Weitere Entscheidung unten: FG München, 05.06.2002

Rechtsprechung
   FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01   

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https://dejure.org/2002,17280
FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,17280)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,17280)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,17280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung mit Maßgabe der unverzüglichen Weiterveräußerung; Verzicht auf eine Eintragungsbewilligung Qualifizierung der Grundstücksübertragung als Geldschenkung; Annahme einer Grundstücksschenkung; Abgrenzung zwischen Geldschenkung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; GBO § 19
    Schenkung; Grundstück; Koppelung; Geldschenkung; unentgeltliche Übertragung; Weiterveräußerung; Auflassung; Eintragungsbewilligung; Schenkungsteuer Abgrenzung zwischen Geld- und Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Geld- und Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksschenkung als mittelbare Geldschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1545
  • EFG 2003, 870
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Andererseits hat der BFH im Urteil vom 26.09.1990 ( II R 150/88, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 320 ff) entschieden, dass eine Grundstücksschenkung auch dann vorliegen kann, wenn das geschenkte Grundstück vier Tage später vom Beschenkten verkauft wird.

    Zu dem vom BFH im BStBl II 1991, 320 entschiedenen Fall, nach dem die zeitnahe Weiterveräußerung der Annahme einer Grundstücksschenkung grundsätzlich nicht entgegen steht, besteht vorliegend jedoch ein rechtlich erheblicher Unterschied.

    Damit fehlt es an einem Merkmal für die Ausführung einer Grundstücksschenkung, das als wesentlich anzusehen ist, (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1991, 320, sowie Urteil vom 24.07.2002, II R 33/01, BStBl II 2002, 781).

  • FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4081/99

    Bedarfsfeststellung; Grundlagenbescheid; Grundstück; Lagefinanzamt;

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Denn wie bereits in einem anderen Verfahren vom erkennenden 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts entschieden (1 K 4081/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 111, Revision eingelegt, II R 73/01), bindet der Wertfeststellungsbescheid nicht hinsichtlich der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes, sondern nur bezüglich des Wertes des Grundstückes, mithin nicht bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Grundstücksschenkung oder um eine Geldschenkung handelt.
  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Damit fehlt es an einem Merkmal für die Ausführung einer Grundstücksschenkung, das als wesentlich anzusehen ist, (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1991, 320, sowie Urteil vom 24.07.2002, II R 33/01, BStBl II 2002, 781).
  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Durch die Bindung soll vermieden werden, dass über ein und denselben Sachverhalt im Feststellungsverfahren und im Folgeverfahren in miteinander unvereinbarem Sinn entschieden wird (vgl. BFH, Urteil vom 09.07.1987 IV R 87/85, BStBl II 1988, 342, 344).
  • BFH, 09.06.1993 - II B 11/93

    Voraussetzungen der Annahme einer Abweichung von einer anderen Entscheidung durch

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Beschluss vom 09.06.1993 (II B 11/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1994, 102) zwar die Revision in einem Fall nicht zugelassen, in dem die Weiterveräußerung eines Grundstücks in demselben Notartermin als Schenkung der Kaufpreisforderung beurteilt worden war (vgl. auch Meincke, ErbStG § 7 , Rdnr. 25).
  • BFH, 02.07.2004 - II R 73/01

    Feststellungsbescheid über Grundstückswert - Bindungswirkung für ErbSt

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Denn wie bereits in einem anderen Verfahren vom erkennenden 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts entschieden (1 K 4081/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 111, Revision eingelegt, II R 73/01), bindet der Wertfeststellungsbescheid nicht hinsichtlich der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes, sondern nur bezüglich des Wertes des Grundstückes, mithin nicht bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Grundstücksschenkung oder um eine Geldschenkung handelt.
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   FG München, 05.06.2002 - 1 K 1546/01   

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https://dejure.org/2002,15393
FG München, 05.06.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,15393)
FG München, Entscheidung vom 05.06.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,15393)
FG München, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,15393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerlichen Regelung des Verlustvortrags und der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs; Verfassungsmäßigkeit des einkommensteuerlichen Verlustvortrags; Einkommensteuer 1997; gesonderter Feststellung des Verlusts nach § ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerlichen Regelung des Verlustvortrags und der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs - Verfassungsmäßigkeit des einkommensteuerlichen Verlustvortrags - Einkommensteuer 1997 - gesonderter Feststellung des Verlusts nach § ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerlichen Regelung des Verlustvortrags und der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.10.1997 - XI B 11/97

    Ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 1 K 1546/01
    Bei der Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Bestimmung mit dem Gleichheitssatz ist deshalb nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden, sondern nur, ob er die verfassungsmäßigen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. Beschluss des BFH vom 20.10.1997 XI B 11/97, BFH/NV 1998, 594 ).
  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 2045/06

    Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG: Berücksichtigung eines

    Diese Regelung stellt nach einhelliger Rechtsprechung keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 1. März 1999 II 318/98, JurisNr. STRE997139770 ; FG Münster, Urteil vom 5. Mai 2003 4 K 6325/99 F, EFG 2003, 1156; FG München, Urteil vom 5. Juni 2002 1 K 1546/01, EFG 2002, 1223).
  • FG München, 09.03.2005 - 1 K 1794/02

    Verlustverrechnung bis Null ist kein Verstoß gegen Gleichheitssatz oder Freiheit

    Diese Regelung stellt nach einhelliger Rechtsprechung keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar (ebenso Finanzgericht [FG] Hamburg, Urteil vom 01.03.1999 II 318/98, JurisNr. STRE997139770; FG Münster, Urteil vom 5. Mai 2003 4 K 6325/99 F, EFG 2003, 1156 ; FG München, Urteil vom 5. Juni 2002 1 K 1546/01, EFG 2002, 1223 ).
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