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   FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1690/01   

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https://dejure.org/2003,8507
FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1690/01 (https://dejure.org/2003,8507)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.2003 - 1 K 1690/01 (https://dejure.org/2003,8507)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 1 K 1690/01 (https://dejure.org/2003,8507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit einer Abfindung; Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Auflösung des Arbeitverhältnisses durch das Gericht; Gerichtlich ausgesprochene Auflösung durch gerichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 34; StG § 3 Nr. 9
    Steuerfreie Abfindung und Tarifbegünstigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Abfindung und Tarifbegünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Freibetrag für Abfindung trotz fristloser Kündigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Freibetrag für Abfindung trotz fristloser Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82

    Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1690/01
    Er darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82, BStBl II 1984, 580 m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1690/01
    Nach ganz herrschender Meinung kann eine gerichtlich ausgesprochene Auflösung aber auch durch gerichtlich protokollierten Vergleich erfolgen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BStBl II 1979, 176 ; Fuhrmann in FR 2001, 399 m.w.N.).
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