Rechtsprechung
   VG Minden, 16.08.2005 - 1 K 2061/04   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05  

    Entstehung eines öffentlichen Weges; allgemeiner Verkehr; öffentliche Straße;

    In diesen Fällen kann das allgemeine Rechtsinstitut der "unvordenklichen" Verjährung eingreifen: es begründet eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn der Weg seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit genutzt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819, 820; OVG Bremen, Beschluss v. 10.12.2004 - 1 B 387/04 -, zit. n. juris; VGH Mannheim, Urteil v. 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, zit. n. juris; VG Minden, Urteil v. 16.08.2005 - 1 K 2061/04 -, zit. n. juris).
  • VG Minden, 26.06.2007 - 1 K 1704/06  
    Der Beklagte erhob daraufhin am 09.06.2004 Feststellungsklage im Verfahren 1 K 2061/04 mit der Begründung, dass er als potentiell Verkehrssicherungspflichtiger eines öffentlichen Weges keine andere Wahl habe, als rechtsverbindlich eine Klärung über den öffentlich-rechtlichen Sachstatus des E3.----weges herbeizuführen.
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