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   VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08   

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VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08 (https://dejure.org/2008,12028)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.09.2008 - 1 K 1546/08 (https://dejure.org/2008,12028)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. September 2008 - 1 K 1546/08 (https://dejure.org/2008,12028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung; Zustellung der Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar; Verzicht auf Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Ergreifens einer Maßnahme schon mit Zustellung einer Verwarnung bzw. Anordnung und nicht erst mit Teilnahme an einem oder Abschluss eines Aufbauseminars; Entsprechende Anwendung von § 4 Abs. 2 S. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Löschung von Punkten) in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 5
    Fahrerlaubnis - Punktsystem; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Gleichstellung von Verzicht und Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2004 - 10 S 2821/03

    Einschlägigkeit von § 4 Abs 2 StVG im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis nur

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    § 4 StVG regelt die Grundlagen des Punktsystems des Straßenverkehrsgesetzes und trifft in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG im Hinblick auf die Punkte eines Fahrerlaubnisinhabers eine generelle Regelung für sämtliche Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis, d.h. nicht nur denjenigen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.2.2004 - 10 S 2821/03 - DÖV 2004, 493; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 4 StVG Rdrn. 8; Janker, a.a.O., Rdnr. 3b).

    Im Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde greift die Löschungsbestimmung allerdings nur ein, wenn diese Entziehungsverfügung bestandskräftig geworden und damit nach § 4 Abs. 10 StVG eine Sperre von sechs Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eingetreten ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.2.2004, a.a.O., die Erlöschenswirkung deshalb ablehnend im Fall einer zunächst wirksamen und auch vollziehbaren, im Verwaltungsverfahren aber wieder aufgehobenen Entziehungsverfügung; Janker, a.a.O., Rdnr. 3 c).

    Ferner muss der Betreffende, will er in den Genuss der Löschungsbestimmung kommen, und soll ihm ein von Punkten i.S.v. § 4 StVG unbelasteter Neubeginn ermöglicht werden, den Führerschein, das äußere Kennzeichen der Fahrerlaubnis, abgegeben haben und wegen der Bestandskraft der Entziehungsverfügung zumindest für die Dauer von sechs Monaten endgültig nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.2.2004, a.a.O.); auch § 4 Abs. 10 StVG ist dann natürlich hier entsprechend anzuwenden.

  • VG Sigmaringen, 01.07.2005 - 4 K 773/05

    Tattagprinzip bei der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs 3 S 1 Nr 3 StVG

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    Das "Ergreifen" einer Maßnahme i.S.v. § 4 Abs. 5 StVG liegt schon mit der Zustellung der Verwarnung bzw. Anordnung vor, nicht hingegen erst mit Teilnahme am oder dem Abschluss des Aufbauseminars (wie VG Sigmaringen, Beschl. v. 01.07.2005 - 4 K 773/05 -, juris).

    12 Nichts anderes gilt im Ergebnis ferner, wenn man - wie es das Landratsamt Rottweil getan hat - dem Tattagprinzip folgt (vgl. dafür: Thür. OVG, Beschl. v. 12.3.2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770; Sächs. OVG, Beschl. v. 15.8.2006 - 3 BS 241/05 -, NJW 2007, 168; VG Sigmaringen, Beschl. v. 01.07.2005 - 4 K 773/05 - juris).

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    12 Nichts anderes gilt im Ergebnis ferner, wenn man - wie es das Landratsamt Rottweil getan hat - dem Tattagprinzip folgt (vgl. dafür: Thür. OVG, Beschl. v. 12.3.2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770; Sächs. OVG, Beschl. v. 15.8.2006 - 3 BS 241/05 -, NJW 2007, 168; VG Sigmaringen, Beschl. v. 01.07.2005 - 4 K 773/05 - juris).
  • BVerwG, 15.12.2006 - 3 B 49.06

    Gebührenpflichtige Mitteilung; Verkehrszentralregister; Punktesystem;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    Ferner sind die im Verkehrszentralregister eingetragenen Taten (zu deren Bedeutung als Tatsachen- bzw. Entscheidungsgrundlage vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2006 - 3 B 49/06 - NJW 2007, 1299) auch verwertbar, weil gemäß § 29 Abs. 6 Sätze 1, 3 und 4 i.V.m. Abs. 1 StVG noch keine Tilgungsreife eingetreten ist.
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem // Maßgebliche

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    Abweichend von dem Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also des Widerspruchsbescheids, zu befinden ist, kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2007 - 11 CS 06.3037 -, NJW 2008, 1547).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    Gemäß der neueren Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, DAR 2008, 277) legt die Kammer als streitwertbestimmend die Fahrerlaubnisklasse(n) mit eigenständiger Bedeutung zu Grunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    Abweichend von dem Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also des Widerspruchsbescheids, zu befinden ist, kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2007 - 11 CS 06.3037 -, NJW 2008, 1547).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG -

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    Legt man das Rechtskraftprinzip zu Grunde (für dieses: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.2007 - 10 S 1874/06 - DAR 2007, 412; Janker, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 4 StVG, Rdnr. 3a), so haben sich 18 Punkte mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids vom 26.2.2007 am 17.3.2007 ergeben.
  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08
    12 Nichts anderes gilt im Ergebnis ferner, wenn man - wie es das Landratsamt Rottweil getan hat - dem Tattagprinzip folgt (vgl. dafür: Thür. OVG, Beschl. v. 12.3.2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770; Sächs. OVG, Beschl. v. 15.8.2006 - 3 BS 241/05 -, NJW 2007, 168; VG Sigmaringen, Beschl. v. 01.07.2005 - 4 K 773/05 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2009 - 9 L 564/09

    Löschung der Punkte im VZR bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis

    VG Freiburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 1 K 1546/08 -, zitiert nach juris.

    vgl. hierzu auch VG Freiburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 1 K 1546/08 -, zitiert nach juris.

  • VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502

    Löschung der Punkte im Fall des Verzichts nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Ob man mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 11.9.2008 Az. 1 K 1546/08) und dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 21.7.2009 Az. 9 L 564/09) von einer planwidrigen Regelungslücke ausgehen kann, wenn der Betroffene mit dem Verzicht lediglich einer bevorstehenden behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis zuvorkommen wollte, erscheint zweifelhaft, weil solche Fälle in der Behördenpraxis häufig vorkommen und nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, dass der Gesetzgeber diese Problematik nicht gesehen hat.
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Ob ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen - Ablauf einer Sperrfrist von 6 Monaten und Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (vgl. auch VG Freiburg vom 11.9.2008 1 K 1546/08) - zur einer Löschung von im Verkehrszentralregister eingetragenen Punkten führen kann, hat das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss dahinstehen lassen, da es diese Voraussetzungen nicht für gegeben erachtet hat.
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