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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1997 - 1 K 164/96   

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https://dejure.org/1997,3154
FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1997 - 1 K 164/96 (https://dejure.org/1997,3154)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.08.1997 - 1 K 164/96 (https://dejure.org/1997,3154)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. August 1997 - 1 K 164/96 (https://dejure.org/1997,3154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei eigenen Einkünften und Bezügen eines behinderten Kindes; Voraussetzungen für die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten; Anrechnung von Sozialleistungen auf das Einkommen eines behinderten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einkommensgrenze für Kindergeld bei behinderten Kindern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 111
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

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  • BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77

    Auch Leibrenten mit entgeltlich erworbenem Rentenstammrecht sind in vollem Umfang

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  • BFH, 11.07.1990 - III R 111/86

    Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen -

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  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 111 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 111 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00

    Streitwert in Kindergeldsachen

    Der Senat schließt sich in Streitigkeiten der vorliegenden Art der überwiegenden Ansicht der FG an, dass zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens der Rechtsgedanke des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG heranzuziehen ist (vgl. Beschluss des FG des Saarlandes vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, EFG 1997, 496; Urteile des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111, und des FG Baden-Württemberg --Außensenate Stuttgart-- vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526, 1528, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 315/96

    Begriff des Wohnsitzes; Nachhaltigkeit der Nutzung bei nur kurzem Aufenthalt;

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  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 59/97

    Kindergeld für behindertes Kind; Eigene Bezüge des Kindes durch Zahlung von

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  • BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97

    Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim

    Auch zu der Frage, ob § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf behinderte Kinder anzuwenden ist und ob dann Erwerbsunfähigkeitsrenten oder andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als eigene Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind, wenn der Sozialhilfeträger sie auf sich übergeleitet hat, sind mehrere Revisionsverfahren anhängig (Revision gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111, Az. des BFH VI R 183/97; FG Bremen, Urteil vom 26. März 1998 498010 K 1, Az. des BFH VI R 52/98 betreffend Unfallrente).
  • FG Düsseldorf, 04.10.2002 - 18 K 7935/00

    Streitwert; Kindergeld; Abzweigungsbetrag; Rückständige Beträge; Fälligkeit - Der

    Geht es um eine Kindergeldbewilligung auf unbestimmte Dauer bzw. -wie im Streitfallum die Auszahlung (Abzweigung) von Kindergeld auf unbestimmte Dauer, so ist der Streitwert, soweit im Zeitpunkt der Klageerhebung zukünftige Kindergeldansprüche im Streit sind, entsprechend dem Rechtsgedanken des (für wiederkehrende Unterhaltsleistungen geltenden) § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Jahresbetrag des Kindergeldes zu bemessen (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2000 VI S 4/00, BFHE 192, 19, BStBl II 2000, 544, HFR 2000, 884 mit Anm. Fröschl; BFH-Beschlüsse vom 18. September 2001 VI R 134/00, BFH/NV 2002, 68 und vom 14. Dezember 2001 VI B 285/01, BFH/NV 2002, 534; FG Saarland, Beschluss des Vorsitzenden vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, EFG 1997, 496; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111 [113]; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526 [1528]; Oestreich/ Winter/ Hellstab, Kommentar zum GKG, Streitwertteil 6.2 Stichwort "Kindergeld").
  • FG Nürnberg, 09.07.1998 - IV 46/98
    Dies schließt aber nicht aus, die Anrechnungsgrenze zur Auslegung des Begriffs "außerstande sein, sich selbst zu unterhalten" heranzuziehen und ein behindertes volljähriges Kind nicht zu berücksichtigen, wenn es im Kalenderjahr Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, von mehr als 12.000 DM erhält (so auch Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.08.1997 1 K 164/96 , EFG 1998, 111).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00

    Streitwertbemessung in Kindergeldsachen - Berücksichtigung familienbezogener

    Es entspricht der überwiegenden Auffassung der Finanzgerichte (FG), dass zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Bestimmung des Streitwerts in Kindergeldsachen der Rechtsgedanke des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG heranzuziehen ist (vgl. Beschluß des FG des Saarlands vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, Entscheidungssammlung der Finanzgerichte (EFG) 1997, 496; Urteile des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111 ; des FG Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 14 K 6470/98

    Kindergeld; Kostenentscheidung; Streitwert - Streitwert und Kostenentscheidung

    Für die Zeit ab Klageerhebung ist entsprechend dem Rechtsgedanken des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Jahresbetrag des Kindergelds zu bemessen (ebenso Entscheidungen des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, EFG 1997, 496, des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111 (113) sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526 (1528)).
  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 12 K 331/98

    Streitwertbemessung für Anfechtungsklage und Leistungsklage wegen Kindergeld

  • FG Düsseldorf, 05.06.2000 - 14 K 1182/98

    Kindergeld; Streitwert; Klageerhebung - Streitwert bei Anfechtung der

  • FG Düsseldorf, 08.01.1999 - 10 K 136/97

    Feststellung der Zahlungspflicht für eine unbestimmte Dauer; Bemessung des

  • FG Düsseldorf, 21.12.1998 - 14 V 8269/98

    Statthaftigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Rückforderung von

  • FG Niedersachsen, 22.07.1998 - XIII 225/97

    Sozialhilfeleistungen bewirken kein "Außerstandesein" eines Kindes, sich selbst

  • FG Bremen, 26.03.1998 - 498010K 1

    Gleichsetzung einer Unfallrente mit einem Barunterhalt im Rahmen der

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