Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sachlicher Anwendungsbereich des HeimG - betreutes Wohnen nur zum Teil erfaßt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung einer Einrichtung mit verschiedenen Bauabschnitten als unter das Heimgesetz (HeimG) fallend; Bedeutung der Verwendung der Begriffe "Betreutes Wohnen", "Wohnstift" oder "Seniorenresidenz" für die Frage einer Anwendbarkeit des Heimgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreutes Wohnen gilt immer als Heim?
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99
Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
Dementsprechend ermächtigt die Vorschrift auch zu der Feststellung im Wege des Verwaltungsakts, dass ein Heim vorliegt (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1435).Es reicht vielmehr aus, dass die Leistungen dann, wenn ein entsprechender Bedarf besteht, abrufbar sind (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 01.12.1999, a.a.O.).
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
§ 7 HeimG a.F. regelt nicht nur eine Pflicht des Heimbetreibers, sondern räumt der Behörde auch Handlungsbefugnisse dahingehend ein, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 - NVwZ-RR 1992, 192).§ 7 HeimG a.F. ermächtigt die Behörde, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.1991, a.a.O.).
- BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83
Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
Erforderlich ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, sondern es genügt, wenn sich eine solche im Wege der Auslegung ermitteln lässt (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, NJW 1986, 1120).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
Die Freiheit der Berufsausübung kann beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen; der Grundrechtsschutz beschränkt sich auf die Abwehr in sich verfassungswidriger, weil etwa übermäßig belastender und nicht zumutbarer Auflagen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377). - VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97
Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsstreitigkeit, wenn sie eine rechtliche Frage aufwirft, die über den entschiedenen Fall hinaus im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts bzw. seiner Fortbildung von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 10). - Drs-Bund, 12.02.2001 - BT-Drs 14/5299
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 1688/01
Insbesondere das "echte Betreute Wohnen", bei dem der Vermieter lediglich allgemeine Betreuungsleistungen anbietet und für das bisher von den Gerichten die Geltung des Heimgesetzes bejaht wurde, soll nicht mehr unter das Heimgesetz fallen (vgl. BT-Drs. 14/5299, S. 16 und S. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2002 - 1 K 1688/01 - geändert.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2002 - 1 K 1688/01 - wird zurückgewiesen.
Nach Beiladung der Mitglieder des in der Wohnanlage gebildeten Beirats hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 17.04.2002 - 1 K 1688/01 - der Klage teilweise stattgegeben.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2002 - 1 K 1688/01 - zu ändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen, sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.
das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2002 - 1 K 1688/01 - zu ändern und die Verfügung der Beklagten vom 28.09.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Tübingen vom 08.05.2002 insgesamt aufzuheben sowie die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.
- VG Karlsruhe, 21.02.2003 - 8 K 3018/01
Sozialhilfe - Sachliche Zuständigkeit bei betreutem Wohnen - Mehrkostenvorbehalt
9, B 6; vgl. auch zur Neufassung des HeimG: VG Sigmaringen, Urt.v. 17.04.2002 - 1 K 1688/01 - VG Karlsruhe, Beschl.v. 22.10.2002 - 2 K 381/02 -).