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   FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06   

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https://dejure.org/2006,21679
FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06 (https://dejure.org/2006,21679)
FG München, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 K 1946/06 (https://dejure.org/2006,21679)
FG München, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 K 1946/06 (https://dejure.org/2006,21679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuermindernde Berücksichtigung von laufenden Aufwendungen für ein Gebäude bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Begriffsbestimmung der Werbungskosten; Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei bereits geplantem Abbruch des Gebäudes im Zeitpunkt des ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 21
    Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Ein Zusammenhang im vorstehenden Sinne ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).

    Bei einer von vorneherein nur auf einen beschränkten Zeitraum angelegten Vermietungstätigkeit muss anhand einer Prognose überprüft werden, ob der Steuerpflichtige einen Totalüberschuss erzielen kann (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695;vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Zwar begannen die eigentlichen Abbrucharbeiten erst etwa dreieinhalb Jahre nach dem Erwerb und damit erst nach einem etwas längeren Zeitraum als den drei Jahren innerhalb deren der BFH grundsätzlich einen Anscheinsbeweis für die von Anfang an bestehende Abbruchabsicht bejahte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

    Auch hat er mit ausführlicher und umfassender Begründung die im Streitfall ebenfalls bedeutsame Frage, wann ein Erwerb in Abbruchabsicht vorliegt, entschieden (vgl. die oben zitierte Rechtsprechung, insbesondere den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).

    Führen Aufwendungen nicht zum beabsichtigten Erfolg, bleibt hiervon ihre Abziehbarkeit als Werbungskosten unberührt (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, m.w.N.).

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Ob der Steuerpflichtige die Vermietung seiner Immobilie beabsichtigt hat, ist an Hand der Gesamtwürdigung aller Indizien des Einzelfalles zu entscheiden (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen ist der Steuerpflichtige darlegungs- und beweispflichtig (BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Bei einer von vorneherein nur auf einen beschränkten Zeitraum angelegten Vermietungstätigkeit muss anhand einer Prognose überprüft werden, ob der Steuerpflichtige einen Totalüberschuss erzielen kann (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695;vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04

    Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
    Daran fehlt es z.B., wenn der Steuerpflichtige das Grundstück kurzfristig wieder verkaufen will oder wenn er sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078).
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