Weitere Entscheidungen unten: FG Saarland, 26.11.1998 | VG Meiningen, 24.02.2000

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97   

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https://dejure.org/1999,11796
OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97 (https://dejure.org/1999,11796)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.06.1999 - 1 K 21/97 (https://dejure.org/1999,11796)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 1 K 21/97 (https://dejure.org/1999,11796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Fortgeltung des Satzungsbeschlusses nach nochmaliger Auslegung, Abwehransprüche bei an landwirtschaftliche Betriebe heranrückender Wohnbebauung, Immissionskonflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Ist die örtliche Situation so, daß Gebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist der dadurch bedingte Immissionskonflikt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zu lösen, und zwar in der Weise, daß die emittierende gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und die heranrückende Wohnbebauung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt wird, im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert respektiert (BVerwG, Urteil vom 12.12.1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse vom 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66, vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397 und vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, BRS 55 Nr. 165).

    Der Begriff Mittelwert darf allerdings nicht dahin mißverstanden werden, daß er das arithmetische Mittel zweier Richtwerte sei; einer derartigen schematischen mathematischen Interpolation stehen bei Lärmimmissionen in der Regel schon physikalisch-mathematische Gesetzmäßigkeiten der Lärmausbreitung entgegen (BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, a.a.O. und vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, a.a.O.).

    Gemeint ist mit dem Begriff Mittelwert vielmehr ein Zwischenwert , der anhand der Umstände des jeweiligen Falles zu ermitteln ist (BVerwG, Beschluß vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, a.a.O.).

    Ferner sind von Bedeutung die Ortsüblichkeit eines Geräusches sowie der Gesichtspunkt der Priorität, d.h. welche der beiden miteinander konkurrierenden Nutzungen zuerst da war (BVerwG, Beschluß vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Ist die örtliche Situation so, daß Gebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist der dadurch bedingte Immissionskonflikt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zu lösen, und zwar in der Weise, daß die emittierende gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und die heranrückende Wohnbebauung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt wird, im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert respektiert (BVerwG, Urteil vom 12.12.1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse vom 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66, vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397 und vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, BRS 55 Nr. 165).

    In diesem Falle durfte sie davon ausgehen, daß die Antragsteller und die anderen Inhaber der landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund der ihnen gegenüber der vorhandenen Bebauung obliegenden Pflicht zur Rücksichtnahme verpflichtet waren, die von ihren Betrieben ausgehenden Emissionen so zu reduzieren, daß die Immissionsrichtwerte für ein Dorfgebiet eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, a.a.O.; vgl. auch S. 2 der Gesonderten Abwägung betreffend der von den landwirtschaftlichen Betrieben ausgehenden Lärmemissionen ).

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Ist die örtliche Situation so, daß Gebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist der dadurch bedingte Immissionskonflikt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zu lösen, und zwar in der Weise, daß die emittierende gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und die heranrückende Wohnbebauung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt wird, im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert respektiert (BVerwG, Urteil vom 12.12.1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse vom 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66, vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397 und vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, BRS 55 Nr. 165).

    Der Begriff Mittelwert darf allerdings nicht dahin mißverstanden werden, daß er das arithmetische Mittel zweier Richtwerte sei; einer derartigen schematischen mathematischen Interpolation stehen bei Lärmimmissionen in der Regel schon physikalisch-mathematische Gesetzmäßigkeiten der Lärmausbreitung entgegen (BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, a.a.O. und vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Dabei genügt der Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, DVBl. 1999, 100 ff., 101).

    Damit haben die Antragsteller gleichzeitig einen Sachverhalt vorgetragen, der es nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich erscheinen läßt, daß durch die Festsetzung der Bauflächen im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ihnen gegenüber das Recht auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 6 BauGB verletzt ist, das drittschützenden Charakter hat und damit auch dem Schutz ihrer Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, a.a.O., S. 101/102).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Es gilt vielmehr dieser Satzungsbeschluß (vom 01.10.1996) weiter, und der Plan konnte deshalb unmittelbar nach Abschluß der zweiten öffentlichen Auslegung dem Landrat - erneut - angezeigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 17.82 -, NJW 1984, 1775 für das Verfahren zur Änderung eines Flächennutzungsplans; Gaentsch, Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl., § 10 Rdnr. 9; kritisch zum Urteil des BVerwG: Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB , § 3 Rdnr. 56).

    Dieses sich aus den technischen Regelwerken ergebende gebietsadäquate Immissionsniveau ist jedoch - wie § 15 Abs. 1 BauNVO erkennen läßt - keine starre Größe, sondern ist letztlich situationsbezogen und umgebungsabhängig zu ermitteln, weil Baugebiete, was die innere Struktur und die äußeren Rahmenbedingungen angeht, in eine von Fall zu Fall verschiedene örtliche Situation hineingeplant werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 17.82 -, BVerwGE 68, 369 ff., 376 sowie Beschluß vom 16.08.1989 - 4 B 242.88 -, Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 14).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82

    Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Schließlich waren die landwirtschaftlichen Betriebe hier auch zuerst - vor der Aufstellung des Plans - da, so daß - zusammengenommen - alles dafür spricht, daß die (künftigen) Bewohner des Plangebiets kaum mehr Schutz vor Lärmbeeinträchtigungen beanspruchen können als die im Dorfgebiet selbst Wohnenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.02.1986 - 4 C 49.82 -, BRS 46 Nr. 50, S. 118/119).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 B 242.88

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Transportbetonwerkes -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Dieses sich aus den technischen Regelwerken ergebende gebietsadäquate Immissionsniveau ist jedoch - wie § 15 Abs. 1 BauNVO erkennen läßt - keine starre Größe, sondern ist letztlich situationsbezogen und umgebungsabhängig zu ermitteln, weil Baugebiete, was die innere Struktur und die äußeren Rahmenbedingungen angeht, in eine von Fall zu Fall verschiedene örtliche Situation hineingeplant werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 17.82 -, BVerwGE 68, 369 ff., 376 sowie Beschluß vom 16.08.1989 - 4 B 242.88 -, Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 14).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 21/97
    Ist die örtliche Situation so, daß Gebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist der dadurch bedingte Immissionskonflikt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zu lösen, und zwar in der Weise, daß die emittierende gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und die heranrückende Wohnbebauung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt wird, im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert respektiert (BVerwG, Urteil vom 12.12.1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse vom 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66, vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397 und vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, BRS 55 Nr. 165).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

    Das im Einzelfall einzuhaltende Schutzniveau wird vor allem durch den jeweiligen Gebietscharakter und die daran anknüpfenden Lärmrichtwerte der DIN 18005-1 bestimmt, die bei der Bauleitplanung insoweit als Orientierungshilfe herangezogen werden können (BVerwG vom 18.10.1990 BRS 50 Nr. 25; vom 22.3.2007 NVwZ 2007, 831; OVG SH vom 17.6.1999 NordÖR 2000, 421).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2011 - 1 KN 10/10

    Abwägung der Lärmbelastung innerhalb eines Plangebiets; Verschlechterung des

    Die Bewältigung der Lärmproblematik ist im Bauleitplanverfahren deshalb nicht "schematisch" an die Orientierungs- oder Anhaltswerte des Beiblatts 1 der DIN 18005 bzw. der TA Lärm gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1990, 4 N 6.88, NVwZ 1991, 881; Urt. d. Senats v. 17.06.1999, 1 K 21/97, NordÖR 2000, 421 ff. [Ls 2]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2005 - 1 LA 76/05
    Entgegen der Ansicht der Kläger sind die der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zugrundegelegten immissionsschutzrechtlichen Richtwerte auch im Rahmen des § 15 BauNVO heranzuziehen, wobei das hinzunehmende Maß an Immissionen situationsbezogen und umgebungsabhängig zu ermitteln ist (Urt. des Senats v. 17.06.1999, 1 K 21/97, NordÖR 2000, 421).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 26.11.1998 - 1 K 21/97   

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https://dejure.org/1998,8057
FG Saarland, 26.11.1998 - 1 K 21/97 (https://dejure.org/1998,8057)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.11.1998 - 1 K 21/97 (https://dejure.org/1998,8057)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. November 1998 - 1 K 21/97 (https://dejure.org/1998,8057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Arbeitslohncharakters einer Zuwendung des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

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  • BFH, 16.09.1998 - VI B 155/97

    Kosten für Geburtstagsfeier als Arbeitslohn; grundsätzliche Bedeutung der

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  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

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  • BFH, 25.05.1992 - VI R 91/89

    Aufwendungen für mehrtägige Betriebsveranstaltung mit Besichtigung des

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  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

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  • BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99

    Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags

    Zur Begründung trägt das FA vor: Das FG sei mit seinem Urteil von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der der FG abgewichen (BFH-Beschluss vom 16. September 1998 VI B 155/97, BFH/NV 1999, 339; Urteil des FG München vom 16. Mai 1997 8 K 2397/95, nicht veröffentlicht --n.v.--; Urteile des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1998 XIV 92/97, n.v., und vom 2. Februar 1998 XV (V) 154/90, n.v., sowie Urteil des FG des Saarlandes vom 26. November 1998 1 K 21/97, n.v.).
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97 .Mei   

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https://dejure.org/2000,26545
VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97 .Mei (https://dejure.org/2000,26545)
VG Meiningen, Entscheidung vom 24.02.2000 - 1 K 21/97 .Mei (https://dejure.org/2000,26545)
VG Meiningen, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 1 K 21/97 .Mei (https://dejure.org/2000,26545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 113 Abs 1; ThürBG § 120; ThürBG § 36 Abs 1 Nr 2
    Recht der Landesbeamten; Zur Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen Alkoholmissbrauchs/Abhängigkeit; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Entlassung; Polizeibeamter

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geeignetheit des CDT-Wertes bei der Beurteilung von Alkoholabhängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeibeamten; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Eingeschränkte Mitbestimmung; Anfallsmanifestation; Ermessensausübung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Verwaltung den Begriff der "mangelnden Bewährung" und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, U. v. 29. September 1960, II C 79.59, BVerwGE 11, 139-143, BayVBl 1961, 84, NJW 1961, 795; BVerwG, U. v. 27. September 1962, II C 164.61, BVerwGE 15, 39-42, DVBl. 1963, 179, BayVBl 1963, 84; BVerwG, U. v. 29. Mai 1990, DVBl. 1990, 1228 ff.).

    Dagegen eröffnet sich dem Dienstherrn kein Ermessensspielraum, einen Beamten auf Probe zu beschäftigen, der sich bereits endgültig nicht bewährt hat (BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177).

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Verwaltung den Begriff der "mangelnden Bewährung" und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, U. v. 29. September 1960, II C 79.59, BVerwGE 11, 139-143, BayVBl 1961, 84, NJW 1961, 795; BVerwG, U. v. 27. September 1962, II C 164.61, BVerwGE 15, 39-42, DVBl. 1963, 179, BayVBl 1963, 84; BVerwG, U. v. 29. Mai 1990, DVBl. 1990, 1228 ff.).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Verwaltung den Begriff der "mangelnden Bewährung" und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, U. v. 29. September 1960, II C 79.59, BVerwGE 11, 139-143, BayVBl 1961, 84, NJW 1961, 795; BVerwG, U. v. 27. September 1962, II C 164.61, BVerwGE 15, 39-42, DVBl. 1963, 179, BayVBl 1963, 84; BVerwG, U. v. 29. Mai 1990, DVBl. 1990, 1228 ff.).
  • BVerwG, 17.11.1970 - II B 57.70

    Entscheidung über die Bewährung eines Beamten auf Probe grundsätzlich erst nach

    Auszug aus VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97
    Dies muss aber innerhalb einer - den Umständen des Einzelfalles - angemessenen Bedenkzeit "ohne schuldhaftes Zögern" geschehen (BVerwG, Urteil vom 17.11.1970, II B 57.70, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 17).
  • BVerwG, 31.08.1960 - V C 174.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Meiningen, 24.02.2000 - 1 K 21/97
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Verwaltung den Begriff der "mangelnden Bewährung" und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, U. v. 29. September 1960, II C 79.59, BVerwGE 11, 139-143, BayVBl 1961, 84, NJW 1961, 795; BVerwG, U. v. 27. September 1962, II C 164.61, BVerwGE 15, 39-42, DVBl. 1963, 179, BayVBl 1963, 84; BVerwG, U. v. 29. Mai 1990, DVBl. 1990, 1228 ff.).
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