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   FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2005 - 1 K 2020/04   

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https://dejure.org/2005,16726
FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2005 - 1 K 2020/04 (https://dejure.org/2005,16726)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.2005 - 1 K 2020/04 (https://dejure.org/2005,16726)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 1 K 2020/04 (https://dejure.org/2005,16726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; EStDV § 56
    Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommenssteuer; Beurteilung des Vorliegens eines Veranlagungszwangs; Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 896
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG München, 18.01.2005 - 12 K 4299/04

    Ausschlussfrist bei der Arbeitnehmerveranlagung; kein Zwang zur Durchführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2005 - 1 K 2020/04
    Ein Zwang zur Durchführung einer Veranlagung lässt sich aus § 56 Satz 2 EStG damit nicht ableiten (Urteil des Finanzgerichts München vom 18. Januar 2005 12 K 4299/04, EFG 2005, 787 ).
  • BFH, 30.03.2017 - VI R 43/15

    Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

    Die Frage, ob der Steuerpflichtige auch zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, beantwortet sich dagegen für Steuerpflichtige, die --wie der Kläger-- ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erzielen, nach § 46 Abs. 2 EStG (s.a. Tillmann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 46 EStG Rz 9; FG München, Urteil vom 18. Januar 2005  12 K 4299/04, EFG 2005, 787; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Dezember 2005  1 K 2020/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 1061; Valentin, EFG 2005, 790).
  • FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14

    Auslösung der Anlaufhemmung für eine Einkommensteuererklärung durch zum Schluss

    34 Die Urteile des FG München vom 18. Januar 2005 (12 K 4299/04, EFG 2005, 787) und des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 2005 (1 K 2020/04, EFG 2006, 869) sind zur alten Rechtslage ergangen und daher nicht auf den Streitfall übertragbar.
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