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Rechtsprechung
   FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 171/01   

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https://dejure.org/2003,15478
FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 171/01 (https://dejure.org/2003,15478)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 K 171/01 (https://dejure.org/2003,15478)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 K 171/01 (https://dejure.org/2003,15478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Beginn der Verjährungsfrist bei Abgabe unterschriebener Steuererklärung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen unter Berücksichtigung der bei einer GmbH gekürzten Vorsteuerbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Beginn der Verjährungsfrist bei Abgabe unterschriebener Steuererklärung; Umsatzsteuer 1991

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.11.2002 - V B 190/01

    Festsetzungsfrist; Einreichung der Steuererklärung durch einen Dritten

    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 171/01
    Für ein Hinausschieben des Beginns der Festsetzungsfrist ist deshalb kein Raum, wenn das Finanzamt in Kenntnis dessen, dass die Steuererklärung von einem Dritten stammt, diese zur Grundlage der Veranlagung machen kann (BFH, Beschluss vom 10. November 2002, V B 190/01, BFH/NV 2003, 292).
  • BFH, 08.03.1979 - IV R 75/76

    Einkommensteuererklärung - Steuererklärung - Zahlungsaufforderung -

    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 171/01
    Mit Urteil vom 8. März 1979 IV R 75/76, BStBl II 1979, 501 hat der BFH für die Anwendung des § 145 Abs. 2 Nr. 1 RAO, der Vorläufervorschrift zu § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, entschieden, der Zweck der Vorschrift erfordere ein weiteres Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist nicht, wenn das Finanzamt durch das Einreichen einer Steuererklärung in die Lage versetzt wird, die Veranlagung gegenüber dem Steuerschuldner durchzuführen.
  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 171/01
    Der Fall einer (von wem auch immer) unterzeichneten Steuererklärung unterscheidet sich auch wesentlich von dem Sachverhalt, bei dem eine überhaupt nicht unterzeichnete Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird (BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BStBl II 1999, 203).
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 206/03

    Abgabenordnung; Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen (§ 174 Abs. 3

    Nachdem in diesem Verfahren der Beklagte am 5. Juni 2001 den Einspruch der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen hatte, reichte die Klägerin hiergegen Klage ein, die der erkennende Senat mit Urteil vom 28. Mai 2003 als unbegründet abwies (Gz. 1 K 171/01).

    Er verweist auf das Urteil vom 28. Mai 2003 1 K 171/01, wonach zum 31. Dezember 1997 Festsetzungsverjährung eingetreten sei.

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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 04.06.2002 - 1 K 171/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,49409
VG Saarlouis, 04.06.2002 - 1 K 171/01 (https://dejure.org/2002,49409)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.06.2002 - 1 K 171/01 (https://dejure.org/2002,49409)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 1 K 171/01 (https://dejure.org/2002,49409)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 11.06.2003 - 3 Q 59/02

    Honorarprofessur; Widerrufsgrund der Untätigkeit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.06.2002 - 1 K 171/01 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.06.2002 - 1 K 171/01 -, mit dem das Verwaltungsgericht den von der Beklagten am 7.11.2000 und 04.04.2001 ausgesprochenen Widerruf der Honorarprofessur des Klägers aufgehoben hat, bleibt erfolglos.

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