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   FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg)   

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https://dejure.org/2018,54922
FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg) (https://dejure.org/2018,54922)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg) (https://dejure.org/2018,54922)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 1 K 1715/16 (Kg) (https://dejure.org/2018,54922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Kindergeldanspruch der mit den Kindern in Polen lebenden Kindsmutter bei Tätigkeit des Kindsvaters als ein nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.07.2017 - III R 17/16

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnenden Elternteils

    Auszug aus FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16
    Ausgangspunkt für die Prüfung der Anspruchsberechtigung der Kl. ist daher grundsätzlich, ob der Kindsvater im Streitzeitraum die nationalen Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 i.V.m. § 63 EStG erfüllte (BFH-Urteil vom 27. Juli 2017 - III R 17/16, BFH/NV 2018, 201 Rz. 17).

    Im Falle der Kindergeldberechtigung des Kindsvaters nach nationalem Recht ist zu prüfen ob in Bezug auf ihn der Anwendungsbereich der VO Nr. 883/2004 eröffnet und Deutschland danach für die Gewährung von Kindergeld der zuständige Mitgliedstaat ist (BFH in BFH/NV 2018, 201 Rz. 18).

    Darin liegt der Unterschied zu dem vom BFH in BFH/NV 2018, 201 entschiedenen Fall.

  • BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10

    Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland

    Auszug aus FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16
    Die Kl. verweist auf das BFH-Urteil vom 14. Mai 2014, Az.: XI R 56/10.

    Art. 12 der VO Nr. 883/2004, der hier zur Anwendung des polnischen Rechts führt, entfaltet keine Sperrwirkung für die Anwendung des Rechts des nicht zuständigen Mitgliedsstaates (so zur VO Nr. 1408/71 BFH-Urteil vom 14. Mai 2014 XI R 56/10, BFH/NV 2015, 169 Rz. 46).

    Soweit sich die Kl. auf das BFH-Urteil vom 14. Mai 2014 - XI R 56/10 - beruft, verkennt sie, dass in dem zugrunde liegenden Sachverhalt der Vater der Kinder Kläger war und es einer Fiktion nicht bedurfte.

  • BFH, 01.07.2020 - III R 22/19

    Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers; Anwendung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg) aufgehoben.
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