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   VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06   

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VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06 (https://dejure.org/2006,7971)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.12.2006 - 1 K 1798/06 (https://dejure.org/2006,7971)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 1 K 1798/06 (https://dejure.org/2006,7971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zweifel an Fahreignung und Gutachtensanforderung nach Auffinden von Cannabis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrerlaubnisentziehung durch die Behörde wegen Zweifeln an der Eignung eines Kraftfahrers zum Führen von Kfz wegen Cannabiskonsum

  • archive.org
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach vermutetem gelegentlichen Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Die Behörde kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn - wie es im Recht der Fahrerlaubnisentziehung unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr regelmäßig der Fall ist - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - VBlBW 2002, 441; OVG NRW, Beschl. v. 22.1.2001, NJW 2001, 3427).

    Deshalb überwiegt zugleich auch das Interesse der Allgemeinheit an der unverzüglichen Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Interesse des Antragstellers, bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Vollzugsfolgen verschont zu bleiben (zum Abwägungsmaßstab vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.6.2002, a.a.O.).

    Im übrigen ist eine Angabe der einzelnen Bestimmungen des § 14 FeV, welcher die Grundlage für die Aufforderung bietet, nicht erforderlich, sofern sich die Anordnung im Ergebnis nur als rechtmäßig erweist; unschädlich ist ferner die Angabe einer tatsächlich nicht einschlägigen Rechtsgrundlage (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.6.2002, a.a.O.; Hartung, a.a.O. [S. 371]).

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Diese liegt nach der Rechtsprechung, aus fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen abgeleitet, bei Haschisch zwischen 5% und 8%, bei Marihuana bei 2% bis 4% (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994 - 2 BvL 43/92 -, NJW 1994, 1577; BGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794).

    Für die Bestimmung des THC-Gehalts in einer durchschnittlichen Konsumeinheit kann in Orientierung an der nach fachwissenschaftlichen Aussagen zur Erzielung eines Rauschzustandes durch Rauchen (der hauptsächlich vorkommenden Konsumform) im Durchschnitt erforderlichen Menge an THC von einem durchschnittlichen THC-Gehalt je Konsumeinheit von 15 Milligramm ausgegangen werden (BGH, Beschl. v. 20.12.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Allerdings kann der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr gerade nicht als hinreichendes Verdachtselement angesehen werden, welches die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigt (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 [2380]; Hartung, a.a.O. S. 372; Dietz, BayVBl 2005, 225 [226]).
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 1 K 1914/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Abgrenzung der Konsumformen bei Cannabis -

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Diese Verpflichtung folgt bereits aus § 47 Abs. 1 Satz 1 FeV; im Interesse der tatsächlichen Umsetzung ist diese Vorschrift zugleich dahin auszulegen, dass sie die Fahrerlaubnisbehörde zu einem entsprechend Verwaltungsakt ermächtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.2004 - 10 S 475/04 - VENSA; VG Freiburg, Beschl. v. 9.1.2006 - 1 K 1914/05 - VENSA).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 - BayVBl 1998, 634).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Diese liegt nach der Rechtsprechung, aus fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen abgeleitet, bei Haschisch zwischen 5% und 8%, bei Marihuana bei 2% bis 4% (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994 - 2 BvL 43/92 -, NJW 1994, 1577; BGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Diese Vorgaben können mangels gegenteiliger Anhaltspunkte im konkreten Fall für eine näherungsweise Abschätzung zu Grunde gelegt werden (OVG NRW, Beschl. v. 22.11.2001 - 19 B 814/01 -, NZV 2002, 427).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Diese Verpflichtung folgt bereits aus § 47 Abs. 1 Satz 1 FeV; im Interesse der tatsächlichen Umsetzung ist diese Vorschrift zugleich dahin auszulegen, dass sie die Fahrerlaubnisbehörde zu einem entsprechend Verwaltungsakt ermächtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.2004 - 10 S 475/04 - VENSA; VG Freiburg, Beschl. v. 9.1.2006 - 1 K 1914/05 - VENSA).
  • VG Dessau, 02.10.2006 - 2 B 150/06

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    20 Zur Klärung der Frage, ob eine regelmäßige oder nur eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt, ist das vom Landratsamt angeforderte ärztliche Gutachten i.V.m. einem Drogenscreening schließlich auch das geeignete und angemessene Mittel (VG Dessau, Beschl. v. 2.10.2006 - 2 B 150/06 - Juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 14 FeV Rdn. 4).
  • VG Münster, 13.09.2004 - 10 K 893/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
    Ausgehend von den überzeugenden Ausführungen der Verwaltungsgerichte Münster (Beschl. v. 13.9.2004 - 10 K 893/00 - Juris) und Würzburg (Urt. v. 30.7.2003 - W 6 K 02.724 - Juris) legt die Kammer dabei folgendes zu Grunde:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • VG Würzburg, 30.07.2003 - W 6 K 02.724
  • VG Freiburg, 06.11.2007 - 1 K 892/07

    Anforderung eines ärztlichen Gutachtens bei nicht unerheblichem Drogenbesitz

    Ein ferner am 18.10.2006 gestellter Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb erfolglos (Beschluss der Kammer vom 6.12.2006 - 1 K 1798/06 - veröffentlicht in VENSA und Juris).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Akteninhalt (jeweils ein Heft Verwaltungsakten des Landratsamts und des RP Freiburg sowie ein Heft Gerichtsakten des Eilverfahrens 1 K 1798/06) Bezug genommen.

    Zunächst wird auf den ausführlichen Beschluss der Kammer vom 6.12.2006 im Eilverfahren (1 K 1798/06, veröffentlicht in VENSA und Juris) verwiesen.

    Nur eine fachkundige Beurteilung der Ergebnisse des Drogenscreenings in Verbindung mit einer themenbezogenen Befragung der Person, insbesondere zu ihrem Konsumverhalten, vermag eine Klärung von Eignungszweifeln zu leisten (VG Freiburg, Beschl. v. 6.12.2006, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Mainz, 02.10.2008 - 7 L 772/08

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Besitz von Cannabis und

    Nur eine fachkundliche Beurteilung der Ergebnisse des Drogenscreenings i.V.m. einer themenbezogenen Befragung der Person, insbesondere zu ihrem Konsumverhalten, vermag eine Klärung von Eignungszweifeln zu leisten (VG Freiburg, Beschluss vom 06. Dezember 2006 - 1 K 1798/06 - in juris - m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2008 - 1 L 324/08

    Beförderung, Stellenbesetzung, Planstelle, Bestenauslese, Bewerberauswahl,

    Gemäß der damals gültigen Bandbreitenregelung dürfte für die Funktion des Dienstgruppenleiters einer Polizeiwache lediglich eine Bewertungsbandbreite von A 10 g.D. bis A 12 g.D. vorgesehen gewesen sein; nach dem unstreitigen Vortrag des Antragsgegners in dem Klageverfahren des Antragstellers gegen dessen dienstliche Beurteilung vom 20. Dezember 2005 (1 K 1798/06) war schon der damals ausgeübte Dienstposten des Antragstellers - jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt - wegen der geringen Führungsspanne eindeutig (allenfalls) einer Funktion der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet (vgl. im Einzelnen die Schriftsätze des Antragsgegners vom 10. Juli 2006 und 29. August 2006 in dem Verfahren 1 K 1798/06).
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