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   FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1986 - 1 K 190/85   

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FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1986 - 1 K 190/85 (https://dejure.org/1986,21658)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.1986 - 1 K 190/85 (https://dejure.org/1986,21658)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 1 K 190/85 (https://dejure.org/1986,21658)
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Wird zitiert von ...

  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02

    Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von

    a) Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt nach dem Verständnis des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO in Bezug auf die Unternehmerstellung der Gesellschaft i.S.v. § 2 UStG und der subjektiven Zuordnung ihrer Umsätze nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG einen "Sachverhalt" (BFH vom 23.05.1996, IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89; BFH vom 27.05.1993, IV R 65/91, BStBl. II 1994, 769; BFH vom 08.02.1996, V R 54/94, BFH/NV 1996, 733; FG Saarland vom 03.12.2003, 1 K 206/03, EFG 2004, 389, FG Rheinland-Pfalz vom 12.02.1986, 1 K 190/85) "erkennbar" deshalb nicht berücksichtigt, weil es diesen Sachverhalt im (insoweit maßgeblichen) Zeitpunkt des ansonsten durchzuführenden Erlasses erstmaliger Umsatzsteuerfestsetzungen zu Gunsten der Gesellschaft (- als mutmaßlicher Organgesellschaft -) stattdessen i.S.v. § 174 Abs. 3 Satz 1 AO bei der B (- als mutmaßlicher Organträgerin -) berücksichtigt hatte.
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