Weitere Entscheidungen unten: FG Bremen, 28.11.2005 | VG Freiburg, 02.07.2004

Rechtsprechung
   VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04   

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https://dejure.org/2005,18626
VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2005,18626)
VG Minden, Entscheidung vom 06.12.2005 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2005,18626)
VG Minden, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2005,18626)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 8 A 4229/01

    Rechtsschutz gegen die Einordnung fortstwirtchaftlicher Nutzflächen als

    Auszug aus VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04
    Ein Unterschied zu der vom OVG NRW im Urteil vom 14.05.2003 - 8 A 4229/01 - entschiedenen Verwaltungsrechtssache ergebe sich auch nicht daraus, dass die Klägerin keine Privatperson, sondern eine Kommune sei.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 14.05.2003 - 8 A 4229/01 -.

    So OVG NRW, Urteil vom 14.05.2003 - 8 A 4229/01 -.

    Das hat das OVG NRW, Urteil vom 14.05.2003 - 8 A 4229/01 -, für private Grundstückseigentümer, die sich durch die Meldung einer potenziellen FFH-Fläche durch das Land beeinträchtigt sahen, entschieden.

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04
    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 14.05.2003 - 8 A 4229/01 -.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - VII C 47.43 -, BVerwGE 50, 19; Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 (211) m.w.N.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04
    Im Verfahren BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - IV C 79.76 - war Gegenstand des Verfahrens ein luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren, im Verfahren OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2821/88 - ging es um die Zulassung bergrechtlicher Betriebsrechte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 12 B 2821/88
    Auszug aus VG Minden, 06.12.2005 - 1 K 229/04
    Im Verfahren BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - IV C 79.76 - war Gegenstand des Verfahrens ein luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren, im Verfahren OVG NRW, Beschluss vom 25.04.1989 - 12 B 2821/88 - ging es um die Zulassung bergrechtlicher Betriebsrechte.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

    Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des

    In der Rechtsprechung und der Literatur zu der hier streitigen Frage der Meldung bzw. des Vorschlags eines FFH-Gebietes durch ein Land an den Bund gemäß § 19 b Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a.F. (= § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG n.F.) ist aber zu Recht anerkannt, dass sich - vorbehaltlich in Niedersachsen nicht bestehender, abweichender landesrechtlicher Bestimmungen über den besonderen Schutz von nur gemeldeten, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommenen Gebieten (vggl. dazu Schumacher/Palme, Eu UP 2005, 175, 177) - allein aus dieser Meldung bzw. dem Vorschlag noch keine solchen Rechtsfolgen für die Nutzung des betroffenen Gebiets ergeben können (vgl. bereits Beschl. d. erkennenden Gerichts v. 24.3.2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 f., und v. 12.7.2000 - 3 M 1605/00 -, NuR 2000, 711 f.) und es deshalb an dem für eine Feststellungsklage notwendigen Rechtsverhältnis mangelt (vgl. jeweils für Klagen von privaten Grundstückseigentümern: OVG Münster, Urt. v. 14.5.2003 - 8 A 4229/01 -, NuR 2003, 706 ff., OVG Bremen, Urt. v. 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654 ff., sowie ergänzend VGH Kassel, Beschl. v. 20.3.2001 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1178 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2002 - 1 L 162/01 -, NordÖR 2002, 317 f., m. w. N, und für die Klage einer Gemeinde: VG Minden, Urt. v. 6.12.2005 - 1 K 229/04 - im Ergebnis ebenso: Fischer-Hüftle/Herter/Kratsch/Schumacher/BNatSchG, Kommentar, § 32 Rn. 53 f.; Spreen, UPR 2005, 8 f.; Schumacher, EurUP 2005, 258, 263, jeweils m. w. N; Antwort der Bundesregierung v. 17.10.2003, BT-Drs.
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 28.11.2005 - 1 K 229/04   

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https://dejure.org/2005,63645
FG Bremen, 28.11.2005 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2005,63645)
FG Bremen, Entscheidung vom 28.11.2005 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2005,63645)
FG Bremen, Entscheidung vom 28. November 2005 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2005,63645)
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Wird zitiert von ...

  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen im Einzelfall (vgl. FG Bremen, Urteil vom 28. November 2005 1 K 229/04).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04   

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https://dejure.org/2004,23172
VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2004,23172)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.07.2004 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2004,23172)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 1 K 229/04 (https://dejure.org/2004,23172)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Je gewichtiger dieses öffentliche Interesse ist, um so eher dürfen dem Ausländer und seiner Familie auch schwerwiegende Folgen zugemutet werden (zum Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 - InfAuslR 1999, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Es kann dahinstehen, ob ein schlichtes Absehen von der Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ohne förmliche (schriftliche) Erteilung einer Duldung überhaupt nach dem Regelungsgefüge der §§ 55, 56 AuslG rechtlich in Betracht kommt; denn die Verpflichtung des Antragsgegners zur Erteilung einer Duldung gemäß § 55 Abs. 2 AuslG im Wege der einstweiligen Anordnung erschiene - die weiteren Voraussetzungen bejaht - deshalb nötig, weil der Antragsteller sich ohne Besitz einer Duldung nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG strafbar macht und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann (vgl. zum sachdienlichen Antrag bei der "einstweiligen Duldungsanordnung" vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Im maßgeblichen gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Antragsteller jedoch nicht (mehr) im Besitz der erforderlichen förmlichen Duldung (ausführlich zu § 30 Abs. 4 AuslG: BVerwG, Urt. v. 15.02.2001 - 1 C 23/00 - InfAuslR 2001, 350).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Für den aktuellen Zeitraum, in dem die Abschiebung ansteht - sie ist vom Antragsgegner derzeit nur storniert, um dem Verwaltungsgericht die Gelegenheit zu einer vorherigen Entscheidung zu geben - , ist es nicht geboten, eine Duldung zu erteilen (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 8/98 - InfAuslR 1999, 106).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Ist ein Daueraufenthalt - wie hier - zur Fortführung einer familiären Lebensgemeinschaft beabsichtigt, ist vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ins Auge zu fassen und scheidet eine Duldung wegen ihres nur vorläufigen Charakters typischerweise aus (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9.95 - InfAuslR 1997, 355).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Denn weder Art. 8 EMRK noch Art. 6 GG begründen einen Anspruch darauf, dass die Sperrwirkungen des § 8 Abs. 2 AuslG außer Betracht bleiben (vgl. zu den Sperrwirkungen des § 8 Abs. 1 AuslG und des § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG BVerwG, Urt. v. 18.06.1996 - 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 [272]).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Eine Duldung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn eine Aufenthaltsbefugnis - welcher Art auch immer - aus Rechtsgründen gänzlich ausscheidet, oder aber wenn es an einem zeitlichen Erfordernis der Aufenthaltsbefugnis fehlt; im letzteren Fall kann die Duldung eine faktische Überbrückungswirkung haben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.07.2002, a.a.O.; Beschl. v. 09.07.2002 - 11 S 2240/01 - AuAS 2003, 2).
  • OVG Berlin, 04.09.2003 - 6 S 284.03

    Anspruch eines serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Dies birgt angesichts der evidenten negativen Vorbildwirkung gegenüber anderen unberechtigten Asylbewerbern die akute Gefahr eines Leerlaufens der Einreisebestimmungen in sich (Gesichtspunkt der Generalprävention; vgl. in diesem Sinne auch OVG Berlin, Beschl. v. 04.09.2003 - OVG 6 S 284.03 - InfAuslR 2004, 68).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 30.01.2002 - 2 BvR 213/00 - NVwZ 2002, 849).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04
    In diesem Fall kann eine Duldung wegen eines rechtlichen Abschiebungshindernisses nach § 55 Abs. 2 AuslG in Betracht kommen, die auch bei Fortwirken der Ausweisung langfristig in eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG münden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395).
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