Weitere Entscheidung unten: VG Sigmaringen, 25.02.2005

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   FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05   

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FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05 (https://dejure.org/2009,15655)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 K 158/05 (https://dejure.org/2009,15655)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 K 158/05 (https://dejure.org/2009,15655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beteiligungserwerb an GmbH-Anteilen bei teilweise fehlender Genehmigung des Erwerbs durch die Gesellschaft - Begrenzung der Aufklärungspflichten des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung an minderjährige Gesellschafter; Übertragung von Geschäftsanteilen; Begrenzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei der Beschlagnahme von Unterlagen

  • rechtsportal.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung an minderjährige Gesellschafter; Übertragung von Geschäftsanteilen; Begrenzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei der Beschlagnahme von Unterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung an minderjährige Gesellschafter - Übertragung von Geschäftsanteilen - Begrenzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei der Beschlagnahme von Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1032
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Entscheidend ist in diesem Fall, ob die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Person, die dem betreffenden Gesellschafter nicht nahe steht, nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl II 1997, 301).

    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996, I R 139/94, BStBl II 1997, 301).

  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Das Unterlassen eines diesbezüglichen Vortrags begrenzt die Aufklärungsmöglichkeiten und Aufklärungspflichten des Senats (BFH-Beschluss vom 28.10.2008 VIII B 62/07, Juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Dabei ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, DStR 2009, 217).
  • BFH, 12.12.2007 - X R 17/05

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen an einer durch Bargründung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Allerdings war es möglich, die aufschiebend bedingt durch die Eintragung der GmbH ins Handelsregister entstehenden Geschäftsanteile an Dritte zu übertragen (BGH-Urteil vom 13.12.2004 II ZR 409/02, DStR 2005, 388; BFH-Urteil vom 12.12.2007, X R 17/05, BFH/NV 2008, 647; Baumbach/Hueck/Fastrich § 15 Rn.2).
  • OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97

    Wirksamkeit zweier Kauf- und Abtretungsverträge über Geschäftsanteile

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Mangelt es an der erforderlichen Bestimmtheit des Abtretungsgegenstandes, so ist der Vertrag nichtig (Scholz/ Winter § 15 Rn.40; OLG Brandenburg GmbHR 1998, 935).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 409/02

    Zulässigkeit eines Gesellschafterwechsels in der Vor-GmbH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Allerdings war es möglich, die aufschiebend bedingt durch die Eintragung der GmbH ins Handelsregister entstehenden Geschäftsanteile an Dritte zu übertragen (BGH-Urteil vom 13.12.2004 II ZR 409/02, DStR 2005, 388; BFH-Urteil vom 12.12.2007, X R 17/05, BFH/NV 2008, 647; Baumbach/Hueck/Fastrich § 15 Rn.2).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Dabei ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, DStR 2009, 217).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 136/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligte Veräußerung von Fahrzeugen an eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Auch habe die Firma T ausweislich ihrer Bilanzen im Jahr 1998 keine Lohnaufwendungen, im Jahr 1999 nur in Höhe von 1.200 DM geltend gemacht (vgl. Bilanzauszüge im Anlagenband zum Klageverfahren 1 K 136/05).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Der Körperschaftsteuerbescheid der GmbH und der Einkommensteuerbescheid des Klägers stehen nicht im Verhältnis von Grundlage zu Folgebescheid (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569).
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 287/85

    Zustimmung zur Übertragung vinkulierter Namensaktien; Haftung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
    Allerdings ist anerkannt, dass dem Bestimmtheitsgebot Genüge getan ist, wenn im Wege einer Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zweifelsfrei feststellbar ist, welcher Geschäftsanteil übertragen werden soll (BGH NJW-RR 1987, 808, KG Berlin NJW-RR 1997, 1260).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 10/10

    Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1032 veröffentlichten Urteil vom 18. März 2009 teilweise ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18. März 2009  1 K 158/05, die Einspruchsentscheidung vom 1. April 2005 und die geänderten Einkommensteuerbescheide für 1998 vom 27. Juni 2003, 8. Juni 2009 und 28. Juli 2009 aufzuheben.

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   VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05   

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VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05 (https://dejure.org/2005,28403)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25.02.2005 - 1 K 158/05 (https://dejure.org/2005,28403)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 1 K 158/05 (https://dejure.org/2005,28403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05
    Die Frage, ob es für die Festlegung des unteren Bezugspunktes auf die geplante Geländeoberfläche eines rechtfertigenden Grundes für Anschüttung bedarf (bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 05.05.1998 - 8 S 864/98; verneinend: VGH Baden-Württemberg, 3 S 1798/94 -22.08.1994 - und Sauter, Landesbauordnung, 3. Auflage, Loseblattsammlung, § 3 LBO Rdnr. 66a ff, Stand April 2001) kann hier offen bleiben, da hier ein solcher vorliegt.

    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass die vorhandene Situation auf dem Nachbargrundstück durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1798/94

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05
    Die Frage, ob es für die Festlegung des unteren Bezugspunktes auf die geplante Geländeoberfläche eines rechtfertigenden Grundes für Anschüttung bedarf (bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 05.05.1998 - 8 S 864/98; verneinend: VGH Baden-Württemberg, 3 S 1798/94 -22.08.1994 - und Sauter, Landesbauordnung, 3. Auflage, Loseblattsammlung, § 3 LBO Rdnr. 66a ff, Stand April 2001) kann hier offen bleiben, da hier ein solcher vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass die vorhandene Situation auf dem Nachbargrundstück durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 8 S 864/98

    Abstandsflächenberechnung: Ermittlung der Wandhöhe und Veränderung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05
    Die Frage, ob es für die Festlegung des unteren Bezugspunktes auf die geplante Geländeoberfläche eines rechtfertigenden Grundes für Anschüttung bedarf (bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 05.05.1998 - 8 S 864/98; verneinend: VGH Baden-Württemberg, 3 S 1798/94 -22.08.1994 - und Sauter, Landesbauordnung, 3. Auflage, Loseblattsammlung, § 3 LBO Rdnr. 66a ff, Stand April 2001) kann hier offen bleiben, da hier ein solcher vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. Februar 2005 - 1 K 158/05 - werden zurückgewiesen.
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