 CS 17.1506 -, juris Rn. 28.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04   

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https://dejure.org/2006,11962
FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2006,11962)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2006 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2006,11962)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2006 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2006,11962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3 Abs. 9 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 3 Abs. 9 S. 2
    Umsatzsteuerbarkeit eines Verzichts auf eine Mietgarantie

  • rechtsportal.de

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 3 Abs. 9 S. 2
    Umsatzsteuerbarkeit eines Verzichts auf eine Mietgarantie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbarkeit eines Verzichts auf eine Mietgarantie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 454
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.12.1998 - V R 58/97

    Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Eine steuerbare Leistung kann zudem darin liegen, dass sich die Parteien eines streitigen Vertragsverhältnisses zur Abwendung weiterer Durchsetzungsversuche oder zur Wahrung der "Diskretion" über einen Verzicht auf die Vertragserfüllung verständigen (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 572; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59).

    Eine steuerbare Leistung ist aber nicht mehr gegeben, wenn sich die Parteien eines gestörten Vertragsverhältnisses darüber einig sind, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann und Gegenstand des "Anspruchsverzichts" nicht die Einigung über einen Leistungsaustausch ist, sondern die Zahlung lediglich dazu dient, die wirtschaftlichen Verluste einer Partei aus einem gescheiterten Vertragsverhältnis auszugleichen (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 572).

  • BFH, 06.05.2004 - V R 40/02

    Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Das ist z.B. der Fall, wenn ein Testamentsvollstrecker auf seine Amtsausübung verzichtet, weil die Erben damit die volle Verfügungsmacht über die Nachlassgegenstände erhalten, die sie vorher nicht hatten (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2004 V R 40/02, BFHE 205, 535, BStBl II 2004, 854).
  • FG Köln, 02.03.1995 - 2 K 3459/92

    Umsatzsteuer; Leistung von Garantiemieten durch Bürgen des Garantiegebers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Aufgrund der rein versicherungstechnischen Anknüpfung der Ersatzleistung aus dem Mietgarantievertrag an einen geplanten Vermietungsumsatz ist der Tatbestand der "Leistung gegen Entgelt" nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640; FG Köln, Urteil vom 2. März 1995 2 K 3459/92, EFG 1995, 638).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Der Leistungsempfänger muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt (vgl. EuGH-Urteile vom 16. Oktober 1997 C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577; vom 29. Februar 1996 C-215/94 - Jürgen Mohr -, Slg. 1996, I-959; vom 18. Dezember 1997 C-384/95 - Landboden -, Slg. 1997, I-7387).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Als steuerbarer (aber unter die Befreiungsvorschrift für Vermietungsleistungen fallender) Umsatz wird auch die vertragliche Auflösung eines Mietvertrages gegen Abfindung des Mieters beurteilt (EuGH-Urteil vom 15. Dezember 1993 C-63/92 - Lubbock Fine -, in Slg. 1993, I-6665).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Der Leistungsempfänger muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt (vgl. EuGH-Urteile vom 16. Oktober 1997 C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577; vom 29. Februar 1996 C-215/94 - Jürgen Mohr -, Slg. 1996, I-959; vom 18. Dezember 1997 C-384/95 - Landboden -, Slg. 1997, I-7387).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Eine steuerbare Leistung kann zudem darin liegen, dass sich die Parteien eines streitigen Vertragsverhältnisses zur Abwendung weiterer Durchsetzungsversuche oder zur Wahrung der "Diskretion" über einen Verzicht auf die Vertragserfüllung verständigen (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 572; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59).
  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Ob die Voraussetzungen für einen Leistungsaustausch vorliegen, ist allein nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 17/02

    Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Der Mietgarantievertrag ist kein idealtypischer gegenseitiger Vertrag, bei dem die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 UStG regelmäßig erfüllt sind, weil sich ein Unternehmer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen und der Leistungsempfänger hierfür zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04
    Der Leistungsempfänger muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt (vgl. EuGH-Urteile vom 16. Oktober 1997 C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577; vom 29. Februar 1996 C-215/94 - Jürgen Mohr -, Slg. 1996, I-959; vom 18. Dezember 1997 C-384/95 - Landboden -, Slg. 1997, I-7387).
  • BFH, 10.02.1988 - X R 16/82

    - Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die

  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    cc) Die vom FA angeführten Urteile des BFH in BFHE 106, 389, BStBl II 1972, 810 und des FG Hamburg vom 25. Juli 2006 3 K 66/06 (EFG 2007, 454) betreffen die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern und damit Sachverhalte, die mit denen des Streitfalles nicht vergleichbar sind.
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07

    Aussetzung der Vollziehung - Abgrenzung von Leistungsentgelt und Schadensersatz

    Die Geltendmachung eines Anspruchs, die das automatische Erlöschen eines anderen Anspruchs zur Folge hat, kann nur in besonders gelagerten Fällen (z.B. bei Entlassung eines Vertragspartners aus einem länger dauernden Vertragsverhältnis) als sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG angesehen werden (Husmann, Rau/Dürrwächter, UStG Kommentar, § 1 Anmerkung 410 und FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. November 2006, 1 K 15/04, EFG 2007, 456).
  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10

    Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und

    Das FG Berlin (Beschluss vom 20.03.2009 7 V 7249/08, EFG 2009, 1151) geht von einem fehlenden umsatzsteuerbaren Leistungsverzicht auch aus, wenn die Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Beteiligten feststeht "oder sie sich hierüber einig sind" (Tz 28) bzw. eine Vertragsdurchführung unmöglich geworden ist oder aus anderen Gründen nicht mehr in Betracht kommt (Tz. 33, 34) und die Beteiligten nur noch Entschädigungsleistungen festlegen (s. a. FG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2006 1 K 15/04, EFG 2007, 456 Tz. 13 juris zur maßgeblichen Einigkeit darüber, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, FG Baden-Württemberg Beschluss vom 26.11.2008 1 V 1652/07, EFG 2009, 439 Tz. 21 f. juris, und FG München Urteil vom 25.06.2009 14 K 95/96, EFG 2009, 2053 Tz. 25 juris; s. a. ähnliche Formulierung im BFH Urteil vom 10.12.1998 Tz. 23).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2009 - 7 V 7249/08

    Umsatzsteuerliche Wirkung von Vertragsaufhebungen - Verfahren der Aussetzung der

    Ist indes die weitere Vertragserfüllung einer Vertragspartei unmöglich geworden (hierzu: Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg , Urteil vom 7. November 2006 1 K 15/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 454; Beschluss vom 26. November 2008 - 1 V 1652/07 - Rz. 22, zitiert nach [...]; Beschwerde anhängig beim BFH zum Az. V B 156/08) oder kommt eine Vertragsdurchführung aus anderen Gründen nicht mehr in Betracht, hat die Festlegung daran anschließender gegenseitiger Ausgleichsleistungen das Gepräge einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Entschädigungsleistung (ebenso: FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 V 1652/07 - a.a.O.. Rz. 22).
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 03.07.2009 - 1 K 15/04   

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https://dejure.org/2009,58504
VG Chemnitz, 03.07.2009 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2009,58504)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 03.07.2009 - 1 K 15/04 (https://dejure.org/2009,58504)
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