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   FG Niedersachsen, 25.11.2003 - 1 K 191/02   

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https://dejure.org/2003,7545
FG Niedersachsen, 25.11.2003 - 1 K 191/02 (https://dejure.org/2003,7545)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2003 - 1 K 191/02 (https://dejure.org/2003,7545)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2003 - 1 K 191/02 (https://dejure.org/2003,7545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ansatz eines geldwerten Vorteils aus privater Nutzung eines geleasten Firmenwagens bei einem --nicht überwachten-- arbeitsvertraglichen Privatnutzungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 8 Abs. 2 S. 2 u. 4 EStG
    Absetzung von geldwerten Vorteilen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Absetzbarkeit der geldwerten Vorteile aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs; Folgen des arbeitsvertraglichen Verbotes der privaten Nutzung auf die Absetzbarkeit ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldwerter Vorteil; Kfz-Nutzung; Privatnutzungsverbot - Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absetzung von geldwerten Vorteilen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Absetzbarkeit der geldwerten Vorteile aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs; Folgen des arbeitsvertraglichen Verbotes der privaten Nutzung auf die Absetzbarkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04

    Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer

    Im Übrigen sei auf einen gleichgelagerten Fall zu verweisen, den das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 25.11.2003 1 K 191/02 (Juris-Nr. STRE 2004471110) entschieden habe.

    Der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.) sei nicht zu folgen.

    Der Auffassung des niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 08.09.2004 13 K 80/02 (Juris-Nr. STRE 200570936) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Die Urteile des niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.), des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.09.2004 13 K 80/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2005 11 K 6266/02 E (EFG 2006, 174) stehen der Beurteilung des Streitfalles insofern nicht entgegen, als in jenen Fällen nicht festgestellt war, ob eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hatte.

    Im Übrigen sei auf einen gleichgelagerten Fall zu verweisen, den das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 25.11.2003 1 K 191/02 (Juris-Nr. STRE 2004471110) entschieden habe.

    Der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.) sei nicht zu folgen.

    Der Auffassung des niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 08.09.2004 13 K 80/02 (Juris-Nr. STRE 200570936) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Die Urteile des niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.), des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.09.2004 13 K 80/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2005 11 K 6266/02 E (EFG 2006, 174) stehen der Beurteilung des Streitfalles insofern nicht entgegen, als in jenen Fällen nicht festgestellt war, ob eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hatte.

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Zwar kann das Verbot des Arbeitgebers, das Firmenfahrzeug privat zu nutzen, ausreichen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen wurde (Urteile des Niedersächsischen FG vom 25. November 2003 1 K 191/02, FGReport 2004, 65, und vom 25. November 2004 11 K 459/03, EFG 2005, 428 mit Anm. Büchter-Hole; Kirchhof in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 8 Rn 51).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03

    Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter

    Ihre Anwendung setzt die vorherige Feststellung voraus, dass eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hat (vgl. FG Sachsen, Urteil vom 28. August 2002 3 K 2099/01, JURIS STRE 200371495, rkr.; FG Niedersachsen, Urteile vom 25. November 2003 1 K 354/01, JURIS STRE 200471111 und 1 K 191/02, JURIS STRE 200471110, nrkr.).

    Andere Arbeitnehmer müssen dagegen regelmäßig arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn die vertragswidrige Privatnutzung des überlassenen Pkw z.B. anlässlich eines Unfalls auf einer Privatfahrt entdeckt wird (vgl. FG Niedersachsen, Urteile vom 25. November 2003 1 K 191/02, JURIS STRE 200471110 und 1 K 354/01, JURIS STRE 200471111).

    Auch dieser vom Beklagten lediglich bestrittene Einwand ist streiterheblich (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; FG Sachsen, Urteil vom 28. August 2002 3 K 2099/01, JURIS STRE 200371495; FG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2002 V 146/01, JURIS STRE 200271714; FG Niedersachsen, Urteile vom 25. November 2003 1 K 354/01, JURIS 200471111 und 1 K 191/02, JURIS STRE 200471110), muss daher durch Einvernahme der betroffenen Arbeitnehmer als Zeugen, gegebenenfalls auch ihrer Angehörigen oder durch Vorführung der entsprechenden Fahrzeuge geklärt werden.

  • FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03

    Zurechnung eines Sachbezugs wegen Überlasung eines Firmenfahrzeugs; Bewertung des

    Die Regeln des Anscheinsbeweises gelten nämlich nach Auffassung des erkennenden Senats nicht nur dann, wenn "feststeht, dass ein entsprechende Verbot nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten nur zum Schein ausgesprochen wurde" (so aber Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.01.2003, 1 K 191/02; ähnlich bei gesellschaftsvertraglichem Verbot Sächsisches FG, Urteil vom 28.08.2002, 3 K 2099/01, noch nicht veröffentlicht, Juris Dok.

    In Anbetracht der abweichenden Auffassung des 1. Senats des erkennenden Gerichts (1 K 191/02, Revision zugelassen) war die Revision ebenfalls zuzulassen.

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 345/07

    Vorliegen steuererhöhender Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund der

    Der Bundesfinanzhof und das Niedersächsische Finanzgericht hielten übereinstimmend den Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für widerlegt, wenn die Privatnutzung arbeitsvertraglich untersagt sei (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116, unter Hinweis auf Niedersächsisches Finanzgericht, Urteile vom 25. November 2003 1 K 191/02 und vom 25. November 2005 11 K 459/03).
  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 351/07

    Einkommenssteuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Vorführwagen

    Der Bundesfinanzhof und das Niedersächsische Finanzgericht hielten übereinstimmend den Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für widerlegt, wenn die Privatnutzung arbeitsvertraglich untersagt sei (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116, unter Hinweis auf Niedersächsisches Finanzgericht, Urteile vom 25. November 2003 1 K 191/02 und vom 25. November 2005 11 K 459/03).
  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 383/07

    Einordnung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen privater Nutzung

    Der Bundesfinanzhof und das Niedersächsische Finanzgericht hielten übereinstimmend den Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für widerlegt, wenn die Privatnutzung arbeitsvertraglich untersagt sei (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116, unter Hinweis auf Niedersächsisches Finanzgericht, Urteile vom 25. November 2003 1 K 191/02 und vom 25. November 2005 11 K 459/03).
  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07

    Erhöhung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung

    Der Bundesfinanzhof und das Niedersächsische Finanzgericht hielten übereinstimmend den Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für widerlegt, wenn die Privatnutzung arbeitsvertraglich untersagt sei (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116, unter Hinweis auf Niedersächsisches Finanzgericht, Urteile vom 25. November 2003 1 K 191/02 und vom 25. November 2005 11 K 459/03).
  • FG Münster, 10.05.2007 - 6 K 4203/04

    Hinreichende Überwachung eines Nutzungsverbots für eine private Pkw-Nutzung durch

    Ihre Anwendung setzt die vorherige Feststellung voraus, dass eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hat (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. November 2004 11 K 459/03, EFG 2005, 428 ; Finanzgericht Sachsen, Urteil vom 28. August 2002, 3 K 2099/01, JURIS-STRE 200371495; Finanzgericht Niedersachsen, Urteile vom 25. November 2003, 1 K 354/01, EFG 2004, 1675 und 1 K 191/02, JURIS-STRE 200471110).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Die Ausführungen zur Überwachung der Einhaltung des Nutzungsverbots stünden im Widerspruch zur Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 25.11.2003, 1 K 191/02).
  • FG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 13 K 80/02

    Besteuerung geldwerter Vorteile, die mit der Nutzung eines Dienstfahrzeuges zu

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