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   FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06   

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FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06 (https://dejure.org/2010,18022)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 K 2014/06 (https://dejure.org/2010,18022)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 K 2014/06 (https://dejure.org/2010,18022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Erstattungsanspruchs aus einer Umsatzsteuer durch wirksame Aufrechnung; Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessenÜberführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung des Finanzamts von vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen mit dem Umsatzsteuererstattungsanspruch eines nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner aufgenommenen, vom Insolvenzverwalter vorbehaltlos freigegebenen Betriebs zulässig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnung des Finanzamts von vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen mit dem Umsatzsteuererstattungsanspruch eines nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner aufgenommenen, vom Insolvenzverwalter vorbehaltlos freigegebenen Betriebs zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Das gilt insbesondere auch für Steuererstattungs- und Steuervergütungsansprüche, bei denen gemäß § 46 Abs. 1 AO der Vorbehalt des § 36 Abs. 1 InsO von vornherein nicht eingreifen kann (BFH-Urteil vom 15.12.2009 VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044).

    Hiervon ausgehend hat der BFH mit Urteil vom 15.12.2009 (VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044) entschieden, dass ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch in die Insolvenzmasse fällt, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist.

    Die Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessen Überführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners setzt eine Willenserklärung des Insolvenzverwalters voraus, aus welcher sich unmissverständlich dessen Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (BFH-Urteil vom 15.12.2009 VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044 unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 07.12.2006 IX ZR 161/04, NJW-RR Zivilrecht 2007, 845).

    Allerdings konnte der BFH mit Urteil vom 15.12.2009 (VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044) in einem Fall, in dem keine Freigabe erfolgt war, die Frage, ob Steuererstattungsansprüche, die der Schuldner aus einer ohne Nutzung oder Verwertung zur Insolvenzmasse gehörender Vermögensgegenstände betriebenen Tätigkeit erworben hat, vom Finanzamt mit Masseverbindlichkeiten verrechnet werden könnten, ausdrücklich unerörtert lassen, da das Finanzamt in dem zu entscheidenden Fall eine solche Verrechnung nicht vorgenommen hatte.

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Die Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessen Überführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners setzt eine Willenserklärung des Insolvenzverwalters voraus, aus welcher sich unmissverständlich dessen Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (BFH-Urteil vom 15.12.2009 VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044 unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 07.12.2006 IX ZR 161/04, NJW-RR Zivilrecht 2007, 845).
  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Das berechtigte Interesse der Gläubiger, aus der Masse eine Befriedigung ihrer Ansprüche zu erhalten und deshalb möglichst die Entstehung von Verbindlichkeiten zu vermeiden, die das zur Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen schmälern, hat jedoch im Rahmen der insolvenzrechtlichen Abwicklung unbedingten Vorrang (siehe hierzu Urteil des FG München vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1484, Revision anhängig XI R 30/08).
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Wenn diese aber nicht in die Insolvenzmasse fallen, steht die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Aufrechnung nicht entgegen (vgl. hierzu auch FG Thüringen, Urteil vom 10.04.2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485, Revision beim BFH anhängig: VII R 35/08; und Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.10.2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311; in beiden Entscheidungen wurde die Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit Umsatzsteuerschulden des insolventen Altunternehmens bejaht).
  • FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09

    Neugründung eines Unternehmens durch vorher insolventen Einzelunternehmer als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Wenn diese aber nicht in die Insolvenzmasse fallen, steht die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Aufrechnung nicht entgegen (vgl. hierzu auch FG Thüringen, Urteil vom 10.04.2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485, Revision beim BFH anhängig: VII R 35/08; und Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.10.2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311; in beiden Entscheidungen wurde die Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit Umsatzsteuerschulden des insolventen Altunternehmens bejaht).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Der BFH hat jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch das bis dahin geltende Insolvenzrecht das (im Wesentlichen richterrechtlich entwickelte) Institut der Freigabe kannte (vgl. BGH-Urteil vom 01.02.2007 IX ZR 178/05, HFR 2008, 77).
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Das berechtigte Interesse der Gläubiger, aus der Masse eine Befriedigung ihrer Ansprüche zu erhalten und deshalb möglichst die Entstehung von Verbindlichkeiten zu vermeiden, die das zur Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen schmälern, hat jedoch im Rahmen der insolvenzrechtlichen Abwicklung unbedingten Vorrang (siehe hierzu Urteil des FG München vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1484, Revision anhängig XI R 30/08).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05

    Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Zwar könnte sich vorliegend die Frage stellen, ob tatsächlich eine "echte" Freigabe mit der Folge vorlag, dass der Neubetrieb insgesamt aus dem Insolvenzbeschlag gelöst wurde, da die Freigabeerklärung insoweit beschränkt war, als der Neuerwerb, soweit es sich um den Gewinn des Unternehmens nach Ertragsteuern handelte, nicht von der Freigabe umfasst sein sollte, und damit der Insolvenzmasse der wirtschaftliche Wert des "Gegenstandes" gewissermaßen erhalten bleiben sollte (vgl. zur Unterscheidung zwischen "echter" und "modifizierter" Freigabe auch das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 06.12.2006 1 K 1950/05, EFG 2007, 328).
  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    Die Hauptforderung muss aber noch nicht fällig sein (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.2000 VII R 91/98, BStBl II 2000, 246).
  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
    In diese Richtung weist auch die neuere Rechtsprechung des BFH, nach der Umsatzsteuerschulden, die daraus resultieren, dass der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden zählen (BFH-Urteil vom 07.04.2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848).
  • FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07

    Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in

  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Die Freigabe ist nur dann unwirksam, wenn sie offensichtlich dem Insolvenzzweck, eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger herbeizuführen, zuwiderläuft und wenn dies unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten für einen verständigen Menschen offensichtlich ist (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2010 1 K 2014/06, EFG 2010, 1568).
  • FG Sachsen, 11.05.2010 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

    Soweit er nun in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, es habe nur eine sogenannte modifizierte Freigabe vorgelegen (vgl. hierzu z. B. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2010 - 1 K 2014/06, EFG 2010, 1568), setzt er sich mit seinem eigenen Vortrag in Widerspruch.
  • FG Sachsen, 11.05.2011 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

    Soweit er nun in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, es habe nur eine sogenannte modifizierte Freigabe vorgelegen (vgl. hierzu z. B. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2010 - 1 K 2014/06, EFG 2010, 1568), setzt er sich mit seinem eigenen Vortrag in Widerspruch.
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