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   FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06   

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FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06 (https://dejure.org/2008,21161)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2008 - 1 K 1584/06 (https://dejure.org/2008,21161)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2008 - 1 K 1584/06 (https://dejure.org/2008,21161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG); Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes

  • Judicialis

    InvZulG 2007 § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 S. 1; BGB § 950
    Gewinnung von Kies und Sand als verarbeitendes Gewerbe i. S. d. InvZulG; Differenzierte Betrachtung der einzelnen Arbeitsschritte; Maßgeblichkeit des Heranziehungsbescheids des statistischen Landesamts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnung von Kies und Sand als verarbeitendes Gewerbe i. S. d. InvZulG - Differenzierte Betrachtung der einzelnen Arbeitsschritte - Maßgeblichkeit des Heranziehungsbescheids des statistischen Landesamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 959
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06
    Der Ablehnungsbescheid erging nach § 165 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) vorläufig wegen eines beim Bundesfinanzhofes (BFH) anhängigen Verfahrens (III R 20/00) und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO.

    Diesen Antrag lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 13. Juni 2005 unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH in der Sache III R 20/00 ab und begründete dies zudem mit der Klassifikation der Wirtschaftszweige, nach der die Tätigkeit der Klägerin nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen sei.

    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH ist geklärt (grundlegend Urteil des BFH vom 23. März 2005, III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl. II 2005, 497, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 06. September 2005, III R 32/04, BFH/NV 2006, 371), dass zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" mangels gesetzlicher Begriffsbestimmung grundsätzlich auf die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige abzustellen ist.

    Denn die statistische Systematik der Wirtschaftszweige beruht seit der WZ 93 auf einer unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Verordnung, die als gemeinsame Grundlage für statistische Systematiken der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt worden ist (Einzelheiten vgl. Senatsurteil des BFH in BFHE 209, 186, BStBl. II 2005, 497 und Beschluss vom 12. Juli 2007, III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).

  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06
    Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur gesprochen werden, wenn das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine im Grundsätzlichen andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes Gericht (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008, II B 18/08, BFH/NV 2008, 1866).
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06
    Denn die statistische Systematik der Wirtschaftszweige beruht seit der WZ 93 auf einer unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Verordnung, die als gemeinsame Grundlage für statistische Systematiken der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt worden ist (Einzelheiten vgl. Senatsurteil des BFH in BFHE 209, 186, BStBl. II 2005, 497 und Beschluss vom 12. Juli 2007, III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 06.09.2005 - III R 32/04

    InvZul: Zuordnung eines Betriebs zum Verarbeitenden Gewerbe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06
    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH ist geklärt (grundlegend Urteil des BFH vom 23. März 2005, III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl. II 2005, 497, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 06. September 2005, III R 32/04, BFH/NV 2006, 371), dass zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" mangels gesetzlicher Begriffsbestimmung grundsätzlich auf die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige abzustellen ist.
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Im Rahmen des Klageverfahrens wegen Investitionszulage 2002 (Az. 1 K 1584/06) fand eine Augenscheinseinnahme statt, bei der die einzelnen Verarbeitungsschritte dokumentiert wurden.

    Es habe bereits wegen Investitionszulage 2002 ein Verfahren beim Finanzgericht (FG) gegeben (Az. 1 K 1584/06), in welchem die Produktionsstätte in S besichtigt worden sei.

  • BFH, 30.08.2010 - III B 2/09

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Urteil vom 24. November 2008  1 K 1584/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 959).
  • BFH, 19.07.2011 - III S 41/10

    Anhörungsrüge wegen Überraschungsentscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

    Das Finanzgericht wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 959).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Seine Auslegung ist daher grundsätzlich Sache der Gerichte, wobei das verarbeitende Gewerbe im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produkts im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materialien und durch die Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet ist (FG Sachsen-Anhalt-Urteil vom 24. November 2008 1 K 1584/06, EFG 2009, 959).
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