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   VG Neustadt, 27.07.1998 - 1 K 1617/98   

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https://dejure.org/1998,19423
VG Neustadt, 27.07.1998 - 1 K 1617/98 (https://dejure.org/1998,19423)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.07.1998 - 1 K 1617/98 (https://dejure.org/1998,19423)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 1 K 1617/98 (https://dejure.org/1998,19423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 797
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Freiburg, 21.07.2005 - 2 K 1296/05

    Zur staatlichen Gerichtsbarkeit bei innerkirchlichen Streitigkeiten

    Anders wäre es nur dann, wenn sich eine Maßnahme nicht nur im rein internen Bereich auswirkt, sondern mittelbar staatliche Aufgaben wahrgenommen werden oder sie sonst in den staatlichen, gesamtgesellschaftlichen oder nachbarschaftlichen Bereich hineinwirkt (vgl. zu diesem Problemkreis: OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.9.1997 - 7 U 1328/97 - NJW 1998, 3060 und VG Neustadt, Urteil vom 27.7.1998 - 1 K 1617/98 - NVwZ 1999, 797).

    In der Rechtsprechung der Zivil- und der Verwaltungsgerichte ist daher folgerichtig die Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts beim Zentralrat der Juden - soweit ersichtlich - immer respektiert und nicht in Frage gestellt worden (BGH, Urteil vom 11.2.2000 - V ZR 271/99 - NJW 2000, 1555; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.5.1999 - 23 Sch 1/98 - NJW 1999, 3720; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.9.1997 - 7 U 1328/97 - NJW 1998, 3060 und VG Neustadt, Urteil vom 27.7.1998 - 1 K 1617/98 - NVwZ 1999, 797).

  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 1268/06

    Aberkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer

    Zu dem durch Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV garantierten (staatsfreien) Bereich der kirchlichen Selbstverwaltung und religiösen Selbstbestimmung gehört auch die innerkirchliche Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten der religiösen Selbstbestimmung ( BGH, Urteil vom 11.02.2000, NJW 2000, 1555, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 21.11.1980, NJW 1981, 1972; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 12.05.1999, NJW 1999, 3720; VG Neustadt/W., Urteil vom 27.07.1998, NVwZ 1999, 797 ) Da gegen dieses Urteil - unstreitig - keine Rechtsmittel gegeben sind (§ 16 der Schiedsordnung des Schieds- und Verwaltungsgericht - im Folg.: Schiedsordnung - ), sind die Angriffe der Beigeladenen gegen das Verfahren, die Form und den Inhalt dieses Urteils sowie die Besetzung des Gerichts ohne Bedeutung ( zur grds. hinreichenden Rechtsschutzgewährung in inneren Angelegenheiten der israelitischen Religionsgemeinschaften durch das Schieds- und Verwaltungsgericht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.2005, a.a.O. ).
  • VG Minden, 27.09.2013 - 2 L 595/13

    Keine Überprüfung von innerkirchlichen Angelegenheiten durch die staatlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23/01 -, juris: OVG NRW, Beschluss vom 28.03.2002 - 5 E 286/01 - m.w.N.; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 27.07.1998 - 1 K 1617/98 -, NVwZ 1999, 797.
  • OLG Koblenz, 28.01.2008 - 2 Sch 6/07
    Er ist unzulässig, weil es sich bei den Entscheidungen, deren Vollstreckbarerklärung verlangt wird, um keine Schiedssprüche der §§ 1025 ff. ZPO handelt und der Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit nicht eröffnet ist (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1999, 3720 f; VG Neustadt a. d. W. NVwZ 1999, 797 f.).
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