Weitere Entscheidung unten: VG Sigmaringen, 08.03.2004

Rechtsprechung
   FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04 (3)   

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FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04 (3) (https://dejure.org/2006,9039)
FG Bremen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 1 K 178/04 (3) (https://dejure.org/2006,9039)
FG Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 1 K 178/04 (3) (https://dejure.org/2006,9039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung von Kaufleuten zur Führung von Büchern und der Aufstellung von Jahresabschlüssen im Hinblick auf Rückstellungen; Handelsrechtliche und steuerrechtliche Verpflichtung zur Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; Passivierungsfähigkeit von ...

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 5 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Rückstellung für Abbruchkosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Rückstellung für Abbruchkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 879
  • EFG 2007, 665
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 15.03.1999 - I B 95/98

    Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    In einem weiteren BFH-Beschluss vom 15.03.1999 I B 95/98 habe der BFH die Vermerke in den Preislisten von Batteriehändlern, wonach Altbatterien entsorgt würden und damit die Verpflichtung zur freiwilligen Rücknahme gebrauchter Starterbatterien als Selbstverpflichtung ausreichen lassen, um einen faktischen Leistungszwang zur Rücknahme der Altbatterien zu bejahen und folglich die Bildung einer Rückstellung zugelassen.

    Denn immer dann, wenn eine ungewisse Verbindlichkeit eng mit künftigen Gewinnchancen verbunden ist, ist kein Raum für die Annahme, sie sei in der Vergangenheit verursacht (vgl. BFH-Beschluss vom 15.03.1999 I B 95/98, BFH/NV 1999, 1205 m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für den BFH-Beschluss vom 15.03.1999 I B 95/98 (a.a.O.).

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91

    Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Sind ungewisse Verbindlichkeiten wirtschaftlich einem künftigen Wirtschaftsjahr zuzuordnen, so dürfen sie das Ergebnis des laufenden Wirtschaftsjahres nicht belasten (BFH-Urteil vom 10.12.1992 XI R 34/91, BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158 m.w.N.).

    Denn auch bei einer Rückstellung wegen faktischer und nicht einklagbarer Verpflichtungen kann für die steuerliche Anerkennung auf das Erfordernis der wirtschaftlichen Verursachung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht verzichtet werden (BFH-Urteil vom 10.12.1992 XI R 34/91, a.a.O.).

  • BFH, 20.11.1962 - I 242/61 U

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für aus Kulanzgründen zu bewirkende

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Zudem habe der BFH mit Urteil vom 20.11.1962 I 242/61 U für aus Kulanzgründen zu bewirkenden Garantieleistungen, auch ohne dass am Bilanzstichtag bereits eine rechtsverbindliche Zusage vorgelegen habe, die Bildung von Rückstellungen zugelassen, wenn aufgrund von Kulanzleistungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens des vorsichtigen Kaufmanns damit zu rechnen gewesen sei, dass Kulanzleistungen auch in Zukunft bewilligt würden, denen der Kaufmann sich nicht entziehen zu können glaube.

    Denn die den BFH-Urteilen vom 29.05.1956 I 224/55 U (BFHE 63, 40, BStBl III 1956, 212) und vom 20.11.1962 I 242/61 U (BFHE 76, 307, BStBl III 1963, 113) zugrunde liegenden Sachverhalte sind mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • BFH, 29.05.1956 - I 224/55 U

    Sittliche Verpflichtung zu einer Rückstellung in der DM-Eröffnungsbilanz für

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Der BFH habe anerkannt, dass auch eine sittliche Verpflichtung, der sich ein Unternehmen nicht entziehen zu können glaube, eine Rückstellung rechtfertigen könne (BFH-Urteil vom 29.05.1956 I 224/55 U).

    Denn die den BFH-Urteilen vom 29.05.1956 I 224/55 U (BFHE 63, 40, BStBl III 1956, 212) und vom 20.11.1962 I 242/61 U (BFHE 76, 307, BStBl III 1963, 113) zugrunde liegenden Sachverhalte sind mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Diese Qualifizierung beruht auf der durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) begründeten Rechtssprechung zu der bei der steuerrechtlichen Behandlung von Abbruchkosten getroffenen Unterscheidung danach, ob das Gebäude in Abbruchabsicht oder - wie im Streitfall unstreitig - ohne Abbruchabsicht erworben wurde (s. hierzu näher BFH-Urteil vom 16.04.2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 50/00

    Abbruchkosten eines selbst genutzten Gebäudes

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Diese Qualifizierung beruht auf der durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) begründeten Rechtssprechung zu der bei der steuerrechtlichen Behandlung von Abbruchkosten getroffenen Unterscheidung danach, ob das Gebäude in Abbruchabsicht oder - wie im Streitfall unstreitig - ohne Abbruchabsicht erworben wurde (s. hierzu näher BFH-Urteil vom 16.04.2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Vielmehr handelt es sich im Hinblick auf dieses Vertragsverhältnis um rein innerbetrieblichen Aufwand und damit den Fall der sog. Aufwandsrückstellung gem. § 249 Abs. 2 HGB, deren Bildung in der Handelsbilanz einem Passivierungswahlrecht mit der Folge des Passivierungsverbots in der Steuerbilanz unterliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 03.02.1969 GrS 2/68, BFHE 95, 231, BStBl II 1969, 291; BFH-Urteil vom 13.11.1991 I R 102/88, BFHE 166, 222, BStBl II 1992, 336).
  • BFH, 13.11.1991 - I R 102/88

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Vielmehr handelt es sich im Hinblick auf dieses Vertragsverhältnis um rein innerbetrieblichen Aufwand und damit den Fall der sog. Aufwandsrückstellung gem. § 249 Abs. 2 HGB, deren Bildung in der Handelsbilanz einem Passivierungswahlrecht mit der Folge des Passivierungsverbots in der Steuerbilanz unterliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 03.02.1969 GrS 2/68, BFHE 95, 231, BStBl II 1969, 291; BFH-Urteil vom 13.11.1991 I R 102/88, BFHE 166, 222, BStBl II 1992, 336).
  • BFH, 05.04.2006 - I R 43/05

    Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Hierzu hat der BFH im Urteil vom 05.04.2006 I R 43/05 BStBl II 2006, 593 zusammenfassend wörtlich festgestellt: " Aus vorstehenden Grundsätzen folgt, dass die Anforderungen an die Passivierung von Verpflichtungen zum Ausgleich eines Erfüllungsrückstandes im schwebenden Geschäft über die allgemeinen Passivierungsvoraussetzungen für (ungewisse) Verbindlichkeiten hinausreichen.
  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
    Wie Aufwand, der erforderlich ist, um eine vorgegebene unternehmerische Tätigkeit innerhalb der geltenden Rechtsnormen zu vollziehen, grundsätzlich eigenbetrieblichen Aufwand darstellt, stellen auch Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Unternehmen i.S. des Unternehmenszieles zu betreiben, mithin auch Aufwand zur Begründung der Betriebsbereitschaft und ihrer Erhaltung im Sinne der individuellen betrieblichen Zielsetzung - hier Gebäudeabbruch zwecks zukünftiger Umnutzung - eigenbetriebliche Aufwendungen dar (vgl. entsprechende Grundsätze im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im BFH-Urteil vom 08.11.2000 I R 6/96, BFHE 193, 399, BStBl II 2001, 570 m.w.N.).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

  • BFH, 27.06.2001 - I R 11/00

    Keine Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • FG München, 09.11.2004 - 7 K 244/01

    Bildung von Rückstellungen für die Pflicht von Rücknahme von Altbatterien;

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

  • BFH, 24.06.2004 - III R 69/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn nur einer der Miteigentümer unbeschränkt

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99

    Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters

  • BFH, 22.08.2006 - X B 30/06

    Sachaufklärungspflicht; Rückstellungen für schwebende Geschäfte

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

  • BFH, 19.02.1975 - I R 28/73

    Keine Abzinsung bei der Bildung von Rückstellungen für Kosten der Rekultivierung

  • BFH, 27.11.1968 - I 162/64

    Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung eines Elektrizitätsunternehmens für

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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 08.03.2004 - 1 K 178/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19991
VG Sigmaringen, 08.03.2004 - 1 K 178/04 (https://dejure.org/2004,19991)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.03.2004 - 1 K 178/04 (https://dejure.org/2004,19991)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. März 2004 - 1 K 178/04 (https://dejure.org/2004,19991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Universitätsklinikum Ulm darf Professor nicht dauerhaft die Krankenversorgung verbieten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Universitätsklinikum Ulm darf Professor nicht dauerhaft die Krankenversorgung verbieten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 4 S 760/04

    Entbindung eines Universitätsprofessors von der Wahrnehmung von Aufgaben in der

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08. März 2004 - 1 K 178/04 - wird zurückgewiesen.
  • VG Magdeburg, 11.11.2010 - 8 B 15/10

    Vorläufige Dienstenthebung des Herrn Prof. Dr. D., MLU Halle

    So stellt etwa auch eine Professur für Rechtsmedizin eine unmittelbare oder mittelbare Krankenversorgung dar (vgl. VG Münster, U. v. 29.08.2006, 4 K 724/04; zu einem ungekehrten Fall, nämlich dem Entzug der Krankenversorgung durch die Universität vgl. VG Sigmaringen, B. v. 08.03.2004, 1 K 178/04 und zu einem Fall der privatrechtlich ausgestalteten Krankenversorgung durch einen Hochschulprofessor vgl. VG Sigmaringen, B. v. 26.07.2010, 8 K 273/10; alle juris).
  • VG Sigmaringen, 06.06.2005 - 1 K 1235/04

    Verlängerung des Erziehungsurlaubs beim Beamtenverhältnis auf Zeit

    Von der dem Universitätsklinikum obliegenden Personalverwaltung sind beamtenrechtliche Entscheidungsbefugnisse nicht erfasst, vielmehr verbleibt es insoweit bei der Entscheidungszuständigkeit der Universität (vgl. LT-Drs. 12/1740 S. 30; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2004 - 4 S 760/04 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.03.2004 - 1 K 178/04).
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