Weitere Entscheidungen unten: FG Sachsen, 28.02.1996 | VG Cottbus, 10.12.1997

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95   

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https://dejure.org/1997,11327
VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1997,11327)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12.11.1997 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1997,11327)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12. November 1997 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1997,11327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs; Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts; Kollektivverfolgung von Juden vor Nürnberger Gesetzen; Ermittlung des Werts; Heranziehung des Einheitswertes; Heranziehung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Es ist insoweit zumindest eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit erforderlich, die nach der Lebenserfahrung der Gewissheit zu gut wie gleichkommt, damit eine Mitursächlichkeit ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2004 - BVerwG 7 B 31.04 - Juris; Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - a. a. O.; Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a. a. O.; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29. August 2008 - BVerwG 8 B 12.08 - zit. nach beck-online.de - "hohe Anforderungen"; zu dem Tatbestandsmerkmal "seinem wesentlichen Inhalt nach" explizit OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Januar 1950 - 2 W 232/49 - RzW 1949/50, 206; zu dem Erfordernis der Berücksichtigung der rückerstattungsrechtlichen Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232; so im Sinne der erstgenannten Entscheidung auch VG Cottbus, Urteil vom 12. November 1997 - 1 K 181/95, UA S. 27 ff.).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7481
FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1996,7481)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1996,7481)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1996,7481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Festsetzungen der Grunderwerbsteuer; Bemessung der Grunderwerbsteuer nach dem Erwerb einer unrenovierten oder einer renovierten Wohnung; Ermittlung des Wertes der Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG §§ 8, 9

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 600
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95
    Auch habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 20/89, BFHE 165, 548, BStBl II 1992, 152 entschieden, daß das in der Instandhaltungsrückstellung angesammelte Guthaben nicht zum grunderwerbsteuerrechtlichen Grundstücksbegriff gehöre.

    Solche Zahlungen an den Verwalter zur Bildung einer Instandhaltungsrückstellung i.S. des WEG sind kein Entgelt für den Grundstückserwerb (BFH-Urteil in BFHE 165, 548, BStBl II 1992, 152 ); die entsprechende Verpflichtung des Wohnungseigentümers ergibt sich bereits aus der rechtlichen Natur des Wohnungs- und Teileigentums.

  • BFH, 13.09.1989 - II R 28/87

    Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb und Grundstücksteilung durch kleine

    Auszug aus FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95
    Er war in ein im wesentlichen feststehendes Sanierungskonzept eingebunden, aus dem er sich nicht einseitig lösen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1989 11 R 28/87, BFHE 158, 139, BStBl II 1989, 986 ).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95
    Hierfür wäre nämlich erforderlich, daß unter Berücksichtigung der Umstände der Vertragsanbahnung, der Vertragsverhandlungen, der Zeit, des Ortes und der Begleitumstände ein dem Kläger als Erwerber objektiv erkennbares abgestimmtes Verhalten auf der Veräußererseite festgestellt werden könnte, das darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand die Wohnung in renoviertem Zustand zu verschaffen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStB1 11 1992, 357).
  • BFH, 09.10.1991 - II R 91/90

    Grunderwerbsteuerfreiheit von Beiträgen an den Verwalter zwecks Bildung einer

    Auszug aus FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95
    c) Dem steht das BFH-Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 91/90, BFH/NV 1992, 264 nicht entgegen, wonach die Verpflichtung des Käufers zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage und zur Zahlung entsprechender Beträge an den Verwalter nicht in die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung einzubeziehen ist.
  • BFH, 04.05.1983 - II R 6/82

    Grunderwerbsteuer für Erwerb eines im Bau befindlichen Gebäudes bei

    Auszug aus FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95
    b) Zwar stehen der Kaufvertrag des Klägers und die von der Eigentümergemeinschaft geschlossenen Werkverträge über die beschlossenen Sanierungsmaßnahmen in keinem rechtlichen Zusammenhang dergestalt, daß sie als einheitliches Vertragswerk, gerichtet auf einen einheitlichen Leistungsgegenstand, angesehen werden könnten (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 1983 II R 6/82, BFHE 138, 480 , BStBl II 1983, 609 ).
  • BFH, 06.03.1991 - II R 133/87

    Bebautes Grundstück als Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der

    Auszug aus FG Sachsen, 28.02.1996 - 1 K 181/95
    a) Unerheblich ist, in welchem Zustand sich die Eigentumswohnung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befunden hat (BFH-Urteil vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117, BStBl II 1991, 532 unter 1.).
  • FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 613/03

    Abzugsfähigkeit einer Sonderumlage ebenso wie eines Beitrages zur

    Wird nur ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart, ohne dass der Erwerber für die Instandhaltungsrückstellung ein gesondertes Entgelt zu leisten hat, geht der BFH davon aus, dass in dem einheitlichen Kaufpreis ein Anteil für die übergegangene Instandhaltungsrückstellung enthalten ist, so dass für grunderwerbsteuerliche Zwecke eine Aufteilung des Kaufpreises zu erfolgen hat (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 20/89, BStBl II 1992, 152; vgl. auch Urteil des FG Sachsen vom 28. Februar 1996 1 K 181/95, EFG 1996, 600).
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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 10.12.1997 - 1 K 181/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,42102
VG Cottbus, 10.12.1997 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1997,42102)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.12.1997 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1997,42102)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 1 K 181/95 (https://dejure.org/1997,42102)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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