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   FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05   

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FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05 (https://dejure.org/2007,17659)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04.05.2007 - 1 K 1676/05 (https://dejure.org/2007,17659)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 1 K 1676/05 (https://dejure.org/2007,17659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gem. § 33a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Auswirkung der Rechtsprechung zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung für den ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 Buchst. a; ; EStG § 33a Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Bring- und Abholfahrten der Eltern bei der Ermittlung der für den Ausbildungsfreibetrag relevanten Einkünfte und Bezüge des auswärts untergebrachten Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Bring- und Abholfahrten der Eltern bei der Ermittlung der für den Ausbildungsfreibetrag relevanten Einkünfte und Bezüge des auswärts untergebrachten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Fahrten mit einem "zur Nutzung überlassenen" Pkw

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Nach Hinweis des Berichterstatters auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, wonach bei den "Einkünften (...) des Kindes, die zur Bestreitung seines Unterhaltes oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" (§ 33 a Abs. 2 Satz 2 EStG) die Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind, hat der Beklagte mit geändertem Einkommensteuerbescheid 1999 für die Kläger vom 02.09.2005 die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes M. im Streitjahr i.H.v. 1.651 DM berücksichtigt und einen verbleibenden Ausbildungsfreibetrag nach § 33 a Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG i.H.v. 415 DM anerkannt.

    Denn von den Einkünften des Kindes i.H.v. 7.720 DM sind neben den Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 1.651 DM (BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) und den unstreitigen Werbungskosten von 2.105 DM für die Familienheimfahrten weitere 2.240 DM abzusetzen.

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 241/77

    Taxikosten - Werbungskosten - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Keine Nutzungsüberlassung i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 Buchst. a EStG ist hingegen bei der Inanspruchnahme eines Taxis gegeben (zur alten Rechtslage, nach der die Pauschbeträge nur für "eigene" Kraftwagen Anwendung fanden: BFH-Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 21/77, BStBl II 1980, 582; die Entscheidung wird aber allgemein auf die neue Rechtslage übertragen; vgl. z.B. von Bornhaupt, a.a.O.).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 20/04

    Ledige Arbeitnehmer: doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Diese Rechtsprechung lässt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG die Unterkunftskosten nichtverheirateter Arbeitnehmer, die im Haushalt ihrer Eltern eingegliedert und vorübergehend an einem auswärtigen Ort beschäftigt sind, zum Abzug als Werbungskosten nach den selben Maßgaben zu, die für die (echte) doppelte Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 Sätze 1 bis 3 EStG gelten; die Aufhebung des Instituts der unechten doppelten Haushaltsführung durch § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, 2645, BStBl I 2003, 710) - EStG n.F. - hat trotz § 52 Abs. 23d EStG bis zum Veranlagungszeitraum 2003 keine Auswirkung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 20/04, BFH/NV 2006, 2068).
  • FG München, 05.09.2006 - 6 K 3644/04

    Fahrtkosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Lediglich die Kosten für Leerfahrten, also für Fahrten, bei denen ein Dritter ohne den Arbeitnehmer an Bord von einer Bringfahrt zurück bzw. zu einer Abholfahrt hin fährt, sind vom Abzug ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70, BStBl II 1974, 318; FG München, Urteil vom 5. September 2006 6 K 3644/04, zitiert nach [...]; FG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.).
  • BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90

    Zur sog. doppelten Haushaltsführung eines ledigen Zeitsoldaten mit vierjähriger

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Insoweit greifen die Grundsätze der Rechtsprechung zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung (gelegentlich als unechte oder quasi doppelte Haushaltsführung bezeichnet), wie sie der Bundesfinanzhof z.B. in den Gründen seines Urteils vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BStBl II 1992, 237, unter Nr. 1 dargelegt hat und wie sie z.B. in R 43 Abs. 5 Nr. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - wiedergegeben worden sind.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00

    Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Dieser Ausbildungsfreibetrag vermindert sich nach § 33a Abs. 2 Satz 2 Fall 2 EStG um die als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln bezogenen Zuschüsse, hier um die Ausbildungsbeihilfe i.H.v. 3.181 DM, die ihrerseits um die durch die Beantragung entstehenden Kosten zu kürzen ist, wobei aus Vereinfachungsgründen von der Kostenpauschale von 360 DM ausgegangen wird (so auch BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 IV R 78/00, BFH/NV 2001, 1558).
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70

    Unfallkosten - Fahrtkosten - Ehegatten - Weg zur Arbeitsstätte - Veranlassung

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Lediglich die Kosten für Leerfahrten, also für Fahrten, bei denen ein Dritter ohne den Arbeitnehmer an Bord von einer Bringfahrt zurück bzw. zu einer Abholfahrt hin fährt, sind vom Abzug ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70, BStBl II 1974, 318; FG München, Urteil vom 5. September 2006 6 K 3644/04, zitiert nach [...]; FG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.).
  • BFH, 24.01.1975 - VI R 147/72

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Nicht anders liegt es, soweit im Falle einer Fahrgemeinschaft bis zur Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale ab dem 01.01.2001 nach der Rechtsprechung nur der Fahrer die Kilometerpauschale geltend machen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 147/72, BStBl II 1975, 561).
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Keine Nutzungsüberlassung i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 Buchst. a EStG ist hingegen bei der Inanspruchnahme eines Taxis gegeben (zur alten Rechtslage, nach der die Pauschbeträge nur für "eigene" Kraftwagen Anwendung fanden: BFH-Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 21/77, BStBl II 1980, 582; die Entscheidung wird aber allgemein auf die neue Rechtslage übertragen; vgl. z.B. von Bornhaupt, a.a.O.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.1999 - 2 K 143/98

    Enechte doppelte Haushaltsführung auch bei auswärtiger Berufsausbildung von 3 1/2

    Auszug aus FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
    Diese Einschränkung lässt sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen (so im Ergebnis auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Juli 1999 2 K 143/98, zitiert nach [...]; insoweit widersprüchlich von Bornhaupt, a.a.O.).
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