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   VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10   

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VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10 (https://dejure.org/2010,25782)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16.12.2010 - 1 K 225/10 (https://dejure.org/2010,25782)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 1 K 225/10 (https://dejure.org/2010,25782)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Mit seinem Vorbringen unterstreicht er ein Persönlichkeitsbild, das die mangelnde Eignung zum Waffenbesitz auch für die Zukunft offenkundig macht (so in einem in Bezug auf die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vergleichbaren Fall: Bay. VGH, Beschluss vom 19.03.1996 - 21 CS 95.3505 - Bay. Vwbl. 1996, 534, 535).

    Wegen des sicherheitsrechtlichen Charakters der diesbezüglichen Voraussetzungen des Waffengesetzes bestimmt sich die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ausschließlich nach objektiven, d.h. gerade verschuldensunabhängigen, Kriterien (BayVGH, Beschluss vom 19.03.1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Deshalb verbietet die Pflicht, Gefahren durch Waffen in der Hand unzuverlässiger Personen zu verhindern, eine Anwendung der Fristenregelung der §§ 49 Abs. 2 Satz 3 VwVfG, 48 Abs. 4 VwVfG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.05.2007 - 6 C 2406 - NVwZ 2007, 1201).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass diese mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (so ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 26.03.1997 - 1 B 9/97 - juris).
  • VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Auch eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen und Munition kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 09.08.2006 - 3 L 56/06 - VG Ansbach, Beschluss vom 31.03.2003 - AN 15 S 03.00324 - VG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.1999 - 10 K 59/99 - alle Entscheidungen dokumentiert bei juris).
  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Im Bereich des Waffenrechts muss kein Restrisiko hingenommen werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.01.2008 - 21 C 07.3232 -, juris; im übrigen ständige Rechtsprechung; ebenso die Kommentarliteratur: Apel/ Boshart , Waffengesetz, § 5 Rdnr. 19).
  • VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Wegen eines vergleichbaren Sachverhalts hat das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 185/07, juris = NStZ-RR 2008, 23, 24) einen Jäger unter Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs unter Reduzierung der Geldstrafe wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt (vgl. zum Mitführen eines geladenen Jagdgewehrs auch BayVGH, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 - juris).
  • VG Ansbach, 31.03.2003 - AN 15 S 03.00324
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Auch eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen und Munition kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 09.08.2006 - 3 L 56/06 - VG Ansbach, Beschluss vom 31.03.2003 - AN 15 S 03.00324 - VG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.1999 - 10 K 59/99 - alle Entscheidungen dokumentiert bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2007 - 1 M 179/07

    Einziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Diese Gefahr wiegt besonders schwer, wenn - wie im Falle des Klägers - gleichzeitig Zugriff auf Waffen und Munition bestanden hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2007 - 1 M 179/07 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07

    Waffenrecht: Mitführen einer geladenen Jagdwaffe bei Autofahrt auf einer durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Wegen eines vergleichbaren Sachverhalts hat das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 185/07, juris = NStZ-RR 2008, 23, 24) einen Jäger unter Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs unter Reduzierung der Geldstrafe wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt (vgl. zum Mitführen eines geladenen Jagdgewehrs auch BayVGH, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 - juris).
  • VG Potsdam, 09.08.2006 - 3 L 56/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
    Auch eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen und Munition kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 09.08.2006 - 3 L 56/06 - VG Ansbach, Beschluss vom 31.03.2003 - AN 15 S 03.00324 - VG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.1999 - 10 K 59/99 - alle Entscheidungen dokumentiert bei juris).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Insoweit ist ihm zumindest ein fahrlässiger/objektiver Aufbewahrungsverstoß vorzuwerfen (der ausreicht, vgl. VG Arnsberg, Gerichtsbescheid vom 17.01.2017 - 8 K 3302/15 - juris Rn. 49 f.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 225/10 -, juris Rn. 45; VG Minden, Urteil vom 23.06.2015 - 8 K 2615/14 -, juris Rn. 36; VG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2012 - 5 K 3329/12.f - juris), weil die gemeinsame Aufbewahrung der Waffen und Munition im Tresor des Büroraums der Tankstelle nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd stand.
  • VG Karlsruhe, 14.10.2014 - 4 K 2472/14

    Widerruf einer einem Jäger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis wegen einmaliger

    Denn sie setzt voraus, dass sich der Jäger noch auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur oder von der Jagd befunden hat (vgl. etwa VG des Saarlandes, Urt. v. 16.12.2010 - 1 K 225/10 - juris).

    Im Kern hat der Antragsteller auch nach seiner zweiten Version während der Schlafphase seine Waffe nicht mehr i. S. von § 13 Abs. 6 WaffG "geführt", sondern für den Zeitraum des Parkens seines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum verwahrt (so auch Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 16.12.2010, aaO für den Fall, in dem ein Jäger unter erheblicher alkoholischer Beeinflussung sein Fahrzeug an einer öffentlichen Straße abgestellt hatte und am Steuer seines Fahrzeugs eingeschlafen war).

  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Die Munitionserwerbserlaubnis kann mit 1.500,00 Euro(Vgl. Urteil der Kammer vom 16.12.2010 - 1 K 225/10 -, Rn. 62 -63, juris.) und der Jagdschein mit 8.000,00 Euro bemessen werden.
  • VG Hamburg, 23.02.2011 - 4 K 2359/10

    Jagdrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit unrichtigen Eintragungen im

    Zutreffend ist die Beklagte weiter davon ausgegangen, dass bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts weder die Ordnungsbehörde noch das Verwaltungsgericht rechtlich an die Beurteilungen staatsanwaltlicher oder strafgerichtlicher Entscheidungen gebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1996, BVerwGE 101, 24, VG Saarlouis, Urt. v. 16.12.2010, 1 K 225/10, juris; VG Augsburg, Urt. v. 14.3.2007, Au 4 K 06.1502. juris).

    Das Gericht ist - ebenso wie die Beklagte - auch nicht davon überzeugt, dass die Einlassungen des Klägers zu seinem damaligen Fehlverhalten einen für die künftige Zuverlässigkeit erforderlichen grundlegenden Charakterwandel, der weitere Verstöße unwahrscheinlich erscheinen ließe, widerspiegeln (vgl. zur Berücksichtigung der "Einstellung" des Betroffenen: VG Saarlouis, Urt. v. 16.12.2010, 1 K 225/10, juris mit Verweis auf VGH München, Beschl. v. 19.3.1996, BayVBl. 1996, 534).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15

    Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit

    Folglich erfasst die Privilegierung von Jägern es nicht, auf einer öffentlichen Straße eine geladene Jagdwaffe zugriffsbereit im Kraftfahrzeug mitzuführen, und zwar auch dann nicht, wenn diese Straße durch das Revier führt (vgl. VG Saarland, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 225/10 -, bei juris, Rz. 35; OLG Stuttgart, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 19 CE 93.1849 -, juris, Leitsatz).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.83

    Zulassungsverfahren, Jagdschein, Ungültigerklärung, Versagungsgrund

    Auch ein einmaliger und kurzfristiger Verstoß gegen diese sicherheitsrelevanten Vorschriften kann dabei ausreichen (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 CS 13.2499 - juris; VG Saarland, U.v. 16.12.2010 - 1 K 225/10; VG Meiningen, B.v. 2.6.2014 - 8 E 34/14 Me und VG Karlsruhe, B.v. 14.10.2014 - 4 K 2472/14 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.84

    Waffenrecht

    Auch ein einmaliger und kurzfristiger Verstoß gegen diese sicherheitsrelevanten Vorschriften kann dabei ausreichen (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 CS 13.2499 - juris, VG Saarland U.v. 16.12.2010 - 1 K 225/10 -, VG Meiningen, B.v. 2.6.2014 - 8 E 34/14 Me und VG Karlsruhe, B.v. 14.10.2014 - 4 K 2472/14 - jeweils juris).
  • VG Sigmaringen, 21.08.2012 - 4 K 1812/12

    Widerruf eines Jagdschein aufgrund eines anlassbezogenen Eignungsgutachten

    Der Antragsgegner ist an dieses Ergebnis zwar nicht gebunden (vgl. VG Saarland, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 225/10 -, Juris).
  • VG Meiningen, 02.06.2014 - 8 E 34/14

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht -

    Die Jagdausübung umfasst gerade nicht die Fahrt und das mit sich Führen einer geladenen Waffe im PKW auf einer öffentlichen Straße, auch wenn diese durch das Revier führt (VG Saarland, U. v. 16.12.2010 - 1 K 225/10 - juris).
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