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   FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08   

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FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08 (https://dejure.org/2011,44151)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.10.2011 - 1 K 1507/08 (https://dejure.org/2011,44151)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 1 K 1507/08 (https://dejure.org/2011,44151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewährung des Bewertungsabschlags und des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG bei Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Quotaler Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 01.09.2011 - II R 67/09

    Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    haben (nunmehr ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, BFH/NV 2011, 2066 mit weiteren Nachweisen).

    Beide Merkmale der Mitunternehmerschaft müssen vorliegen, wobei sie unterschiedlich stark ausgeprägt sein können (vgl. den grundlegenden Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, sowie das Urteil des BFH vom 16. Mai 1995 VIII R 18/93, BStBl II 1995, 714; zu § 13a ErbStG vgl. BFH-Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, BFH/NV 2011, 2066).

    Einkommensteuerrechtlich und bewertungsrechtlich (vgl. § 97 Abs. 1 Satz1 Nr. 5 BewG) werden diese gleichwohl den unmittelbar an der Personengesellschaft beteiligten Gesellschaftern gleichgestellt (BFH-Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, BFH/NV 2011, 2066).

    Da das vereinbarte Nießbrauchsrecht nach seiner konkreten Ausgestaltung eine Mitunternehmerstellung an den Nießbraucher vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, BFH/NV 2011, 2066), kommt eine isolierte Überführung des unbelasteten Gesellschaftsanteils in das Privatvermögen - ungeachtet der quotalen Belastung durch das Nießbrauchsrecht - nicht in Betracht.

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Ihr verbleibe deshalb die Möglichkeit zur - ihn als Nießbraucher ausschließenden - Mitwirkung bei Beschlüssen, die diesen Bereich beträfen, und zur Ausübung der hierfür erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Kontroll- und Informationsrechte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. März 1994 VIII R 35/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 241).

    Denn in diesem Fall erhält der Beschenkte einen hinreichenden Bestand an vermögensrechtlicher Substanz des belasteten Gesellschaftsanteils und an gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechten, die seine Stellung als Gesellschafter und Mitunternehmer begründen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 1. März 1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241).

    Zudem stehen dem Kläger sowohl der auf den Teilanteil entfallende Gewinn als auch der Verlust zu, und zwar auch insoweit, als das Ergebnis durch außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge beeinflusst ist, was nur dahingehend verstanden werden kann, dass ihm auch realisierte stille Reserven im Anlagevermögen zustehen, die an sich dem Anteilsinhaber gebühren (BFH-Urteil vom 1. März 1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241).

  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Dies wäre schließlich auch dann der Fall, wenn die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten übertragen worden wären (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 II R 42/08, BStBl II 2010, 555).

    f) Auch aus dem Urteil des BFH vom 23. Februar 2010 (II R 42/08, BStBl II 2010, 555) folgt nichts Anderes.

    Soweit er darüber hinaus eigens auf eine im Schrifttum vordringende Ansicht verwiesen hat, die bei einem dinglichen Recht eines Dritten eine getrennte Zuordnung von Gesamthandsanteilen befürwortet (BFH-Urteil vom 23. Februar 2010, a.a.O., Rdnr. 13, vgl. hierzu auch Nachweise im Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 2. Dezember 2005 2 W 141/05, DB 2006, 274), greift diese im Streitfall ersichtlich nicht durch.

  • FG Hessen, 02.07.2008 - 1 V 1357/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Betriebsvermögensfreibetrag des § 13a

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Mit Beschluss vom 2. Juli 2008 hat der Senat die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides gewährt (1 V 1357/08, EFG 2008, 1984).

    Die einschlägigen Verwaltungsvorgänge des FA (1 Band Schenkungsteuerakte) und die Gerichtsakte des Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung (1 V 1357/08) waren beigezogen und Gegenstand der Entscheidung.

    Der Senat folgt insoweit vollumfänglich seiner Auffassung im Beschluss vom 2. Juli 2008 (1 V 1357/08, EFG 2008, 1984).

  • FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 277/03

    Mitunternehmereigenschaft eines Kommanditisten bei einem Nießbrauchsvorbehalt;

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Er hebt insbesondere nochmals hervor, dass bereits grundsätzlich ein Gesellschafter im Fall der Vereinbarung eines Nießbrauchs an einem übertragenen Gesellschaftsanteil - abhängig jeweils von der konkreten Ausgestaltung - nur in extremen Ausnahmefällen nicht Mitunternehmer werde (Urteil des Finanzgerichts - FG - Niedersachsen vom 22. Dezember 2004 3 K 277/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 639, Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG Kommentar, Loseblatt, Stand 2008, § 13a Tz. 150).

    Zu Unrecht stütze das FA deshalb seine Auffassung auf die Urteile des FG Niedersachsen vom 22. Dezember 2004 (3 K 277/03, EFG 2005, 639) und des Hessischen Finanzgerichts vom 28. November 2006 (1 K 3292/05, EFG 2007, 944), da sich in den entschiedenen Fällen der Nießbrauch jeweils auf den gesamten übertragenen Anteil erstreckt.

    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn der Nießbrauch vertraglich zugunsten des Nießbrauchers derart ausgestaltet ist, dass die Stimm- und Mitwirkungsrechte sowie der Ertrag nahezu ausschließlich dem Nießbraucher zustehen (vgl. die Urteile des FG Köln vom 7. April 2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025, und vom 14. November 2006 9 K 2612/04, EFG 2007, 273, des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639, des FG Baden-Württemberg vom 17. Mai 2006 5 K 567/02, EFG 2007, 1672, des FG Rheinland-Pfalz vom 27. April 2006 4 K 2163/03, EFG 2007, 1792).

  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Es ist aber bereits zweifelhaft, ob eine Regelung, die sich im Rahmen einer gängigen Gestaltungspraxis hält und durch die mithin kein ungewöhnlicher Weg beschritten worden ist, überhaupt einen Gestaltungsmissbrauch darstellen kann (offenbar verneinend der Beschluss des BFH vom 09.11.2005 II B 163/04, BFH/NV 2006, 554, unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des BFH in BStBl II 2002, 598, unter B.II.4; vgl.a. die Anm. von Trossen zum Urteil des FG Düsseldorf vom 06.09.2006 4 K 6867/04 Erb, EFG 2006, 1844, 1845).

    Schließlich wird die Gewährung der Begünstigung des § 13a ErbStG im Streitfall dem Gesetzeszweck, die besonderen Belastungen zu berücksichtigen, die durch die Aufrechterhaltung eines Betriebs in seiner Sozialgebundenheit und die damit verbundene Erhaltung von Produktivität und Arbeitsplätzen entstehen, viel eher gerecht, als in den in dem Vorlagebeschluss des BFH in BStBl II 2002, 598, unter B.II.4.

  • OLG Schleswig, 02.12.2005 - 2 W 141/05

    GbR: Folgen des Zusammenfallens mehrerer GbR-Gesellschaftsanteile in der Hand

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Ob dies auch in den Fällen der dinglichen Belastung durch ein Pfandrecht oder Nießbrauchsrecht geboten ist, ist gesellschaftsrechtlich umstritten (zum Stand der Diskussion vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 2. Dezember 2005 2 W 141/05, Der Betrieb - DB - 2006, 274 mit zahlreichen Nachweisen).

    Soweit er darüber hinaus eigens auf eine im Schrifttum vordringende Ansicht verwiesen hat, die bei einem dinglichen Recht eines Dritten eine getrennte Zuordnung von Gesamthandsanteilen befürwortet (BFH-Urteil vom 23. Februar 2010, a.a.O., Rdnr. 13, vgl. hierzu auch Nachweise im Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 2. Dezember 2005 2 W 141/05, DB 2006, 274), greift diese im Streitfall ersichtlich nicht durch.

  • BFH, 10.12.2008 - II R 34/07

    Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Dies unterscheide den vorliegenden Sachverhalt auch wesentlich von den bislang zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen (u.a. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 II R 34/07, BStBl II 2009, 312), da es sich dort stets um einen Nießbrauch am gesamten übertragenen Gesellschaftsanteil gehandelt habe.

    Gleichzeitig wird nicht bei jeder Übertragung eines Gesellschafteranteils eine Mitunternehmerschaft vermittelt, die den Ansatz einer Begünstigung nach § 13a ErbStG rechtfertiget (BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 II R 34/07, BStBl II 2009, 312).

  • BFH, 08.10.2008 - II B 107/08

    Mitunternehmerstellung des Bedachten bei Erwerb eines Kommanditanteils unter

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Selbst wenn man - wie der BFH in seinem Beschluss vom 8. Oktober 2008 (II B 107/08, BFH/NV 2009, 32) - davon ausgehe, dass gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ertragsteuerlich ein Gesellschafterwechsel ohne Übergang der Mitunternehmerschaft erfolgen könne, komme man nicht zu einer schenkungsteuerlich unterschiedlichen Behandlung des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten und des unbelasteten Teils der Beteiligung.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom BFH mit Beschluss vom 8. Oktober 2008 zurückgewiesen (II B 107/08, BFH/NV 2009, 32).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
    Beide Merkmale der Mitunternehmerschaft müssen vorliegen, wobei sie unterschiedlich stark ausgeprägt sein können (vgl. den grundlegenden Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, sowie das Urteil des BFH vom 16. Mai 1995 VIII R 18/93, BStBl II 1995, 714; zu § 13a ErbStG vgl. BFH-Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, BFH/NV 2011, 2066).
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93

    Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte

  • BFH, 24.05.2000 - II B 74/99

    Erbschaftsteuer, Anwendbarkeit des § 42 AO

  • BFH, 08.05.2003 - IV R 54/01

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • BFH, 09.11.2005 - II B 163/04

    Verfahrensmangel; formunwirksame Verfügung von Todes wegen

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02

    Treugeber/Nießbrauchbesteller im Fall der Bestellung eines Nießbrauchs an einem

  • FG Düsseldorf, 06.09.2006 - 4 K 6867/04

    Festsetzung einer Erbschaftssteuer; Gewährung eines Freibetrages wegen Vererbung

  • FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05

    Abziehbarkeit von betrieblich veranlassten Schuldzinsen als Betriebsausgaben im

  • FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05

    Beteiligung einer finanzierenden Bank an einer Grundstücksvermietungsgesellschaft

  • FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 3558/98

    Schenkung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

  • FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04

    Betriebsvermögensfreibetrag, Bewertungsabschlag

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 K 2163/03

    Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags und eines verminderten Wertansatzes

  • OLG Hamm, 02.03.1998 - 8 U 246/96

    Auflösung der Gesellschaft; Tod des Erblassers ; Fortsetzung der Gesellschaft;

  • BFH, 06.11.2006 - II B 37/06

    Gewerbesteuerliche Organschaft; Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG

  • FG Hessen, 28.11.2006 - 1 K 3292/05

    Bewertungsabschlag für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils

  • FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter

    Hinsichtlich des Gesichtspunktes des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO sei darauf hinzuweisen, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich an zivilrechtliche Gegebenheiten anknüpfe und nur ausnahmsweise steuerrechtliche Besonderheiten wie z. B. das Institut der Mitunternehmerschaft durch ausdrückliche Überweisung in § 13a Abs. 4 ErbStG a. F. berücksichtigt würden (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.10.2011 1 K 1507/08, EFG 2012, 721, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 5/12).
  • FG Hessen, 02.07.2008 - 1 V 1357/08
    Die Aussetzung der Vollziehung endet einen Monat nach Bekanntgabe einer das Klageverfahren 1 K 1507/08 abschließenden Entscheidung.

    Zwischen den Beteiligten ist in dem vor dem Senat unter der Geschäftsnummer 1 K 1507/08 noch anhängigen Klageverfahren streitig, ob für die Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs der Betriebsvermögensfreibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) insgesamt oder nur für den unbelasteten Anteil beansprucht werden kann.

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