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FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg) |
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Kein Kindergeldanspruch der mit den Kindern in Polen lebenden Kindsmutter bei Tätigkeit des Kindsvaters als ein nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg)
- BFH, 01.07.2020 - III R 22/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.07.2017 - III R 17/16
Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnenden Elternteils
Auszug aus FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16
Ausgangspunkt für die Prüfung der Anspruchsberechtigung der Kl. ist daher grundsätzlich, ob der Kindsvater im Streitzeitraum die nationalen Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 i.V.m. § 63 EStG erfüllte (BFH-Urteil vom 27. Juli 2017 - III R 17/16, BFH/NV 2018, 201 Rz. 17).Im Falle der Kindergeldberechtigung des Kindsvaters nach nationalem Recht ist zu prüfen ob in Bezug auf ihn der Anwendungsbereich der VO Nr. 883/2004 eröffnet und Deutschland danach für die Gewährung von Kindergeld der zuständige Mitgliedstaat ist (BFH in BFH/NV 2018, 201 Rz. 18).
Darin liegt der Unterschied zu dem vom BFH in BFH/NV 2018, 201 entschiedenen Fall.
- BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10
Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland …
Auszug aus FG Sachsen, 10.07.2018 - 1 K 1715/16
Die Kl. verweist auf das BFH-Urteil vom 14. Mai 2014, Az.: XI R 56/10.Art. 12 der VO Nr. 883/2004, der hier zur Anwendung des polnischen Rechts führt, entfaltet keine Sperrwirkung für die Anwendung des Rechts des nicht zuständigen Mitgliedsstaates (so zur VO Nr. 1408/71 BFH-Urteil vom 14. Mai 2014 XI R 56/10, BFH/NV 2015, 169 Rz. 46).
Soweit sich die Kl. auf das BFH-Urteil vom 14. Mai 2014 - XI R 56/10 - beruft, verkennt sie, dass in dem zugrunde liegenden Sachverhalt der Vater der Kinder Kläger war und es einer Fiktion nicht bedurfte.
- BFH, 01.07.2020 - III R 22/19
Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers; Anwendung …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.07.2018 - 1 K 1715/16 (Kg) aufgehoben.