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   FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06   

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https://dejure.org/2007,18337
FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06 (https://dejure.org/2007,18337)
FG München, Entscheidung vom 25.09.2007 - 1 K 2102/06 (https://dejure.org/2007,18337)
FG München, Entscheidung vom 25. September 2007 - 1 K 2102/06 (https://dejure.org/2007,18337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Kirchensteuererhebung mit dem Gemeinschaftsrecht; Vereinbarkeit von bayrischem Staatskirchenrecht mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft; Ungleichbehandlung bei Heranziehung von Katholiken zur Kirchensteuer

  • Judicialis

    KiStG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 23 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 137 Abs. 6; ; BV Art. 143 Abs. 3; ; EGV Art. 12; ; EGV Art. 43; ; EGV Art. 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des deutschen bzw. bayerischen Staatskirchenrechts mit höherrangigem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vereinbarkeit des deutschen bzw. bayerischen Staatskirchenrechts mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bwv-verlag.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Kein Verstoß des Staatskirchenrecht gegen supranationales, unmittelbar anwendbares Recht der EG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.03.2005 - II B 120/04

    Bewertung von Auslandsimmobilien mit dem gemeinen Wert für Erbschaftsteuerzwecke

    Auszug aus FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06
    Gemeinschaftsrechtlich verboten sind damit etwa nationale Regelungen, die die Entscheidungsfreiheit, im Inland oder Ausland zu investieren, durch die Erhebung je nach Anlageort unterschiedlicher Erbschaftsteuer für wertmäßig identische Vermögensübergänge wesentlich behindert (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2005 II B 120/04, BFHE 208, 451, BStBl II 2005, 370).
  • FG München, 25.02.2002 - 13 K 341/01

    Kirchensteuererhebung durch die Evang.-Luth. Kirche in Bayern; Freie

    Auszug aus FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06
    Insbesondere soweit durch das Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften gegenüber ihren Mitgliedern gemäß Art. 1 Abs. 1 KiStG deren Grundrecht auf freie Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 107 Abs. 1, 2 Bayerische Verfassung (BV) eingeschränkt wird, ist dies gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV (insbesondere Art. 137 Abs. 6 WRV) und Art. 142 ff. BV (insbesondere Art. 143 Abs. 3 BV) zulässig (vgl. hierzu Finanzgericht München, Urteil vom 25. Februar 2002 13 K 341/01, Haufe-Index 797166).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06
    (2) Soweit die Kläger auf Art. 12 EGV verweisen, wonach jede Diskriminierung, d.h. die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte, ohne dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 C-354/95, EuGHE I 1997, 4559), aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist, widerspricht ihr Vortrag der Gesetzeslage, die dem angegriffenen Bescheid zu Grunde liegt.
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06
    Entsprechend dem dargelegten Vorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts ist der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) auch zu entnehmen, dass die direkten Steuern (zu denen auch die im Streitfall vorliegende Kirchensteuer zählt) zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 13. Dezember 2005 C-446/03, BFH/NV Beilage 2006, 117).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-168/01

    DIE NIEDERLÄNDISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, DIE MUTTERGESELLSCHAFTEN MIT IN ANDEREN

    Auszug aus FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06
    Die in Art. 43 EGV den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkannte Niederlassungsfreiheit umfasst für diese die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörige festgelegten (vgl. etwa auch EuGH- Urteil vom 18. September 2003 C-168/01, BFH/NV Beilage 1 2004, 13).
  • BFH, 19.07.1994 - VII R 107/93

    Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus FG München, 25.09.2007 - 1 K 2102/06
    (5) Inwieweit der angegriffene Kirchensteuerbescheid 2003 entsprechend der Antragsbegründung wegen Verstoßes der Katholischen Kirche in Deutschland gegen Art. 86 EGV rechtswidrig sein könnte, einer Vorschrift des Titels VI Kapitel 1 des EGV, welche sich mit dem Wettbewerb zwischen Unternehmen befasst (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 VII R 107/93, BFHE 175, 192, BStBl II 1994, 875), ist aus dem Vortrag der Kläger nicht nachvollziehbar.
  • VG Koblenz, 21.08.2015 - 5 K 1028/14

    Kirchensteuer wurde zu Recht erhoben

    Es existiert keine europarechtliche Regelung, wonach alle Mitglieder einer bestimmten Religionsgemeinschaft in der EU nur gleichermaßen finanziell belastet werden dürfen (FG München, Urt. v. 25.09.2007 - 1 K 2102/06 -, juris, Rn. 23).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 202/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Geltendmachung der

    Das Finanzgericht (FG) München hat die Klage als unbegründet abgewiesen; sein Urteil vom 25. September 2007 1 K 2102/06 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 404 abgedruckt.
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