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   VG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F   

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https://dejure.org/2010,3550
VG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F (https://dejure.org/2010,3550)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F (https://dejure.org/2010,3550)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F (https://dejure.org/2010,3550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für Streitigkeiten zwischen Bürgern oder Unternehmen und einer Sparkasse über die Eröffnung eines Girokontos; Statthafte Klageart bei einem Begehren auf Eröffnung eines Girokontos; ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Kontoführungspflicht öffentlicher Sparkasse für Inkassounternehmen, die für Internetabzocker tätig werden

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Streit mit Sparkasse um Kontoeröffnung; Kein Konto bei Verdacht auf betrügerische Vorgänge

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sparkasse kann Zusammenarbeit mit "Internet-Abzockern" verweigern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Konto für Inkassounternehmen von Abofallen-Internetseiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sparkasse kann Zusammenarbeit mit "Internet-Abzockern" verweigern

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung einer Sparkasse zur Kontoeröffnung für Inkassounternehmen, die für "Internetabzocker" tätig werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sparkasse kann Web-Abzockern Konto verweigern

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kein Konto bei Sparkasse für Internet-Abzocker Inkassounternehmen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Kontoführungspflicht öffentlicher Sparkasse für Inkassounternehmen, die für Internetabzocker tätig werden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Kontoführungspflicht öffentlicher Sparkasse für Inkassounternehmen, die für "Internetabzocker" tätig werden

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 1 K 1711/10
    Der privatrechtliche Charakter des Vertragsabschlusses lässt ebenfalls keinen Rückschluss auf die Rechtsnatur der Vorschriften zu, die hierzu verpflichten (BVerwG, Beschluss v. 21.07.1989, Az.: 7 B 184/88 NJW 1990, 134 f.).
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 1 K 1711/10
    Die Sicherstellung der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen beinhaltet auch die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Führung von Girokonten (vgl. BGH, Urteil v. 11.03.2003, Az.: XI ZR 403/01, BGHZ 154, 146 f.).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 L 82/04

    Kein Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sparkasse auf Einrichtung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 1 K 1711/10
    Hierzu zieht die Beklagte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2004, Az.: 1 L 82/04, heran, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gänzlich privatrechtlicher Natur seien, so dass auch der Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos nur dort seine Grundlage finden könne.
  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 6668/18

    Keine Verpflichtung der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kontoeröffnung gegenüber

    Die Beklagte ist als öffentlich-rechtliche Anstalt (vgl. § 1 Abs. 1 SparkG) bei ihren Entscheidungen, ob sie Girokonten zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr als Teil der Sicherstellung der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen i.S.d. § 2 Abs. 1 SpkG, vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - XI ZR 403/01 -, juris Rn. 16, zur Verfügung stellt, an öffentliches Recht und damit auch an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, vgl. VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2010 - 10 ME 77/10 - juris Rn. 25; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 25, 28; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 31.

    § 2 SpkG, 1.3.4.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - 22 K 1156/04 -, juris Rn. 23; zu § 2 Abs. 1 HessSpkG: VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 15; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 27; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 30; zu § 4 Abs. 1 NSpkG: Nds. OVG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 20.

  • VG Darmstadt, 30.08.2011 - 5 K 1554/09

    Sparkasse; Versagung einer Kontoeröffnung

    Mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Beklagte den "Antrag" der Klägerin erst nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung durch jeweils von zwei Personen - in einem Fall sogar durch den Vorstandsvorsitzenden - unterschriebene Schreiben abgelehnt hat und damit die besondere Bedeutung dieser Entscheidung betont hat, spricht hier - im Gegensatz zum Normalfall (dazu VG B-Stadt U. v. 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F) - einiges dafür, darin eine gesonderte, vorgelagerte Entscheidung über das "0b" der Kontoeröffnung materiell in der Form eine Verwaltungsaktes i.S.v. § 35 Satz 1 HVwVfG zu er blicken, sodass der Klägerin für ihr Begehren auch die Verpflichtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO zur Verfügung gestanden hätte.

    Schon nach ihrem Wortlaut, als auch den jeweiligen Überschriften handelt es sich um bloße Aufgabenzuweisungen, die sich an die Sparkassen selbst richten und allein im öffentlichen Interesse bestehen (VG Frankfurt, U. v. 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F - vgl. zum ähnlich formulierten § 4 Abs. 1 NdsSparkG OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (349f.)).

    Es entsteht für den Verbraucher der Eindruck die jeweilige Bank wirke an den dubiosen Geschäftsmodellen mit und verdiene auch noch daran (vgl. dazu OLG München, U. v. 05.05.1995 - 14 U 875/94 - NJW-RR 1996, 370; OLG Dresden, U. v. 15.11.2001 - 7 U 1956/01 - NJW 2002, 757 (759); VG Frankfurt, U. v. 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F).

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 OB 132/21

    Daseinsvorsorge; kommunale Daseinsvorsorge; Sparkasse; Verwaltungsrechtsweg;

    Diese Unterscheidung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, juris Rn. 5, und vom 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, juris Rn. 4) für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art und folglich auch für Sparkassen entsprechend der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (VG Leipzig, Urteil vom 26.8.2020 - 1 K 1116/19 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2019 - 20 K 6668/18 -, juris Rn. 33 ff.; VG Regensburg, Beschluss vom 16.8.2027 - RO 3 E 17.1335 -, juris Rn. 24; VG München, Urteil vom 13.1.2016 - M 7 K 15.2356 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 21) und Oberverwaltungsgerichte (nicht ausdrücklich den Verwaltungsrechtsweg feststellend, aber diesen voraussetzend: Senatsbeschlüsse vom 8.2.2021 - 10 ME 264/20 - und vom 15.6.2010 - 10 ME 77/10 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.1.2015 - 2 LB 21/13 -, juris Rn. 56 ff.), wobei es nach den zitierten verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die Fälle betrafen, in denen die Rechtsschutzsuchenden keine politischen Parteien gewesen sind, und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ohne Belang ist, ob der Rechtsschutzsuchende eine politische Partei, eine Privatperson oder beispielsweise - wie hier - ein religiöser Verein ist.

    Denn der privatrechtliche Charakter des Vertrags lässt nach der oben wiedergegebenen "Zwei-Stufen-Theorie" keinen Rückschluss auf die Rechtsnatur der Vorschriften zu, die gegebenenfalls zu einem Vertragsschluss verpflichten (BVerwG, Beschlüsse vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, juris Rn. 5, und vom 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2019 - 20 K 6668/18 -, juris Rn. 44; VG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F - juris, Rn. 21).

  • VG Gießen, 31.05.2011 - 8 K 1139/10

    Kein Girokonto bei Verdacht auf unseriöse Geschäfte

    § 2 Abs. 1 HessSparkG ist vielmehr eine Norm, welche die Aufgaben der Sparkassen allgemein bestimmt, ohne dass insoweit individuelle Ansprüche auf bestimmte Leistungen begründet werden (VG Frankfurt am Main, U. v. 16.12.2010, 1 K 1711/10.F, LKRZ 2011, 187, 188).
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